Reklamation ohne Kassenzettel?
Da der Thread Reklamation ohne Originalkarton so langsam ins Offtopic abglitt, eröffne ich einen neuen Thread.
Dass ganz ohne Kassenzettel umgetauscht werden kann, wird wohl für die meisten Einzelhändler kaum einsehbar sein. Es sei denn das Preisschild des Artikels ist noch unversehrt und man kann darauf erkennen, dass der Kunde das reklamierte Produkte zu einem bestimmten Preis in einem bestimmten Laden oder einer Ladenkette erworben hat. Optimal hat der zurücknehmende Verkäufer das Produkt auch verkauft. Dann geht es aber meist um einen Umtausch, seltener um eine Reklamation.
SybeX hat geschrieben:60 % unserer Kunden machen eine Kopie des Bons, sodass manauch ein Jahr später noch eine Kopie besitzt und diese bei Defekt den Artikel + Kopie zurück geben kann.
So mache ich das auch. Dass bei einer Zahlung mit EC-Karte entsprechende Belege auch anerkennt werden müssten, sehe ich ja noch ein, da man dort meist auch gut erkennen kann, in welchem Laden etwas gekauft wurde. Die Art des Produktes ist da aber auch schon nicht mehr zu erkennen.
Das mit dem Zeugen mag rein rechtlich völlig in Ordnung sein, allerdings sehe ich da Probleme mit der Umsetzung. Wie glaubwürdig muss ein Zeuge sein? Ich hätte da auch Probleme, etwas umzutauschen wenn der Kunde nur mit einem Zeugen in Begleitung auftaucht.
Im übrigen verstehe ich nicht, warum es gerade bei höherpreisigen Artikeln nicht zumutbar sein soll, dass der Käufer den Kassenzettel und/oder eine Kopie davon zusammen mit dem Garantiebeleg und/oder der Bedieungsanleitung aufbewahrt? Das ist nämlich mein Vorgehen.
Ich hatte das Thema nicht mehr geschrieben, da es schon mal irgendwo steht, finde es aber gerade nicht (kann auch sein das es in einem Beitrag stand, aber egal jetzt).
Wenn du nur mit einem Kontoauszug kommst, dann steht dort normalerweise die Bon-Nummer drauf und darauf hin kann dann der Filialleiter den Kassenbon nochmal raus lassen. Somit stellt das kein Problem dar oder sollte keines dar stellen. Auch wenn es normalerweise ausreicht mit einem Zeugen zu kommen wird das in der Praxis nicht gemacht, weil dann ja "jeder" kommen könnte.
Meist ist es eine Herstellergarantie, die gegeben wird. Gerade bei Elektroartikel. Und da kann man normalerweise eine Kaffeemaschine z.B. von Bosch auch in jedem andren Laden reklamieren. Denn dann wird es vom Gerätehersteller erstattet oder repariert. Aber wie schon in dem Link , den ich in dem besagten Thread schon gepostet habe, gesagt wird, ist ein Kassenbon beim Umtausch nicht notwendig. Wenn der Laden drauf besteht, unterliegt er einem Rechtsirrtum. Denn ein Kassenbon ist nicht zwingend notwendig.
Es passiert ja manchmal, dass man einen Kassenbon so gut "aufhebt", dass man ihn genau dann nicht wiederfindet, wenn man ihn braucht. Sei es durch Umzug, oder einfach, weil man ihn aus versehen mit irgendwelchem Papierkram weggeschmissen hat. Wir heften normalerweise auch den Bon an die Bedienungsanleitung. Aber auch da ist der Bon nach einem Jahr nur noch weiß und man sieht keinen Beleg mehr, der beweist, dass man den Artikel zu einem bestimmten Preis in einem bestimmten Laden zu einem bestimmten Datum gekauft hat. Soll deswegen die Garantie verfallen? Warum sollte man verpflichtet sein den Bon zu kopieren? Warum wird nicht sofort Papier für den Bon genommen, dass auch die Farbe behält?
Fakt ist, dass man sich vor Gericht streiten kann und der Laden würde auf jeden Fall verlieren.
@Laufmasche, meinst Du diesen Thread: Wie lange und wo bewahrt ihr eure Kassenzettel auf?. Zum Einen ist der mittlerweile ja geschlossen, und es ist ja doch noch ein etwas anderes Thema.
Weil im Beitrag Reklamation ohne Originalkarton erwähnt wurde, dass auch Discounter nun nur noch mit Kassenbon die Ware zurück nehmen. Dies ist doch vollkommen nachvollziehbar. Wenn früher was bei Aldi verkauft wurde, dann wurde das auch nur bei Aldi verkauft. Heute kaufen Billig-Läden die Sachen auf und verkaufen sie günstig weiter.
Und zum Thema Kassenbon verbleicht. Also wenn man sie ordentlich weg heftet, dann kann man auch noch nach zwei Jahren etwas lesen, das musste ich gerade die Tage feststellen als ich was gesucht habe. Denn dort waren auch Kassenbons auf Thermopapier und die waren noch lesbar. Allerdings fertige ich vom meisten dann eine Kopie an, sollte man auch, weil man ja genau weis das die Zettel verblassen (bei uns im Discounter weisen sie sogar darauf hin).
Ich habe gerade letztens die Erfahrung gemacht, dass man sich in einem Laden extrem quer gestelt hat, was das Umtauschen ohne Kassenbon anging. Das fand ich wirklich unmöglich, da es ein Oberteil von einer bestimmten Marke war und damit ja eigentlich klar war, dass ich das auch dort gekauft haben muss.
Allerdings habe ich zum Beispiel bei H&M die Erfahrung gemacht, dass auch Kleidungsstücke ohne Kassenbon zurückgenommen werden, weil sie ja wie gesagt erkennen, dass das Stück explizit bei H&M gekauft wurde und sie dann kein Problem damit haben. Und das geht sogar, wenn ich das in einer anderen Filiale in einer anderen Stadt gekauft habe. Sowas nenne ich Kundenfreundlichkeit aber das können sich wohl auch nur derart große Ketten erlauben, kleine Boutiquen wären dann schnell ruiniert.
Das mit den Kassenzetteln ausdrucken durch den Filialleiter geht aber nur eine "begrenzte" Zeit. Bei uns im Discounter ist das leider so. Eben deshalb weil immer wieder Kunden kommen, die eben darauf hinweisen das der Filialleiter den Bon doch nachträglich rauslassen kann. Da es wohl viele Filialleiter gab, die sich um den Finger wickelten ließen, wurde dies bei uns für eine gewisse Zeit eingeschränkt, in der man die Kassenbons nachträglich herausziehen kann.
Wie lange wir nachträglich Bons ausdrucken können, hängt bei uns von der Zentale ab, wie schnell sie die Tagesberechnungen vornehmen. Momentan liegen sie ziemlich hintendran.
Leider ist mittlerweile das Problem aufgetreten, das die Discounter aller Art, ob Lidl oder Aldi überall Billigwaren einkaufen und somit nicht nachvollziehbar ist, wenn man ohne Kassenbon kommt zwecks Umtausch oder Reklamation, ob dieser Artikel wirklich von diesem Discounter oder einem anderen ist. Wäre dieses Problem nicht, wäre es wohl auch möglich Artikel ohne Bon zurück zu nehmen, doch dies ist mittlerweile nicht mehr der Fall!
@Diamante
Ich kopiere die Kassenbons auf Thermopapier schon seit langem, weil das Finanzamt bei späteren Prüfungen diese Belege nicht mehr anerkennen muss. Das würde u. a. zu Steuernachzahlungen führen.
Darum habe ich noch gar nicht darüber nachgedacht, ob es "normalen" Kunden zumutbar ist, die Kopie auf eigenen Kosten zu verlangen. So gesehen wäre es schon mal interessant, dies richterlich prüfen zu lassen.
@Groovegirl
Hier sollte man zwischen Umtausch aus Kulanz und Umtausch wegen Reklamation unterscheiden. Siehe Garantie, Mängelgewährleistung und Produkthaftung.
JotJot hat geschrieben:Das mit dem Zeugen mag rein rechtlich völlig in Ordnung sein, allerdings sehe ich da Probleme mit der Umsetzung. Wie glaubwürdig muss ein Zeuge sein? Ich hätte da auch Probleme, etwas umzutauschen wenn der Kunde nur mit einem Zeugen in Begleitung auftaucht.
Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen hat im Zweifelsfall kein Rechtslaie sondern nur ein Richter zu bewerten. Natürlich ist es seltsam wenn da nur ein Zeuge mitkommt - nur ist es eben "rechtlich einwandfrei". Im Gegensatz zur viel erwähnten Kopie des Kassenbons, die überhaupt nichts wert ist, höchstens das Papier auf das sie gedruckt ist. Da würde ich als Verkäufer drüber lachen und den Originalbeleg oder einen Nachweis in anderer, zulässiger Form verlangen.
Subbotnik hat geschrieben:Im Gegensatz zur viel erwähnten Kopie des Kassenbons, die überhaupt nichts wert ist, höchstens das Papier auf das sie gedruckt ist. Da würde ich als Verkäufer drüber lachen und den Originalbeleg oder einen Nachweis in anderer, zulässiger Form verlangen.
Und was ist dann empfehlenswert? Vom Steuerberater wurde mir nämlich genau das Kopieren und abheften (zusätzlich zum Originalbeleg) empfohlen. Allerdings habe ich einige auf Thermopapier gedruckte Bons, die ich nach drei Jahren schon kaum noch entziffern kann. Und 7 weitere Jahre muss ich sie noch aufbewahren, ich fürchte, dass man die Originalbons in zwei Jahren schon nicht mehr entziffern kann.
Wie sieht es denn da aus, da ich bei der Barzahlung gar keine anderen Belege habe? Eine handschriftliche Quittung verlangen? Das macht in meiner Umgebung kaum ein Geschäft. Und was muss der glaubwürdige Zeuge bezeugen können?
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-25610.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Notebook von Plus 3110mal aufgerufen · 3 Antworten · Autor: Simone1987 · Letzter Beitrag von Entenhausen
Forum: Hardware
- Notebook von Plus
- Lohnen sich Asien Fonds? 4173mal aufgerufen · 4 Antworten · Autor: Balthasar · Letzter Beitrag von FinanzScout
Forum: Geldanlage
- Lohnen sich Asien Fonds?
- Überweisung rückgängig machen 5625mal aufgerufen · 5 Antworten · Autor: Player · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Geld & Finanzen
- Überweisung rückgängig machen