Können zusätzliche Blutwerte nachträglich bestimmt werden?

vom 18.05.2013, 20:22 Uhr

Bei einer Blutabnahme werden in aller Regel vom Arzt ja gewisse Untersuchungen des Blutes in Auftrag gegeben. Auch aus Kostengründen der gesetzlichen Krankenversicherung werden natürlich nicht immer alle Untersuchungen gemacht. Doch was passiert eigentlich nach der Untersuchung des Blutes damit?

Wird das Blut noch eine bestimmte Zeitlang aufgehoben? Gibt es dazu gesetzliche Regelungen? Wäre es dadurch auch möglich zu einem späteren Zeitpunkt die Blutproben auf zusätzliche Werte zu untersuchen? Dürfte so etwas auch ohne Zustimmung des Patienten gemacht werden?

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich beantworte deine letzte Frage zuerst: Ohne deine Zustimmung darf mit deinem Blut gar nichts gemacht werden ( Ausnahme: Ein Befund ist relevant bzgl. einer Straftat).

Aus Kostengründen und auch, um dem Patienten nicht mehr als nötig zuzumuten läuft es bei einer Blutuntersuchung so ab: Es wird eine Blutprobe entnommen und dem Labor ein genau festgelegter Auftrag zur Blutuntersuchung erteilt. Damit verschaffen sich die Ärzte einen Überblick und sichern eine Verdachtsdiagnose (oder schließen sie aus). Das Labor hält die Blutprobe zur Sicherheit nach der Untersuchung noch eine gewisse Zeit zurück (z.B. eine Woche in der Kühlung), für den Fall, dass der behandelnde Arzt aufgrund der bisherigen Ergebnisse noch eine bestimmte Analyse 'nachschieben' möchte. Es gibt auch Fälle, wo ein Arzt von vorne herein weiß, dass er sich wahrscheinlich an die Diagnose herantasten muss. Dann gibt er mit dem Untersuchungsauftrag dem Labor die Order, das Blut für weitere evtl. nötige Analysen länger als normal aufzubewahren, was meist bedeutet, dass die Blutprobe eingefroren wird.

Die Zeitspanne, in der das Blut im Labor zu einer eventuellen weiteren Untersuchung bereitgehalten wird, ist im Untersuchungsauftrag zwischen Arzt und Labor festgelegt, da gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen. Aber nachdem alle für die Erkrankung des Patienten relevanten Untersuchungen anhand der Blutprobe abgeschlossen sind, ist diese zu vernichten.

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» Vega » Beiträge: 207 » Talkpoints: 137,19 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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