Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen
Preisbewusste Kunden treffen bei Ihrer Suche nach Schnäppchen immer wieder auf Aussagen wie "Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen" .... Lass dich nicht von solchen Sätzen irritieren! Natürlich muss auch reduzierte Ware genauso "einwandfrei" verkauft werden, wie teurere Ware (außer Sie ist entsprechend mit Sachen wie: Farbfehler, 2. Wahl oder ähnlichem gekennzeichnet).
Findet man im Nachhinein doch einmal Fehler an der Ware und will umtauschen, so ist der Händler zur "ganz normalen" Gewährleistung verpflichtet (Gewährleistungspflicht: 2 Jahre). Das heißt konkret, er kann versuchen die Ware zu reparieren (bis zu 2x) oder er kann gleichwertigen, fehlerfreien Ersatz beschaffen! Ist er dazu nicht in der Lage, kann der Kunde auch sein Geld zurück fordern!
Leistungen wie "Bei Nichtgefallen Geld zurück", sind ohnehin freiwillig! Solche Versprechen können Verkäufer machen um ihre Konkurrenzfähigkeit zu verbessern und beim Kunden "zu werben". Sie sind freiwillig und damit sie zur Anwendung kommen können, müssen Sie explizit vereinbart werden. Ist dies nicht vereinbart kann der Verkäufer die Rücknahme einer fehlerfreien Ware sehr wohl verweigern (und das auch, wenn Sie nicht reduziert war)!
Oft pochen Händler auf Ihr Recht "Sie haben reduzierte Ware gekauft!" Lassen Sie sich im Fall eines Defekts an der Ware nicht davon beeindrucken, sondern verweisen Sie auf die Paragraphen: §437 ff. BGB!
Wenn ich nicht sicher bin, warum eine Ware reduziert wurde - außerhalb offensichtlicher Angebotsaktionen, WSV/SSV usw. - frage ich eigentlich immer nach, ob die Ware einen Fehler hat oder warum reduziert wurde. Oft werden ja auch einfach einzelne Reststücke günstiger verkauft, weil das Modell jetzt ausläuft und was neues kommt.
Bei Kleidung habe ich schon oft gesehen, dass auf dem Preisschild der Fehler mit angegeben wurde, "Naht defekt" oder "Fleck am Kragen" o.ä. das ist natürlich prima weil man den Fehler dann nicht mühsam suchen muss und dann schnell entscheiden kann ob er einen stört oder nicht. Manche Sachen kann man ja leicht selbst reparieren/nähen.
Im Supermarkt kenne ich es so, dass es ein Regal oder einen Wagen mit reduzierten Sachen gibt, wo dann auf dem Schild draufsteht "wegen MDH", also weil das Mindesthaltbarkeitsdatum gerade abläuft. Da wird also auch eindeutig auf den "Mangel" hingewiesen.
Schwieriger ist es schon bei Büchern - bisher dachte ich immer ein Mängelexemplar ist halt abgestoßen oder geknickt, bzw. es handelt sich um ältere Restbestände die jetzt mal weg sollen um Platz zu machen. Bis ich dann eines Tages mal ein Buch in der Hand hatte, bei dem tatsächlich mittendrin ein paar Seiten gefehlt haben. Die waren nicht rausgerissen oder so, sondern es gab einfach einen Sprung in der Seitenzahl, also ist da wohl beim Binden was schiefgegangen. Zum Glück hatte ich das vor dem Kauf gesehen, sonst hätte ich mich sicher schwarz geärgert.
Insgesamt habe ich - vor allem im Einzelhandel - sehr gute Erfahrungen mit Umtausch bzw. Rückgabe gemacht. Ich habe auch den Eindruck, dass der Service diesbezüglich in den letzten Jahren wesentlich kulanter geworden ist und das Entgegenkommen größer ist als früher. Der Versuch kann jedenfalls nie schaden, also immer schön Kassenzettel aufheben und nie voreilig was wegschmeißen. Wichtig ist bei einer Reklamation höflich zu bleiben und nicht den Verkäufer für Fehler verantwortlich zu machen. Bisher hatte ich damit eigentlich immer Erfolg.
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