Private Schuldzinsen unter Umständen steuerlich absetzbar?

vom 07.03.2013, 22:24 Uhr

Bei finanzierten Immobilien die man fremd vermietet, kann man ja soweit ich weiß die Kreditzinsen auch steuerlich absetzen. So man privat einen Ratenkredit beispielsweise zur Autofinanzierung oder zur Wohnungseinrichtung aufnimmt, kommen ja meist auch nicht unerhebliche Zinsbeträge in Anrechnung. Gibt es dafür auch Möglichkeiten diese Art privater Schuldzinsen steuerlich abzusetzen.

» Porterville » Beiträge: 46 » Talkpoints: 3,84 »



Nein, kann man nicht. Zinsen für private Kredite kann man nicht von der Steuer absetzen. Wenn die Wohnung vermietet ist, ist das etwas anderes. Dann hat man Mieteinnahmen, für die man aber Kosten, also die Zinsen des Kredites hat. Die kann man dann von der Steuer absetzen. Man finanziert also Einnahmen mit den Hypothekenzinsen. Und alles, was man braucht, um Einnahmen zu erzielen, kann man von der Steuer absetzen, ganz grob ausgedrückt.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 07.03.2013, 22:47, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Keine privaten Kosten können von der Steuer abgesetzt werden. Werbungskosten stehen ja letztlich immer im Bezug zur Einkommenssicherung (Ausbildungskosten, Fahrtkosten, ...). Die Einrichtung der Wohnung selbst könnte man höchstens in Form des häuslichen Arbeitszimmers absetzen, wobei hier zu beachten ist, dass die Anerkennung als Arbeitszimmer eher schwer (und eigentlich nur noch in Ausnahmen) gelingt. Und auch hier können die Kosten des Inventars abgesetzt werden. Nicht die Zinskosten, wenn man dies finanziert.

Man könnte aber ein Auto statt zu kaufen auch leasen und diese Kosten, sofern das Auto dann ein Firmenwagen ist, bei der Steuer geltend machen. Das sind dann im Grunde auch die Zinskosten, wenn auch in dem Fall diese in den Leasingkosten untergehen. Aber auch das geht eben nicht, wenn der Kauf wirklich privater Natur war.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Kosten der privaten Lebensführung können laut § 12 EStG nicht von der Steuer abgezogen werden. Dazu gehören mit Sicherheit auch Privatkredite. Zinsaufwendungen bei Vermietung und Verpachtung oder anderen Einkunftsarten sind dagegen keine Kosten der Lebensführung und somit Werbungskosten oder Betriebsausgaben und voll absetzbar.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 11.05.2014, 14:26, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


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