Berechnung und Höhe der Gebühren bei Pfandleihern

vom 20.07.2013, 09:22 Uhr

Pfandleihhäuser erfreuen sich ja von jeher eines regen Zulaufs und machen ja bestimmt auch gute Geschäfte mit ihren Pfandkrediten. Nur wie berechnen sich denn die Gebühren der Pfandleiher? Sind diese womöglich gestaffelt je nach Höhe des Beleihungswertes eines Pfandes oder unterliegen die Gebühren einer allgemeinverbindlichen Gebührenordnung?

Benutzeravatar

» Nachbars Lumpi » Beiträge: 291 » Talkpoints: 63,72 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Da meistens in Pfandhäusern eher kurzfristige Kredite benötigt werden, ist die Pfandgebühr dementsprechend recht niedrig. Die Gebühren für eine Pfandleihe sind in der Pfandleihverordnung bis zu einem Darlehensbetrag von 300€ festgeschrieben. Diese existiert seit 1961 und ist bis dato unverändert.Hierbei wird pro Monat 1% an Zinsen verlangt und Gebühren für die Schätzung, Aufbewahrung und Versicherung genommen.

Ab einem Betrag von 301€ ist es nicht mehr gesetzlich geregelt und die Gebühren sind mit dem Pfandleihhaus frei verhandelbar, aber meistens gibt es bei dem entsprechenden Pfandhaus feste Preise. Wenn du den Termin für die Begleichung deines Pfandkredites verlängern musst, dann steigt selbstverständlich auch die prozentuale Höhe der Zinsen.

Im Großen und Ganzen ist das Pfandleihhaus aber eine Klasse Sache für Menschen, die kurzfristig eine kleine Menge an Geld brauchen und nicht wie bei einer Bank sehr hohe Zinsen zahlen müssen. Ich selber hab dieses Angebot noch nicht in Anspruch genommen, aber wenn es mal notwendig sein sollte werde ich es auf jeden Fall machen.

» FreedomFighter » Beiträge: 83 » Talkpoints: 37,52 »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^