Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten

vom 22.06.2008, 21:53 Uhr

Ich habe gerade ein bisschen Stress mit meinen Vermieter, er meinte das ich meien Kaution erst in einem halbes Jahr wieder bekommen und das das laut Gesetz auch alles so richtig ist. Aber ich brauche die Kaution doch für meine neue Wohnung sonst kann ich da nicht einziehen und sitze auf der StrasseL was kann ich denn nur machen, damit ich an mein Geld komme.

Benutzeravatar

» Mondkind » Beiträge: 312 » Talkpoints: 0,26 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Dein Vermieter hat Recht. Er darf die Kaution bis zu 6 Monaten einbehalten. Es könnten ja noch Nachzahlungen anfallen, die dann von der Kaution abgezogen werden. Wir hatten deswegen mal beim Mieterbund vorgesprochen und 6 Monate ist da ganz normal.

Meist kommt die Nebenkostenabrechnung dann auch und das wird dann miteinander verrechnet. Entweder bekommst du dann die gesamte Kaution, oder aber mit Abzug der noch zu zahlenden Nebenkosten oder aber, wen du Geld durch die Nebenkostenabrechnung zurückbekommst eben mehr.

Rechne also nicht mit dem Geld, wenn der Vermieter schon darauf besteht die Kaution 6 Monate einzubehalten. Er ist im Recht.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Sechs Monate sind laut Gesetz erlaubt. In dieser Zeit darf die Kaution einbehalten werden und mit eventuell anfallenden Kosten (Nebenkostenabrechnung, Endabrechnung) verrechent werden. Erst nach Ablauf der sechs Monate könntest du auf herausgabe der Kaution drängen. Häufig bekommt man die Kaution aber recht schnell wieder, der Regelfall liegt bei ungefähr 3 Monaten, wenn der Vermieter einigermaßen vernünftig handelt. Erst, wenn er auf biegen und brechen auf die sechs Monate besteht, solltest du froh sein, aus der Wohnung draussen zu sein.
Für dich heißt das, du das deinem neuen Vermieter natürlich auch eine neue Kation geben mußt, das tut zwar weh, aber anders kannst du das nicht machen.

Benutzeravatar

» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Also bei uns wird sie einbehalten bis man auszieht. Die Kaution wird die Jahre angelegt und dann mit Zinsen ausbezahlt, aber nur wenn die Wohung ohne Mängel abgegeben wird.

Also so kenn ich das nur. Klar gibt es auch Gesetzte, aber wenn man die Einverständniserklärung abgibt das ist das auch möglich. Aber nur wenn du das willst. Man hört doch immer wieder von Menschen die die Wohnung hinterlassen dass der Vermieter nur noch Kosten hat. Für den hat es sich nicht gelohnt die Kaution rauszugeben nach 6 Monaten.

» SEXYGIRL » Beiträge: 31 » Talkpoints: 0,79 »



Ich kenn das leider auch nur so bis zu 6 Monate darf er das einbehalten.Das sollte man leider berücksichtigen wenn man eine neue Wohnung sucht.hatte mit einem Vermieter auch schon ziemlichen Ärger weil er von mir Unsummen wegen der Nebenrechung haben wollte, als ich mit Bildern von Schimmel kam, waren wir komischerweise quit.Aber er hat das Recht dazu da kannst du wohl nix machen.

» Stumpy » Beiträge: 837 » Talkpoints: 6,38 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Besonders nervig ist die EInbehalterei, wenn man innerhalb der gleichen WOhnungbaugesellschaft umzieht und dann wegen dreier Monate noch einmal die Kaution berappen muss. Da geht einem, rechtliche Belange hin oder her, einfach mal der Hut hoch! Die selben Leute, die die Wohnung anstandslos abgenommen haben, verweigern eine Auszahlung, weil ja noch was sein könnte!

Aber machen kann man da wirklich nichts, sie brauchen das Geld nicht auszuzahlen vor Ablauf der 6 Monte.

Benutzeravatar

» Karen 1 » Beiträge: 1344 » Talkpoints: 0,40 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^