Anzeige wegen bellendem Hund - kommt man damit durch?

vom 22.03.2013, 14:46 Uhr

Frau A hat einen Labrador-Rüden. Folgendes ist passiert: Sie war mit ihrem Hund auf einem Feldweg unterwegs, als ihr Herr X und Frau Y entgegen gekommen sind. Sie hat die beiden zu spät gesehen, weswegen sie ihren Hund nicht mehr an die Leine nehmen konnte. Dieser ist dann zu dem Paar hingerannt und hat wohl an ihnen geschnuppert, aber sonst nichts weiter gemacht. Herr X hat ihn dann einfach auf den Kopf geschlagen, um ihn loszuwerden. Daraufhin hat der Labrador angefangen, ihn anzubellen, bis Frau A dann eben dazu kam und den Hund an die Leine genommen hat. Weder Herr X, noch Frau Y sind also zu Schaden gekommen. Dennoch möchte Herr X nun Anzeige erstatten, da der Hund angeblich aggressiv ist.

Ich finde das ganze ja ehrlich gesagt übertrieben, denn der Hund hat wirklich nichts anderes gemacht, als zu bellen. Wenn er Herr X angesprungen hätte oder ihn gar gebissen hätte, hätte ich schon viel eher Verständnis dafür, aber die Situation war in meinen Augen mehr als harmlos. Am fragwürdigsten finde ich eher das Verhalten von Herr X, auch wenn ich natürlich nicht sagen kann, wie stark der Schlag auf den Kopf des Hundes war. In jedem Fall muss man sich dann nicht wundern, wenn der Hund anfängt zu bellen.

Nun würde mich interessieren, ob Herr X mit seiner Anzeige auch wirklich durchkommt und auf was sich Frau A einstellen muss. Hat hier jemand schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht?

» *sophie » Beiträge: 3506 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn A Glück hat, dann war es nur so daher gesagt. Man muss, wenn man einen Hund hat, selbstverständlich auf andere Passanten achten oder der Hund muss jederzeit abrufbar sein. Wenn beides nicht der Fall ist, dann kann man den Hund eben nur da laufen lassen, wo man keine Passanten hat und der Hund laufen kann.

Dass man die Leute zu spät gesehen hat und man deswegen den Hund nicht mehr anleinen konnte ist eine Ausrede. Ein gut erzogener Hund hört, wenn Herrchen oder Frauchen ruft und man kann ihn von den Leuten abrufen und anleinen. Die Leute hatten ja wohl Angst vor dem Hund und deswegen hat wohl der Mann auch gegen den Kopf des Hundes gestoßen. Dass der Hund dann bellt ist zwar verständlich, aber für Menschen, die keine Hunde mögen oder gar Angst haben sehr verständlich.

Ich finde schon, dass A da bewiesen hat, dass A diesem Hund nicht unbedingt gewachsen ist und A sollte sich überlegen, wo er den Hund demnächst laufen lässt es ist durchaus möglich, dass das Ordnungsamt sich bei A meldet und man einen Wesenstest machen muss. Diesen wird der Hund aber nicht bestehen, wenn er derart anfängt zu bellen, wenn er sich erschrickt. A sollte in eine Hundeschule gehen und das noch bevor etwas vom Ordnungsamt kommt, damit A zeigen kann, dass er willig ist mit dem Hund zurecht zu kommen.

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Was verstehst du unter "durchkommen"? Natürlich wird die Anzeige bei der Polizei aufgenommen und ich vermute, dass das Ordnungsamt sich noch mit dem Hund befassen wird. Ich verstehe dann auch nicht wie du meinst beurteilen zu können, was es für Herr X und Frau Y bedeutet, wenn diese von einem freilaufenden Labrador "belästigt" werden. Da spielt es keine Rolle, dass das "anschnüffeln" zunächst vom Hund harmlos ist. Spätestens aber beim Bellen ist der Spaß vorbei und so ein Tier kann einem echte Angst machen. Hier jetzt die Schuld dann bei Herrn X zu suchen, ist ein wenig verkürzt und damit drehst du die Gefahrenlage ein wenig um bzw. verkehrst diese! Schließlich ist Frau A mit ihrem Hund die potentielle Gefahr und Frau A muss dafür sorgen, dass ihr Hund niemandem gefährlich werden kann.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich gehe auch davon aus, dass diese Anzeige, wenn sie gemacht wird, eben auch Gehör finden muss und man sich dann sicherlich auch noch mal mit der Hundebesitzerin auseinandergesetzt wird. Es ist meiner Meinung nach auch völlig in Ordnung. Man muss seinen Hund im Griff haben und es ist ja egal, was er macht, wenn ein Mensch Angst hat und sich bedroht fühlt, hat er das gute Recht das zu beklagen.

Man sollte seinen Hund in so einem Fall auf jeden Fall zurückholen können. Das ist Erziehung und das ist auch wichtig. Dass der Hund bellt und nicht beißt, wenn er geschlagen wird, spricht schon für ihn, aber er hätte das trotzdem nicht machen dürfen. Auch das Anschnüffeln Fremder würde ich nur an der Leine stattfinden lassen, wenn überhaupt. Wahrscheinlich wird die Hundebesitzerin aber Glück haben und es wird keine Anzeige erfolgen. Man sagt das ja ziemlich schnell mal.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Oftmals ist es so, dass mit einer Anzeige gedroht wird, aber am Ende dann doch darauf verzichtet wird. Ich denke aber, dass die Polizei die Anzeige auf jeden Fall aufnehmen und ermitteln muss. Ich denke auch, dass dann eben vielleicht jemand kommen und sich den Labrador anschauen wird. Im schlimmsten Fall kann sicher eine Art Wesenstest veranlasst werden. Aber ich denke eher nicht, weil der Hund ja nicht aggressiv wurde bzw. gebissen hat.

Es wäre immer gut, wenn Frau A auch einen Zeugen hätte, der eben das Ganze gesehen hat. Der Hund fing ja nur an zu bellen, weil der Mann ihn auf den Kopf geschlagen hat. Am Ende steht dann Aussage gegen Aussage und da muss dann sicherlich ein Richter entscheiden. An Frau As Stelle würde ich einfach mal vorsorglich einen Anwalt aufsuchen und den Fall schildern und schauen, was dieser dazu sagt und welche Tipps er geben kann.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Zunächst einmal würde ich an Stelle von Frau A zügig Anzeige erstatten, da dieser Mann den Hund geschlagen hat. Hat Frau A den Namen des Mannes oder kann nachvollziehen, wo der Mann wohnt? Leute, die Tiere schlagen oder in anderer Weise schlecht behandeln, sind in meinen Augen ohne Wert und verdienen eigentlich mehr als nur eine Anzeige. Würde so ein Ding meinen Hund schlagen, der ihm nichts getan hat, würde ich diese Figur sicher nicht nur anzeigen.

Dass der Mann einfach nur mit einer Anzeige gedroht hat, kann natürlich sein. Es gibt solche kleinen Wichtigtuer, die sonst nichts zu melden haben. So jemand droht dann vielleicht mit einer Anzeige, ist dann aber nicht mutig genug, um auch wirklich eine zu erstatten. Falls er dich aber anzeigt, wird die Anzeige von der Polizei sicher aufgenommen und verfolgt werden. Wie so etwas weitergeht, weiß ich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass du Besuch vom Ordnungsamt bekommst, was sicher kein Problem sein dürfte, wenn dein Hund sich freundlich zeigt.

Ich denke allerdings auch, dass man seinen Hund unbedingt rufen können muss, sofern man ihn frei laufen lässt. Ist das nicht möglich, sollte man eine Langlaufleine verwenden und mit dem Hund üben, dass er auf ein Kommando hin kommen muss. Frau A sollte also auch unbedingt den Hund besser erziehen.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Cologneboy2009 hat geschrieben:Zunächst einmal würde ich an Stelle von Frau A zügig Anzeige erstatten, da dieser Mann den Hund geschlagen hat.

Und damit gerichtsfest dokumentieren, dass man seinen Hund nicht im Griff hat? Oder wie sollte Frau A reagieren, wenn Herr X vor Gericht nach der Anzeige wg. Tierquälerei (oder Sachbeschädigung) sich schlicht darauf beruft, sich vom Hund bedroht gefühlt zu haben und aber Frauchen nicht in der Nähe war? Dir ist schon klar, dass es immer die Schuld vom Hundehalter ist, wenn sich Dritte bedroht fühlen? Stelle dir einfach mal vor, was Eltern durchmachen, wenn so ein Labrador sich allein auf ein Kind zubewegt - nur um harmlos zu spielen. Egal wie weit die Tierliebe geht - so was sollte bis zum finalen Schuss gegen das Tier gehen! Denn im Zweifel ist der Mensch zu schützen. Und danach kann man gerne den Hundehalter befragen, wo er denn war!

Cologneboy2009 hat geschrieben:Leute, die Tiere schlagen oder in anderer Weise schlecht behandeln, sind in meinen Augen ohne Wert

Hier war die Situation - so wie ich es gelesen habe - die, dass der Hund - ohne seinen Besitzer in Rufnähe - sich dem Herrn X und der Frau Y genähert hat. Es ist aber so, dass die Welt nicht voller optimistischer Tierliebhaber ist, welche immer davon ausgehen, dass der Hund schon nichts tun wird. Wenn es sich also um einen Akt der Selbstverteidigung gehandelt haben sollte, siehst du die Sache immer noch so?

Cologneboy2009 hat geschrieben:der ihm nichts getan hat

Die Frage ist, ob man immer warten muss, bis der Mensch praktisch zerfleischt wurde oder aber ob man nicht erwarten kann, dass einem so ein Tier wenigstens in einem Umkreis von einem Meter erspart bleibt. Wer keinen Hund hat - woran soll der zwischen "Ernst" und "Spiel" unterscheiden? Und wäre das so einfach: wie sind die Hundeattacken zu erklären? Ist es tatsächlich immer der Mensch (also das Opfer der Hundeattacken) der sich falsch verhält?

Cologneboy2009 hat geschrieben:So jemand droht dann vielleicht mit einer Anzeige, ist dann aber nicht mutig genug,

Es bedarf ja keines Mutes, sondern es bedarf einiges an Zeit, um die Anzeige zu erstatten. Hier sehe ich die Hürde und den Grund, warum nach einer angedrohten Anzeige letztlich doch nichts passiert.

Cologneboy2009 hat geschrieben:Frau A sollte also auch unbedingt den Hund besser erziehen.

So würde ich das auch sehen und das dann am besten bevor was passiert. Der Fehler geht ja davon aus, dass die Frau den Hund nicht hat rufen können. Wenn dann im Anschluss Herr X sich falsch verhält und es zu eben einem Unfall kommt, dann darf niemals die Ursache dessen vergessen werden, wieso es so weit hat kommen müssen. Dem Herr X die Schuld zu geben verkennt die Ursache ein wenig.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wenn Frau A auf einem Feldweg mit ihrem Labrador entlang geht und ihn von der Leine lässt, ist dagegen nichts zu sagen. Sicherlich muss er sofort wieder angeleint werden, wenn Spaziergänger in Sicht sind. Dass Frau A diese Spaziergänger zu spät bemerkte, kann durchaus mal vorkommen. Aber dann sollte der Hund auf einen Zuruf von Frau A zurückkommen. Tut er das nicht, darf er nur an der Leine ausgeführt werden.

Da es sich um einen Labrador handelt, der im Grunde wirklich ein friedlicher Hund ist, er aber außer schnüffeln sonst nichts gemacht hat, durfte Herr X ihn keinesfalls auf den Kopf schlagen. Erst durch den unberechtigten Schlag auf den Kopf hat der Hund sich durch Bellen gewehrt, was wiederum sein Recht war. Dass er nur gebellt und nicht gebissen hat nach dem Schlag zeigt doch deutlich, dass es sich um einen friedlichen Hund handelte. Es war also kein Akt der Selbstverteidigung, wie das hier hingestellt wird. Das dann noch geschrieben wird, dass das bis zum finalen Schuss gegen das Tier gehen könnte, zeugt nicht von Tierliebe. Solche Gedanken haben normalerweise nur Tierhasser.

Übrigens ging es hier um erwachsene Menschen, nicht um Kinder, die dann immer schnell mit genannt werden.

Von einer Bekannten weiß ich, die ebenfalls einen Labrador hat, dass eines Tages eine Dame vom Ordnungsamt vor der Tür stand. Sie war angezeigt worden, weil eine Frau meinte, der Hund wäre aggressiv. Die Dame vom Ordnungsamt verstand das nicht, denn der Hund bellte nicht einmal und sie konnte sich selbst überzeugen, dass er hörte und keinerlei Aggression zeigte. Auch eine Nachbarin bestätigte ihr das. Es wurde so hingestellt, dass wenn sie mit dem Hund an der Leine aus dem Haus ging und die Anzeigenerstellerin zufällig in der Nähe war, sie Angst bekam. Der Hund war stets an der Leine und hat sich ihr niemals genähert. Das ist ein Beispiel, wie falsch sich Menschen verhalten können. Da wurde nur aus der Überlegung heraus, dass ein Hund mal etwas tun könnte, einfach Anzeige erstattet. Das sind ganz besonders liebe Menschen. Übrigens geht sie mit dem Hund immer zur Hundeschule.

Das wäre auch etwas für dich uns deinen Labrador. Wenn du angezeigt würdest, käme bestimmt jemand vom Ordnungsamt vorbei, der den Hund sehen will.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Na ja, kennen die Leute Dich denn? Wissen die, wie Du heißt oder wo Du wohnst? Denn ansonsten wäre es ja höchstens eine Anzeige gegen Unbekannt und ob die das angesichts der eher geringen Chancen auf sich nehmen, ist auch eine Frage. Das Geschehene hat für mich auch nichts mit „das Tier nicht im Griff haben“ zu tun, jedes Lebewesen wehrt sich, wenn es angegriffen wird und ich denke, jeder Hund würde zumindest bellen, wenn man ihn auf den Kopf schlägt. So viel Verstand werden die sicherlich haben, dass Sie einsehen, dass Sie letztlich Auslöser des Bellens waren, wenn Sie das Tier hauen.

Und wegen was wollen die Dich anzeigen? Weil der Hund gebellt hat? Da lacht sich doch die Polizei kaputt darüber, wenn jemand Anzeige wegen Bellens erstatten will. Was soll denn da der Tatbestand sein? Du brauchst deswegen nicht zum Anwalt gehen, das wäre völlig übertrieben. Da wird überhaupt nichts passieren; viele Menschen haben Labradore, die müssten Dich erst einmal ausfindig machen, wenn das die Polizei für diese Nichtigkeit überhaupt als notwendig erachtet. Und selbst wenn – was aber unwahrscheinlich ist – die Polizei mal bei Dir nachfragt, dann erklärst Du denen, was passiert ist. Da das Ehepaar ja keine Wunden oder Verletzungen vorzuweisen hat, brauchst Du Dir keine Gedanken machen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Cid hat geschrieben:Tut er das nicht, darf er nur an der Leine ausgeführt werden.

So sehe ich dies ja auch und in dem geschilderten Fall ist der Hund nicht zurückgerufen worden bzw. er hat nicht gehorcht. Wenn hingegen der Hund so weit vom Frauchen weg läuft, dass sie nicht mehr sehen kann, was geschieht, ist das letztlich auch ein Fehler der Hundehalterin!

Cid hat geschrieben:Erst durch den unberechtigten Schlag auf den Kopf hat der Hund sich durch Bellen gewehrt

Es ist vermutlich schwer zu kapieren, aber ich wiederhole mich hier gerne: jemand der KEINEN Hund hat, wird nicht darauf warten, Erfahrungen damit zu sammeln, dass ein Hund der gleich auf Menschen losgeht, nur spielen will. Sobald der Hund einem Menschen zu nahe kommt, stellt DER HUND eine Gefahr dar. Und wenn der Hund in Reichweite des Mannes war, dann ist er dem zu nahe gekommen! Wie soll sich der Mensch denn hier wehren? Er hat nicht wissen können, was die Absicht des Hundes ist!

Cid hat geschrieben:Solche Gedanken haben normalerweise nur Tierhasser.

Es hat nichts mit "Tierhasser" zu tun, wenn man sich so positionier, dass man im Zweifel IMMER den Schutz des Menschen Vorrang gibt. Da bitte ich schon darum, etwas zu differenzieren.

Cid hat geschrieben:Übrigens ging es hier um erwachsene Menschen, nicht um Kinder

Der Labrador hätte sich bei Kindern also gänzlich anders verhalten? Oder was genau versuchst du hier auszusagen?

Cid hat geschrieben:Wenn du angezeigt würdest, käme bestimmt jemand vom Ordnungsamt vorbei, der den Hund sehen will.

Und das ist gut so. Wenn sich dann herausstellt, dass das Tier friedlich ist und keine Gefahr darstellt, dann kann man es letztlich mit einer mündlichen Belehrung der Hundehalterin bewenden lassen. Und die Sache hat sich hoffentlich insofern erledigt, als das der Hund eben keine Gelegenheit mehr bekommt, unbeaufsichtigt fremde Menschen anzugehen (friedlich oder nicht friedlich!).

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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