Aus welchem Grund könnte ein Vermieter dem Mieter kündigen?
Als ich mich mit meinem Mann über Mietrecht unterhalten habe, kamen wir im Gespräch auch auf die Vermieter zu sprechen, die ja eigentlich kaum die Möglichkeit haben einen Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Die Kündigung wegen Eigenbedarf scheint ja auch nicht gerade einfach zu sein und kann, wenn die Kündigung nicht rechtens war sogar teuer für den Vermieter werden. Denn dann muss er dem Mieter, den er kündigt hat viel Schadenersatz, Umzugskosten usw. zahlen.
Hat denn im allgemeinen ein Vermieter überhaupt nicht die Möglichkeit einem Mieter zu kündigen? Wieso werden denn die Vermieter dann doch so eingeschränkt? Warum ist das so, dass es für einen Vermieter so schwer ist einen Mieter aus der Wohnung zu bekommen? Welche Gründe müssen vorliegen, damit ein Vermieter kündigen kann?
Die Hauptgründe für eine Kündigung des Mietvertrages vonseiten des Vermieters sind Mietrückstände und Eigenbedarf. Ansonsten wüsste ich aber auch keinen Grund, warum ein Vermieter kündigen sollte. Der Schutz der Mieter ist sehr hoch, weil eben die Wohnung etwas sehr Wichtiges ist. Ich finde das auch richtig so.
Wenn der Vermieter nicht gerade mit im Haus wohnt und mit dem Mieter zerstritten ist, fällt mir überhaupt kein Grund für eine Kündigung ein, die in Anbetracht der schlimmen Folgen für den Mieter gerechtfertigt wäre.
anlupa hat geschrieben:Wenn der Vermieter nicht gerade mit im Haus wohnt und mit dem Mieter zerstritten ist, fällt mir überhaupt kein Grund für eine Kündigung ein, die in Anbetracht der schlimmen Folgen für den Mieter gerechtfertigt wäre.
Das wäre auch kein Grund, der dazu führen kann dass der Vermieter dem Mieter einfach so kündigen kann. "Stress mit Mieter" ist kein rechtlich anerkannter Grund um eine Kündigung durch zu kriegen.
Gründe die rechtens wären, wären zum Beispiel Vertragsverletzungen; zahlt der Mieter die Miete selten, nicht ganz oder zu spät, kann das zu einer Kündigung führen. Ebenso darf der Vermieter kündigen wenn ein Eigenbedarf der Wohnung ansteht, dabei müssen aber auch plausible Gründe angegeben werden. Ganz so einfach kann der Vermieter tatsächlich nicht kündigen, und bis auf den Eigenbedarf als Grund ist der Mieter auch selbst Schuld, wenn ihm gekündigt wird.
Es gibt Eigenbedarfkündigungen. Natürlich müssen diese der Wahrheit entsprechen. Wenn man wegen Eigenbedarf kündigt und dann die Wohnung regulär weitervermietet, dann kann es zu Recht (meiner Meinung nach) problematisch werden.
Andere Gründe sind gegeben, wenn der Mieter seinen Pflichten nicht nachkommt und zum Beispiel seine Miete nicht rechtzeitig zahlt. Ebenso kann der Vermieter weder unsachgemäßer Nutzung kündigen. Warum sollte es weitere Gründe geben? Eine Wohnung ist nun einmal doch sehr existentiell und da ist das Recht auf der Seite der Mieter, damit ein Vermieter nicht aus Habgier oder weil ihm die Nase seiner Mieter plötzlich nicht mehr passt, kündigen kann. Immerhin sind Umzüge auch recht teuer und mit größerem Aufwand verbunden.
Kürzere Kündigungsfristen gelten zum Beispiel bei Untervermietungen. Dabei ist beiden Parteien klar, dass das Mietverhältnis oft nur für eine begrenzte Zeit ausgelegt ist.
Einfach so das ein Vermieter nie kündigen. Und es gibt auch nur drei Gründe, warum man Mietern den Vertrag kündigen kann. Das ist eben zum einen die Verletzung der vertraglichen Pflichten des Mieters. Wobei diese vielfältig sein können und wohl die meisten Gründe liefern. Der Vermieter kann auch Eigenbedarf anmelden.
Und wenn der Vermieter erhebliche Nachteile in der wirtschaftlichen Nutzung seines Grundstückes hinnehmen müsste, darf er dem Mieter kündigen. Der Mieter hat aber immer das Recht dieser Kündigung zu widersprechen. So dass man als Vermieter nur geringe Chancen hat, einen Mieter wirklich aus der Wohnung zu bekommen.
Wieso sollte eine Eigenbedarfskündigung so schwer sein? Wichtig ist nur, dass es Eigenbedarf ist, der auch der Wahrheit entspricht und nicht einen Verwandten der 20. Generation betrifft. Kündigt man für sich oder die Eltern oder Kinder, dann geht das sogar recht einfach. Man muss eben nur die entsprechende Frist einhalten. Die meisten Mieter werden auch nicht Einspruch einlegen. Schwierig könnte das nur werden, wenn man einen Mieter raus haben will, der schon 50 Jahre da lebt und schon 90 Jahre alt ist. Dann wird man sagen, dass man die Zeit ruhig noch abwarten kann. Aber das sind ja Sonderfälle. Im Normalfall ist es wirklich recht einfach.
Und zum anderen kann man kündigen, wenn sich der Mieter etwas zu Schulden kommen lassen hat. Mietrückstände wären ein Grund oder wiederholte Ruhestörung zum Beispiel. Eben irgendetwas, was andere Mieter stören könnte. Ein Streitfall zwischen Mieter und Vermieter ist kein Kündigungsgrund. Es sei denn es geht um Mietrückstände usw.
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