Besuchsrecht bei gemeinsamen Sorgerecht aber andere Wohnorte
Nehmen wir mal an, dass Frau X und Herr Y verheiratet sind und eine gemeinsame Tochter haben. Frau X hat sich von Herrn Y getrennt und ist umgezogen. Sie wohnt nun ca 400 km von Herrn Y mit dem gemeinsamen Kind entfernt. Mit dem Umzug war Herr Y zwar einverstanden, aber er hat nicht gedacht, dass es so schwierig wird seine Tochter nun zu sehen. Erst hieß es, dass sie sich abwechseln und Herr Y alle 14 Tage das Kind sehen kann. Frau X hat zugesichert, dass sie die Kleine zu ihm fährt und die 14 Tage später kann Herr Y kommen und das Kind dann das Wochenende in dem Wohnort sehen.
Nun ist es so, dass Frau X nun bei dem letzten ausgemachten Wochenende krank war und das folgende Wochenende was vor hat. Herr Y hat das gemeinsame Sorgerecht und auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Frau X hat nun Angst, dass Herr Y das Kind einfach beim nächsten Besuch in die Stadt mit nimmt, wo Herr Y wohnt und Herr Y hat es wirklich vor.
Nun meine Frage. Kann Herr Y so einfach das Kind mitnehmen ohne die Einverständnis der Mutter des Kindes? Kann Frau X das verhindern? Würde Herr Y sich strafbar machen, wenn er das Kind einfach mit nimmt, an seinem Besuchswochenende? Frau X will nicht, dass die Tochter mit dem Vater mit fährt. Das wäre zu stressig und sie ist auch erst 2 Jahre alt. Kann Frau X das verhindern? Darf Frau X das verhindern?
Eine richtige Rechtsberatung im konkreten Fall mit allen Einzelheiten wird Frau X nur bei ihrem Anwalt bekommen, den sie sich in so einem Fall schleunigst suchen sollte, wenn sie noch keinen hat.
So lange beide Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht hälftig haben, ist ein Alleingang bei der Wohnort-Entscheidung meines Wissens nicht möglich. Normalerweise geht man davon aus, dass das Kind da leben bleiben soll, wo es die meiste Zeit seines Lebens verbracht hat. Bei einem Zwei Jahre alten Kind ist das aber vermutlich eher schwer zu sagen.
Ich würde Frau X und Herrn Y erst mal raten, sich in dieser Frage beim Jugendamt zu treffen und da bindende Absprachen schriftlich fest zu halten. Wenn das nicht zu einer Einigung führt, kann man vor Gericht einen Beschluss erbitten, wo das Kind wohnen soll und wie die Umgänge künftig gestaltet werden. Das gibt dann in jedem Fall Sicherheit.
Strafbar ist es glaube ich erst, wenn Herr Y das Kind ins Ausland mit nimmt. So lange er im eigenen Land bleibt, ist das zumindest in Deutschland nicht schlimm. Allerdings muss ich noch klar stellen, dass ich kein Jurist bin und da nur aus persönlichen Erfahrungen im Bekanntenkreis zehre, wie Gerichte da entschieden haben. Aber wie bereits gesagt: Der Gang zum Rechtsanwalt ist hier sicherlich nicht zu früh.
Der Vater macht sich schon strafbar, wenn er das Kind einfach an seinen Wohnort mit nimmt und das eben ohne Einverständnis der Mutter. Selbes würde auch gelten, wenn das Kind beim Vater zu Besuch ist und dieser es nicht wieder zur Mutter zurück bringt. Da der Vater bereits dem Umzug zugestimmt hat, kann er das Kind nicht einfach zu sich holen.
Da vielleicht nicht so kurzfristig ein Termin beim Anwalt zu bekommen ist, sollte die Mutter schnellstmöglich beim Jugendamt vorsprechen. Dort kann man ihr schneller helfen. Und ich gehe davon aus, dass man bis zu einer gemeinsamen Regelung, raten wird, den Umgang auszusetzen. Oder der Umgang findet nur im Beisein der Mutter oder einer anderen Person statt. Auch da vermittelt das Jugendamt entsprechende Adressen.
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