Nebenverdienste - was muss wann angegeben werden
Müssen "private" Nebenverdienste grundsätzlich angegeben werden (zwecks Einkommen / Steuern / Steuerausgleich usw. am Jahresende) oder nur ab einer bestimmten Höhe? Bei welchen Nebenverdiensten und vor allem bei welcher Höhe muss man es angeben?
ebay
Da hat man doch eine bestimmte Freigrenze (glaub 512 Euro pro Jahr) wo man es nicht angeben muss und alles was darüber hinaus geht schon. Oder stimmt diese Information nicht? Natürlich nur wenn man bei Ebay als Privater Verkäufer verkauft, also z.B. gebrauchte Bücher / DVD`s / Videos und Kleinigkeiten die im privaten Haushalt nicht mehr gebraucht werden.
Umfragen / bezahlte Mails / Werbung im Internet
Gerade im Internet kann man einige Euros nebenbei verdienen. Wie sieht es dort mit der Angabe beim Finanzamt aus? Müssen diese Nebenverdienste ebenfalls eingereicht werden, zumal gerade bei Umfragen oder bei den bezahlten Mails häufig nicht wirklich viel herauskommt. Gibt es dort auch eine Freigrenze? Oder bei den bezahlten Werbeplätzen, wenn man auf seiner eigenen Seite Werbeplatz verkauft und z.B. 10 Euro im Monat bekommt. Wie sieht es dort aus?
bezahlte Studien
Wenn man an einer bezahlten Studie teilnimmt, sollte man diesen Nebenverdienst ebenfalls mit angeben? Oder nur ab einer bestimmten Höhe von Studieneinkommen. Darunter verstehe ich z.B.: Studien, wo man gesundheitlich abgecheckt wird oder evtl. neuere Medikamente / Impfungen usw. ausprobiert oder eben ganz einfach Produkttester von neuen Marken die bezahlt werden.
Bei anderen Nebenverdiensten wie z.B. Gartenarbeit, Dienstleistungen in jeder Art usw., die müssen ja mit angegeben werden. Oder gibt es dort auch eine Freigrenze?
Bei den Virtuellen Währungen wie Klamm Lose und auch der Paid4 Bereich muss das Einkommen ab 200 Euro angegeben werden. Bei Ebay kommt es darauf an, als was privat oder gewerblich man angemeldet ist. Ist man als privater Nutzer angemeldet, darf man auch nur seine privaten Sachen dort anbieten. Bei einer gewerblichen Anmeldung hat man ja einen Gewerbschein.
Die genaue Freibetragsgrenze bei Ebay weiß ich leider auch nicht auf Anhieb, weil ich nicht so aktiv im Aktionshaus bin. Kann aber sein, dass diese auch inzwischen ein wenig geändert wurde. Am besten, du schaust einmal direkt auf der Auktionsseite nach. Dort wirst du sicherlich fündig.
Was die Sache mit PaidMails und sonstigen Angeboten angeht, so musst du keine Steuern oder Sonstiges zahlen, weil es ja kein richtiges Arbeitsverhältnis zwischen dir und dem Anbieter ist. Dennoch gibt es auch dafür Grenzen, die je nach Einkommen, etwa schwanken können. Mein Vorredner hat die Grenze bei 200 Euro gesetzt und ich könnte mir durchaus vorstellen, dass dies auch stimmt. Meistens stehen solche Informationen auch etwas versteckt auf seriösen Angebotsseiten.
Bei den Paid4 Anbietern und bei Klammlosen gibt es da eine Sache, die man genau beachten sollte, die Umwandlung der viruellen Währungen in Euro. Die Loseseiten müssen, wenn sie eine Umwandlung der Lose in Euro anbieten, ein Gewerbe darauf anmelden. Wenn aber der User ständig seine Lose bei Ebay verkauft kann das auch durch das ständige als nicht mehr rein privat angesehen werden. Man kann die Lose auch in Loseshops ausgeben, da wird für den User nichts in Euro umgewandelt, d.h. es fließt hier kein Geld. Gut man hat hier kein richtiges Arbeitsverhältnis, man macht es selbständig, denn man hat sich die Anbieter auch selber gesucht. So gesehen ist es selbständiges Arbeiten.
Ob nun selbstständiges Arbeiten oder nicht ändert ja erstmal nichts am versteuern des Einkommens. Also auf die Frage muss man es versteuern oder nicht meine ich. Ich weiß nicht wie hoch die Grenze bei Internetverdiensten ist. Also ich würde sagen der Logik halber müsste man es einfach auf das normale Einkommen addieren. Aber wie gesagt ich weiß es nicht das ist einfach meine Vermutung. Aber mal eine Frage wieviel verdienst du denn im Internet, also wenn du da mal 10-20 Euro im Monat machst kannst du das wohl vernachlässigen.
Verdient man im Internet regelmäßig nennenswerte Summen, muss man die auf jeden Fall beim Finanzamt melden. Dabei entstehen einem aber keine Nachteile, denn die paar Euro, die man sich in der Regel im Internet erwirtschaften kann, sind frei. Ich musste noch nie etwas zahlen, eher im Gegenteil.
Natürlich weiß ich nicht, ob das auch von der Arbeit abhängt. Ich habe nur eine Teilzeitstelle und bin Kleinunternehmer in der Selbstständigkeit. Als Gut-Verdiener kann ich mich überhaupt nicht bezeichnen. Trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass man wegen eines Online-Verdienstes etwas zahlen muss. Irgendwo ist das letztendlich nur ein kleines Taschengeld, was aber trotzdem angemeldet werden sollte.
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