Nebenverdienst im Internet - muss man das als 2. Job melden?
Mittlerweile gibt es ja zahlreiche Möglichkeiten, im Internet ein bisschen was nebenbei zu verdienen. Zum Beispiel auf Verbraucherplattformen wie ciao, Texting-Seiten wie textbroker oder man übersetzt hin und wieder etwas, wenn man über die Sprachkenntnisse verfügt. Der Gewinn fällt ja normalerweise wirklich klein aus, mehr als ein paar Euro pro Monat sind selten drin, es sei denn, man ist wirklich aktiv und bekommt auch mal größere Aufträge.
Meine Frage: Viele Arbeitgeber möchten ja, dass man es ihnen meldet, wenn man einem Zweitjob nachgeht. Kann man solche Nebentätigkeiten online als Zweitjob bezeichnen? Man zahlt ja keine Steuern (wenn man unter dem Freibetrag bleibt), ist nicht versichert etc. und hat auch keine bestimmte Pflicht gegenüber solcher Websites. Hier bei talkteria verdient man ja auch etwas nebenbei. Denkt ihr, der Arbeitgeber muss über so etwas informiert werden? Und falls man zum Beispiel vom Büro aus in der Mittagspause solchen Tätigkeiten nachgeht, kann man da Schwierigkeiten bekommen?
Ich denke kaum, dass du das anmelden musst. Schließlich verdienst du quasi nichts. Viel eher als ein Nebenjob ist es ja ein Hobby, mit dem du ein paar Euro verdienst, aber ja eben nicht mehr. Man meldet es schließlich auch nicht als Nebenjob an, nur weil man bei ebay jeden Monat ein paar alte Sachen verkauft .
Ich kann es dir natürlich nicht sicher sagen, aber das ist meine Meinung dazu .
Ich denke, da du nicht ständig einen gewissen Betrag verdienst, musst du es nicht melden. Immerhin wirst du da nur wenige Euro machen und das dürfte dann auch kaum ins Gewicht fallen. Wenn man regelmäßig eine bestimmte Summe bekommt, sieht das Ganze aber anders aus und man muss es dann auch beim Finanzamt angeben, aber wegen ein paar Euro würde ich mich da nicht zum Affen machen, weil die das dort nicht immer gleich verstehen, was man da macht. Es eben mehr ein Hobby und kein richtiger Verdienst.
Schneeblume hat geschrieben:Denkt ihr, der Arbeitgeber muss über so etwas informiert werden? Und falls man zum Beispiel vom Büro aus in der Mittagspause solchen Tätigkeiten nachgeht, kann man da Schwierigkeiten bekommen?
Oh je, wenn ich meinem Nachbar am Wochenende das Wohnzimmer tapeziere und dafür meinetwegen 50 Euro als Entlohnung bekomme, wieso sollte ich das denn meinem Arbeitgeber melden müssen? Der zweite Teil deiner Frage ist da schon etwas diffiziler, das kommt dann schon etwas genauer auf eure innerbetrieblichen Regelungen oder Betriebsvereinbarungen in Bezug der privaten Nutzung eurer PC´s an.
Ich habe mich diesbezüglich vor einiger Zeit mit meinem Finanzamt in Verbindung gesetzt und dort genau die Fragestellung aufgebracht, die Du hier anführst. Die Auskunft des Sachbearbeiters lautete, dass es sich bei diesen Tätigkeiten definitiv um einen Nebenerwerb handelt, allerdings einen solchen, für den eine Selbstständigkeit angemeldet werden muss, was allein schon für die Aktivität hier bei Talkteria gilt.
Da Du sowohl hier als auch bei solchen Marketingfirmen und in Verbraucherportalen Deine Leistung erbringst, ohne dort angestellt zu sein und einen regelmäßigen Lohn zu erhalten, handelt es sich nicht um einen Nebenjob im Sinne eines Angestelltenverhältnisses, sondern um eine Arbeitsleistung, die Du erbringst, wenn Du die entsprechenden Aufträge annimmst oder eben Deine Leistung anbietest und hierfür Geld oder einen Geldwert, wie hier im Forum, erhältst. Daraus ergibt sich laut Auskunft des Finanzbeamten die Notwendigkeit, ein Gewerbe anzumelden. Wenn Du allerdings voraussehen kannst, dass Du die Gewinngrenze von 17.500 Euro im Jahr nicht übersteigen wirst, hast Du außer der Einkommenssteuer keine weiteren Steuern zu tragen, denn Du kannst dann von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch machen, sodass Du keine Umsatzsteuer abführen musst, aber dann auch keine Vorsteuer abziehen kannst.
Die Einnahmen, die Du bei diesen Nebenjobs erzielst, musst Du ohnehin im Rahmen Deiner Einkommenssteuererklärung abgeben, weil sie eben ein Einkommen darstellen und das bereits ab dem ersten Euro einkommenssteuerpflichtig ist. Insofern hilft Dir sicherlich auch Dein Finanzamt weiter, wenn Du dort einmal anfragst und diese Auskunft kostet Dich im Gegensatz zu einem Termin beim Steuerberater wenigstens nichts. Du solltest allerdings, wenn Du in Deinem Arbeitsvertrag zum Thema Nebentätigkeiten stehen hast, dass Du jede Nebentätigkeit gegenüber Deinem Vorgesetzten anzeigen musst oder diese sogar von ihm zu genehmigen ist, auf jeden Fall die Absicht deutlich machen, dass Du ein nebenberufliches Gewerbe anmelden willst. Du brauchst dann die Genehmigung Deines Arbeitgebers, die allerdings aber nicht in jedem Arbeitsvertrag explizit so in einer Klausel aufgeführt ist. Am besten schaust Du rechtzeitig nach, bevor Du das alles startest, um Ärger zu vermeiden.
Wenn du dieser Tätigkeit im Büro während der Mittagspause nachgehst, dann wird der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran haben, dies zu unterbinden. Denn die Mittagspause kann ein Arbeitgeber auch nicht einfach streichen. Sie dient der Erholung des Angestellten - du kannst ja mal versuchen, den Vorschlag durchzubringen, einfach auf die Mittagspause zu verzichten und dafür dann eine Stunde (oder wie lange die Mittagspause auch immer dauert) früher zu gehen.
Hier dürfte auch die Berufsgenossenschaft ein wenig was dagegen haben. Es ist also praktisch undenkbar, dass du so einem "Gewerbe" am Rechner des Arbeitgebers während der Pause nachgehst. Jedenfalls dann, wenn du den offiziellen Weg gehen wollen würdest und dem Arbeitgeber erklärst, was du da machst.
Da Du sowohl hier als auch bei solchen Marketingfirmen und in Verbraucherportalen Deine Leistung erbringst, ohne dort angestellt zu sein und einen regelmäßigen Lohn zu erhalten, handelt es sich nicht um einen Nebenjob im Sinne eines Angestelltenverhältnisses, sondern um eine Arbeitsleistung, die Du erbringst, wenn Du die entsprechenden Aufträge annimmst oder eben Deine Leistung anbietest und hierfür Geld oder einen Geldwert, wie hier im Forum, erhältst. Daraus ergibt sich laut Auskunft des Finanzbeamten die Notwendigkeit, ein Gewerbe anzumelden. Wenn Du allerdings voraussehen kannst, dass Du die Gewinngrenze von 17.500 Euro im Jahr nicht übersteigen wirst, hast Du außer der Einkommenssteuer keine weiteren Steuern zu tragen, denn Du kannst dann von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch machen, sodass Du keine Umsatzsteuer abführen musst, aber dann auch keine Vorsteuer abziehen kannst.
Das Finanzamt hat hier nicht richtig gehandelt. Man muss für diese Aufgaben kein Gewerbe anmelden. Ich habe mich nämlich auch beim Finanzamt erkundigt. Schließlich ist das Finanzamt über solche Aktivitäten interessiert und bevor man nachher gesagt bekommt, dass man dem Staat betrogen hat, wollte ich Bescheid wissen.
Ich erhielt dann die Nachricht, dass man, wenn man dadurch einen regelmäßigen Bezug von Geld bekommt, es das beste ist, wenn man die Arbeit meldet. Dazu erhielt ich ein Fragebogen zur Aufnahme einer selbstständigen Arbeit. Dort konnte ich dann den Freiberufler ankreuzen und erhielt die Nachricht, dass ich, wenn ich bis zu 410 Euro im Jahr verdiene, ich diesen Betrag gar nicht versteuern muss. Diesen Betrag kann ich auch gar nicht erreichen. Dabei ist nämlich zu beachten, dass die Ausgaben in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung geltend gemacht werden können. Sämtliche Kosten wie Internetflat etc. lasse ich anschreiben. Es ist damit aber auch eine Menge Arbeit.
Die Erledigung des Onlinejobs musst du mit dem Arbeitgeber klären. Es gibt nämlich Arbeitgeber, die private Ausführungen über den Arbeitsrechner unterbinden, welches dann auch vertraglich geregelt ist. Schau am besten in der Hausordnung nach oder befrage deinen Arbeitgeber persönlich! Anderen Arbeitgebern ist es egal, solange man die Pausenzeiten einhält und nicht während der Arbeitszeit anderen Aufgaben, auch wenn sie nur im Hintergrund laufen, nachgeht.
Ein Arbeitgeber kann über diesen Onlinejob informiert werden. Die Diskussion, dass es ein Hobby darstellt, ist zu verstehen, aber der Arbeitgeber könnte dieses besagte Hobby auch verbieten, wenn er merkt, dass unter diesem Hobby die Arbeit leidet.
iggiz18 hat geschrieben:Ein Arbeitgeber kann über diesen Onlinejob informiert werden.
Wer sollte ihn auf welcher Grundlage über einen solchen Onlinejob informieren? Wie sollte man sich hier einen "Informationsaustausch" vorstellen?
Man muss es auf jeden Fall seinen Arbeitgeber melden, wenn es wirklich ein reiner Job ist und keine Hobbytätigkeit. Machst du es allerdings als ein reines Hobby, brauchst du es natürlich nicht dem Arbeitgeber melden. Der erzielte Verdienst muss sich dann allerdings auch nur gering halten.
Auch gewisse Tätigkeiten im Internet können ein ganz normales Hobby darstellen. Hier gibt es in der Regel auch keine relevanten Beschränkungen. Der Spaß sollte daher stets im Vordergrund dabei stehen und nicht der Verdienst dabei.
Natürlich musst Du das melden, genauso wie Du ein Gewerbe anmelden musst. Unabhängig wie hoch die Einnahmen sind und ob Du im Endeffekt Steuern bezahlst!
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