Regelungen zu Nebenverdiensten bei Frührentnern
Ein Nachbar von mir möchte gerne in Frührente gehen und hat es auch schon so weit in die Wege geleitet. Er würde aber dennoch gerne etwas Geld zu der Frührente hinzuverdienen. Jetzt werden bestimmt einige sagen, dass er doch dann auch noch weiterarbeiten kann. Aber es ist nicht einfach mit fast 60 noch auf dem Bau zu arbeiten. Deswegen würde er lieber heute als morgen aufhören dort zu arbeiten und eben Frührente zu beantragen. Was dürfte denn ein Frührentner heutzutage hinzuverdienen, wenn er einen Nebenjob hat?
Wenn er in Frührente geht, darf er 355 Euro im Monat dazu verdienen. Dieses Geld kann er zweimal im Jahr verdoppeln, aber nur dann, wenn es sich um Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld handelt. Sollte der Nebenverdienst mehr als 355 Euro betragen, dann muss er das der Rentenanstalt melden, denn dann bekommt er weniger Rente, wenn die Vollrente in Kraft tritt. Lohnenswert ist es jedoch nicht, da er noch keine 65 Jahre alt ist. So muss er auch bei einem Nebenverdienst weiter Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen.
Einfacher wird er es erst haben, wenn er über 65 Jahre alt ist, dann ist es nicht so streng geregelt. Wenn er dann im Jahr unter 7.660 Euro bleibt, dann hat er vom Finanzamt nichts zu befürchten. Er muss aber alles, was über 400 Euro geht, ebenfalls melden. Ich hoffe, dass waren genug Informationen, die weiter helfen können.
Man muss jeden Nebenverdienst dem Rententräger melden egal wie hoch der ist. Ist er allerdings über der gesetzlichen Grenze wird eben kurzer Hand die Rente (Frührente) gekürzt. Einfach ein sogenanntes Arbeitsverhältnis ohne Meldung am Rententräger aufnehmen, kann auch in einigen Fällen für gewissen Ärger sorgen. Also im Vorfeld immer erst die nötigen Informationen dazu einholen und auch gezielt nachfragen.
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