Was muss im Vertrag einer privaten Nachhilfe stehen
Wenn man dem Kind eine private Nachhilfe ins Haus holt, was sollte in so einem Vertrag zwischen den Eltern bzw. dem Kind und der Nachhilfe stehen? Wie sollte so ein Vertrag aufgebaut sein und was sollte auf keinen Fall in so einem Vertrag stehen? Gibt es Vordrucke im Netz, die man sich als Anhaltspunkt nehmen kann oder ist es unüblich einen Vertrag zwischen der Nachhilfe und dem Schüler zu machen? Habt ihr einen Vertrag gemacht mit der privaten Nachhilfe?
Würde ich so einen Vertrag machen, dann wären für mich die wichtigsten Anhaltspunkte zum Beispiel die Zeit, in der der Lehrer bei mir die Nachhilfe leistet, was pro Stunde gezahlt werden muss, wer die Kosten von zusätzlichem Lernmaterial übernehmen muss oder soll und die Bedingungen der Kündigung. Da so ein Vertrag individuell gestalten werden kann, kann man natürlich noch andere Punkte einbeziehen, die man persönlich auch noch für wichtig hält.
Ich finde es äußerst sinnvoll, wenn man die Eltern und der Nachhilfelehrer einen Vertrag abschließen. Oft ist es zwar so, dass es nur wenige Eltern machen, jedoch bin ich der Meinung, dass es nicht schadet. Bei eventuellen Unstimmigkeiten könnte nämlich der Vertrag herangezogen werden, und die Unstimmigkeiten lösen. Heutzutage ist es immer sicherer, wenn man sich vertraglich absichert und daher würde ich es machen.
Es ist nicht üblich, dass Nachhilfelehrer einen Vertrag eingehen, obwohl es für sie günstiger ist, denn dann könnte man die Eltern zu einer bestimmten Stundenanzahl verpflichten oder beispielsweise ein Monatsgehalt vereinbaren. Ich kenne dies von manchen Musiklehrern so.
Nachhilfeinstitute machen auch solche Verträge, aber das ist immer für die Eltern von Nachteil, weil sie verpflichtet sind, Stunden zu nehmen, auch wenn sie diese nicht mehr brauchen. Außerdem müssen sie Stunden bezahlen, wenn das Kind unentschuldigt nicht kommt, etwa, wenn der Bus Verspätung hat. Mir fällt keine Klausel ein, die für die Eltern von Vorteil ist. Eine Verbesserung der Noten kann man eh nicht vertraglich vereinbaren.
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