Unentschuldigtes Fehlen im Kindergarten hat Konsequenzen

vom 30.08.2013, 18:11 Uhr

Vor zwei Tagen wusste ich noch gar nicht, dass es so etwas überhaupt gibt, allerdings berichtete meine Freundin S mir davon. Diese ist Erzieherin und dem Kindergarten wurde nun mitgeteilt was bei unentschuldigtem Fehlen von Kindern zu unternehmen ist.

Ich muss gestehen, dass ich dies schon ziemlich seltsam fand immerhin gibt es ja keine Kindergartenpflicht. Und was mit Kindern ist, die gar nicht erst in einem Kindergarten sind interessiert ja sozusagen auch keinen. Allerdings ist es wohl nun so, dass wenn ein Kind zwei Tage unentschuldigt fehlt die Kindergartenleitung zu den Eltern fährt und sich davon überzeugen muss, dass es diesem Kind gut geht. Trifft sie die Eltern, oder eben das Kind bei zwei Besuchen nicht an, dann muss sie Meldung machen.

An sich finde ich dies nun gar nicht mal schlecht immerhin sorgt man sich hier ja nur um das Wohl der Kinder. Allerdings denke ich andererseits auch das es ja keine Kindergartenpflicht gibt und es daher schon seltsam ist, dass der Kindergarten zu diesem Schritt verpflichtet ist. Wie seht ihr das ganze findet ihr es positiv oder eher negativ dass ein unentschuldigtes Fehlen im Kindergarten Konsequenzen hat?

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich finde es selbstverständlich, dass bei einem unentschuldigten Fehlen des Kindes nachgefragt wird. Bei uns wurden die Eltern immer am selben Morgen noch angerufen, wenn sie vergessen hatten, das Kind zu entschuldigen. Ich finde das auch sehr beruhigend, denn manche Kinder, gerade die größeren, möchten das letzte Stück des Weges schon alleine gehen - und sei es nur von der Gartentüre bis zur Eingangstüre. Selbst auf diesem kleinen Stückchen kann etwas passieren und das Kind beispielsweise entführt werden. Das klingt zwar jetzt übertrieben, aber die Kindergärtnerinnen wissen ja nicht, wie weit das Kind alleine kommt.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Natürlich gibt es keine Kindergartenpflicht, also die Kinder müssen keinen Kindergarten besuchen, aber, wenn man einen Kindergartenplatz für sein Kind besitzt, dann ist man in der Pflicht sein Kind auch regelmäßig in den Kindergarten zu bringen. Immer hin sind die Kindergartenplätze wirklich eine Rarität und man kann sich wirklich glücklich schätzen, dass man für sein Kind einen Kindergartenplatz abbekommen hat, weshalb ich es auch richtig gut finde, dass der Kindergarten deiner Freundin nun solche Schritte einleitet.

Wenn das Kind zwei Tage lang unentschuldigt im Kindergarten fehlt, finde ich es gut, dass die Kindergartenleitung dann nachschauen fährt, ob es dem Kind gut geht und desgleichen. Was mich aber interessieren würde, was passiert, wenn das Kind bei zwei Besuchen nicht angetroffen wird, wohin wird die Meldung dann weiter geleitet? An das zuständige Jugendamt oder desgleichen? Ich denke, dass das der richtige Ansprechpartner für solche Fälle sicherlich ist.

Bei meiner Tochter im Kindergarten ist es so ähnlich. Wir müssen jeden Morgen eine Meldung im Kindergarten abgeben, wenn meine Tochter einmal nicht kommen sollte, weshalb auch immer. Wenn wir bis um neun Uhr morgens nicht angerufen haben, können wir uns sicher sein, dass wir angerufen werden von der Kindergartenleitung, die dann einmal nachfragen möchte, was denn mit unserer Tochter ist und desgleichen. Natürlich kann ich meine Tochter auch für drei Tage am Stück krankmelden und ich muss dann am nächsten Morgen nicht im Kindergarten anrufen, da ­dieser ja letztendlich Bescheid weiß. Bei uns im Kindergarten ist es sogar so weit einmal gekommen, dass ein Kind monatelang nicht in den Kindergarten kam und die Eltern sich auch nicht gemeldet haben und auf Anrufe auch nicht reagiert haben. Da wurde dann das Jugendamt eingeschaltet und das Kind hat Wohl oder Übel seinen Kindergartenplatz verloren.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich finde eine solche Regelung eigentlich sinnvoll. Es stimmt schon, dass es keine Kindergartenpflicht gibt, aber wenn man sein Kind im Kindergarten angemeldet hat, hat man ja einen Vertrag geschlossen. An diesen sollte man sich dann auch halten und das Kind entschuldigen, wenn es mal aus einem Grund nicht in den Kindergarten gehen kann. Das ist dann schon ein Unterschied zu einem Kind, das gar nicht erst in einem Kindergarten angemeldet ist.

Mich würde aber mal interessieren, ob es für die Eltern Konsequenzen hat, wenn sie einfach keine Lust hatten, das Kind abzumelden und die Kindergartenleitung die Eltern und das Kind bei dem Besuch gesund und munter antrifft. Immerhin haben die Eltern dann durch ihr Verhalten für einen unnötigen Verwaltungsaufwand gesorgt.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Ich kenne diese Regelung von unserem Kindergarten auch. Unentschuldigtes Fehlen ist eine Unart der Eltern, denn es sollte doch ohne Probleme möglich sein, morgens Bescheid zu geben, wenn das Kind nicht kommt. Es geht ja auch nicht darum, dass man zwingend eine Krankmeldung vom Arzt braucht, sondern einfach nur darum, dass die Kinder nicht da sind und keiner weiß wo sie stecken. Niemand muss mit Konsequenzen rechnen, wenn das Kind oft krank ist. Aber es kann auch nicht sein, dass man Plätze belegt und das Kind dann nur nach eigenem Ermessen alle paar Tage oder Wochen mal hin bringt. Auch das haben wir tatsächlich im Kindergarten gehabt., ein Mädchen das alle zwei Wochen mal für zwei oder drei Tage da war.

Auf der anderen Seite hat der Kindergarten einen Bildungsauftrag. Er soll die Kinder auf die Schule vorbereiten, sie sprachlich und sozial erziehen. Das geht aber natürlich nur, wenn die Kinder auch regelmäßig da sind. Ich finde es gut, dass man nach zwei Tagen nach hört oder sieht, ob es dem Kind gut geht und den Eltern mal ein Signal dafür gibt, dass der Kindergarten nicht nur eine Verwahrstation ist, sondern wirklich wichtig für die Entwicklung.

Wenn unser Sohn krank war haben wir immer morgens angerufen und Bescheid gesagt. Und wenn er wegen etwas anderem fehlte und wir das im Voraus wussten, haben wir immer spätestens einen Tag vor dem Fehlen der Erzieherun Bescheid gegeben. Für uns war das absolut selbstverständlich.

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» ArcaNoé » Beiträge: 299 » Talkpoints: 2,45 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Im Kindergarten, den mein Sohn besucht, ist das ähnlich geregelt. Allerdings ist es nicht so, dass die Kindergartenleitung dann gleich bei den Eltern vorbeifährt und sich vergewissert, ob auch alles in Ordnung ist. Sollte mein Sohn wegen Krankheit oder anderen Gründen nicht in den Kindergarten können, melde ich ihn ganz automatisch morgens krank, indem ich dort anrufe und Bescheid gebe. Das dauert ja wohl nicht lange und ich finde es einfach normal, auch wenn im Prinzip keine Kindergartenpflicht besteht.

Die Gruppen möchten ja auch planen und zudem ist es auch gerade bei ansteckenden Krankheiten wichtig, dass man frühzeitig Bescheid weiß. Einmal habe ich es im Trubel total vergessen, meinen Sohn morgens krank zu melden. Ich wurde dann auch nach 9 Uhr von der Erzieherin angerufen, die sich erkundigen wollte, was denn los sei bzw. ob es sich um eine längere Krankheit handelt. Das fand ich auch nicht schlimm, ganz im Gegenteil. Im Kindergarten kommt es leider häufig vor, dass Kinder einfach wochenlang nicht erscheinen und auch nicht abgemeldet werden. Da möchte man einfach wissen, was der Grund ist. Zudem blockiert man dann ja auch den Platz für andere Kinder, die zuhause sitzen und nicht die Möglichkeit haben, einen Kindergarten zu benutzen.

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


In dem Kindergarten meiner Töchter hat es niemanden interessiert, wenn das Kind einfach so gefehlt hat. Im Endeffekt war es nur zum Vorteil der Eltern, wenn sie es abgemeldet haben, da dann die Kosten für das Essen im nächsten Monat verrechnet wurden. Demzufolge gab es auch keine Konsequenzen, wenn man das Kind nicht abgemeldet hat.

Allerdings finde ich diese Regelung auch gut, wenn sich der Kindergarten da kümmert. Wobei du nun nicht geschrieben hast, wohin eine Meldung geht, wenn man das Kind nicht bei den Eltern antrifft. Bei uns in der Stadt müssen die Schulen dann Polizei und Jugendamt einschalten, wenn ein Kind nicht entschuldigt wurde und man die Eltern auch telefonisch nicht erreicht.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Punktedieb hat geschrieben:Allerdings finde ich diese Regelung auch gut, wenn sich der Kindergarten da kümmert. Wobei du nun nicht geschrieben hast, wohin eine Meldung geht, wenn man das Kind nicht bei den Eltern antrifft. Bei uns in der Stadt müssen die Schulen dann Polizei und Jugendamt einschalten, wenn ein Kind nicht entschuldigt wurde und man die Eltern auch telefonisch nicht erreicht.

Entschuldigung dies habe ich wohl vergessen. Eine Meldung würde in solch einem Fall an das Jugendamt erfolgen.

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» pichimaus » Beiträge: 2016 » Talkpoints: 6,99 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich finde es ehrlich gesagt sehr gut, dass man da auch angerufen wird, wenn man das Kind nicht abgemeldet. Der Kindergarten ist ja auch irgendwo in der Pflicht zu wissen wo sich die Kinder aufhalten und wenn es angemeldet ist, muss man eben auch nachfragen. Auch finde ich es gut, dass dann das Jugendamt verständigt wird, wenn man nicht erreicht werden kann. Sollte man es einfach nur vergessen haben, kann man sich ja dann noch erklären und bekommt nicht das Übermaß an Ärger. Ich finde es aber wichtig, dass man eben auch vorbeugend handelt und die Eltern darüber informiert werden was passiert, wenn sie sich nicht melden.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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