Welche Form bedarf eine schriftliche Wohnungsbewerbung?

vom 12.07.2014, 18:46 Uhr

Meine Freundin sucht ja eine Wohnung und ich habe heute in der hiesigen Zeitung eine interessante Wohnung gefunden. Allerdings steht dabei, dass man eine schriftliche Wohnungsbewerbung an die Immobiliengesellschaft schicken soll.

Ich habe noch nie gehört, dass man sich schriftlich um eine Wohnung bewirbt. Kennt ihr so was? Welche Form bedarf eine schriftliche Bewerbung um eine Wohnung? Was gehört in diese Bewerbung hinein? Was sollte man in Kopie mitschicken?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Nein, eine schriftliche Bewerbung um eine Wohnung ist mir neu. Wenn es nun aber gefordert ist, würde ich nur eine Kurzbewerbung abschicken. In ihr würde ich mein Interesse um die Wohnung bekunden. Weil ich mir vorher eine Wohnung anschauen will, bevor ich meine Daten preis gebe. Ich kaufe ja nicht die Katze im Sack. Vielleicht ruft man bei der Wohnungsgenossenschaft mal durch, ob es wirklich einer Bewerbung bedarf und fragt die genauen Gründe dafür nach. An gleicher Stelle kann man auch erfragen, was in der Kurzbewerbung gefordert wird.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Mal davon abgesehen, dass der Begriff "Bewerbung" vielleicht zu hoch gehängt ist, ist es in manchen Gegenden sicher nicht unüblich, wenn Makler hier vorab Informationen von Wohnungssuchenden einfordern, bevor sie Besichtigungstermine vergeben. So groß die Wohnungsnot auch sein mag, traut sich bisher noch niemand, dies so auszunutzen, dass verlangt wird, Wohnungen unbesehen nehmen zu müssen.

Als Interessent würde ich die eigenen Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer und Mailadresse) angeben. Zusätzlich evtl. den Arbeitgeber mit dem Hinweis, das die Gehaltsnachweise bei der Besichtigung in Kopie mitgebracht werden können. Will man mehr angeben, kann noch ein Satz dazu geschrieben werden, warum man eine Wohnung sucht. Gut ist, wenn man eine größere Wohnung sucht oder näher an den Arbeitsplatz ziehen will. Schlecht natürlich, wenn man angibt, dass der alte Vermieter einem die Kündigung gegeben hat - aber auch das man sich eben in Scheidung befindet und nun dringen eine kurzfristige Lösung sucht. In "schlechten Fällen" würde ich also den Beweggrund weglassen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Will man mehr angeben, kann noch ein Satz dazu geschrieben werden, warum man eine Wohnung sucht. Gut ist, wenn man eine größere Wohnung sucht oder näher an den Arbeitsplatz ziehen will. Schlecht natürlich, wenn man angibt, dass der alte Vermieter einem die Kündigung gegeben hat - aber auch das man sich eben in Scheidung befindet und nun dringen eine kurzfristige Lösung sucht. In "schlechten Fällen" würde ich also den Beweggrund weglassen.

Ich glaube nicht, dass dies den Vermieter interessiert. Deswegen würde ich dies sowieso weglassen. Es kann ihm einfach mal egal sein. Ich denke aber nicht, dass man die negativen Beispielen, die hier angeführt wurden, negativ auslegen wird. Ein Vermieter kann doch auch an jemanden interessiert sein, der zunächst schreibt, dass er wegen der Scheidung eine Bleibe sucht. Die Kündigung mit dem Vermieter wird er vielleicht sowieso mitbekommen, wenn dadurch noch Schulden oder ein Eintrag in die Schufa verbunden ist.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



iggiz18 hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass dies den Vermieter interessiert.

Selbstverständlich interessiert einen Vermieter der Beweggrund der Wohnungssuche. Es mag ihn nichts angehen - aber jeder Makler und jeder Vermieter wird die Frage stellen, weil hier doch Rückschlüsse zu ziehen sind, welche Einfluss auf die Entscheidungsfindung haben bzw. den potentiellen Mieter näher beschreiben.

Wer z.B. die Wohnung sucht, um den neuen Job zu beginnen, der wird noch in der Probezeit sein und die letzten drei Abrechnungen haben für den Vermieter keinen Wert, weil sie vom alten Arbeitgeber sind. Und wer nach einer Scheidung nur eine Bleibe sucht, wird tendenziell eher nicht ein Mieter sein, welcher eine Wohnung sucht, die er oder sie langfristig bewohnen möchte. Wenn aber angegeben wird, aus einer kleineren Wohnung einfach in eine größere ziehen zu wollen, zeigt doch, dass durch diese Verbesserung vermutlich ein längerfristiges Mietverhältnis angestrebt wird. Alles Unterstellungen - aber denkbar und real!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Selbstverständlich interessiert einen Vermieter der Beweggrund der Wohnungssuche. Es mag ihn nichts angehen - aber jeder Makler und jeder Vermieter wird die Frage stellen, weil hier doch Rückschlüsse zu ziehen sind, welche Einfluss auf die Entscheidungsfindung haben bzw. den potentiellen Mieter näher beschreiben.

Es kann ihm aber auch egal sein und man kann hier auch ein wenig schummeln. Man muss ja nicht zum Vermieter ehrlich sein, außer es handelt sich um Sachen, die der Vermieter nachprüfen kann. Dass auch jeder Vermieter diese Frage stellt, stimmt so auch nicht. Einige interessieren sich darüber nicht und sichern sich auch anders ab.

Wer z.B. die Wohnung sucht, um den neuen Job zu beginnen, der wird noch in der Probezeit sein und die letzten drei Abrechnungen haben für den Vermieter keinen Wert, weil sie vom alten Arbeitgeber sind. Und wer nach einer Scheidung nur eine Bleibe sucht, wird tendenziell eher nicht ein Mieter sein, welcher eine Wohnung sucht, die er oder sie langfristig bewohnen möchte. Wenn aber angegeben wird, aus einer kleineren Wohnung einfach in eine größere ziehen zu wollen, zeigt doch, dass durch diese Verbesserung vermutlich ein längerfristiges Mietverhältnis angestrebt wird. Alles Unterstellungen - aber denkbar und real!

Wenn nun jemand wirklich wegen neuer Arbeit dort hinzieht, muss er dies aber nicht angeben, sondern legt nur seine letzten Abrechnungen hin und der Vermieter wird von selbst darauf kommen, dass er hier eine neue Arbeit anfangen wird.

Das mit der Scheidung verstehe ich nicht. Warum sollte jemand, der sich scheidet, nicht eine längerfristige Wohnung suchen? Diese Auffassung ist doch vollkommen Blödsinn. Mein Schwiegervater hat sich auch nach der Scheidung eine Wohnung gesucht, in die er doch länger gewohnt hat. Wahrscheinlich hätte er dort auch länger gewohnt, wenn er nicht eine neue Arbeitsstelle gefunden hätte.

Und wenn man von einer kleinen Wohnung in eine größere Wohnung zieht, zeigt dies nicht automatisch, dass man sich mehr leisten kann oder dass sich etwas positives in der Familie getan hat. Eine größere Wohnung hat für mich auch etwas mit Familienplanung oder auch Luxus zu tun. Dies muss nicht automatisch Verbesserungen bei der jeweiligen Person bedeuten.

Das Ausgangsthema war aber, was man in die Bewerbung schreibt. Ich würde halt nur sagen, dass man die Namen und die Personen, die mit einen dort wohnen wollen, benennt. Weiterhin gibt man seine Kontaktdaten her. Die Arbeit zu benennen finde ich gar nicht so verkehrt. Damit kann sich der Vermieter schon ein Bild darüber machen, ob man die Miete auch wirklich tragen kann.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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