Genießen Freiberufler irgendwelche Steuervorteile?

vom 11.10.2012, 18:17 Uhr

Herr X möchte sich gern selbständig machen und tüftelt gerade an seinem Status der Selbständigkeit. Nun hat Herr X mal irgendwo aufgeschnappt dass sich Freiberufler wohl steuerlich besser stellen sollen als der Rest der Selbständigen. Stimmt das denn so, kann man das überhaupt so pauschal sagen und wenn ja, wo machen sich denn die Steuerersparnisse besonders bemerkbar?

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» falscher fuffziger » Beiträge: 153 » Talkpoints: 30,34 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wer ist denn der Rest der Selbstständigen? Die Gewerbetreibenden? So viel wählen kann Herr X nicht, ob er freiberuflich oder gewerbetreibend ist. Das ist relativ klar geregelt. Tüfteln muss er da gar nichts. Bei Gewerbetreibenden kommt es auf die Höhe der Einkünfte an. Wenn sie gering sind, können sie sich auch von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Du müsstest schon genauer präzisieren, was du unter Rest der Selbstständigen verstehst. Steuern zahlen müssen die Freiberufler wie jeder andere auch. Natürlich kann er ein Arbeitszimmer absetzen, aber das kann jeder, der hauptsächlich in diesem Zimmer arbeitet.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Die Einkommenssteuern sind doch klar geregelt und werden nach der Höhe berechnet. Bei allen Menschen, welche als Selbständig gelten, wird da der Gewinn als Einkommen betrachtet. Ob man dabei einen Gewerbeschein benötigt oder freiberuflich arbeitet, ist doch völlig unrelevant. Steuerliche Vorteile gibt es dabei nicht dem Sinne nicht.

Und was als freiberuflich einzustufen ist, liegt nicht an der Tüftelei von Herrn X., sondern ist auch klar geregelt. Dazu kann sich aber Herr X. bei der IHK beraten lassen. Denn der Unterschied bei der Unternehmensgründung liegt eben nur darin, dass man als Freiberuflicher keinen Gewerbeschein beantragen muss. Dafür hat man aber auch keine Wahl zwischen Kleinunternehmer und, ich nenne es mal, normalen Unternehmer.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Punktedieb hat geschrieben:Die Einkommenssteuern sind doch klar geregelt und werden nach der Höhe berechnet.

Ja, das man schwerlich von der Einkommenssteuer befreit wird, ist Herrn X auch klar. Die Überlegungen gingen eher in die Richtung ob beispielsweise eine Befreiung von der Gewerbesteuer vorteilhaft sein könnte. Was sich jedoch momentan noch etwas schwammig darstellt ist, ob eine Befreiung von der Gewerbesteuer zu Lasten der Einkommenssteuer gehen könnte und sich somit ein vermeintlicher Steuervorteil dort zu Buche schlagen würde.

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» falscher fuffziger » Beiträge: 153 » Talkpoints: 30,34 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Herr X. sollte sich wohl mal mit dem Thema Steuern näher beschäftigen, bevor er ein eigenes Geschäft aufziehen will. Dazu wäre ein Gespräch mit einem Steuerberater wohl sinnvoll. Die Gewerbesteuer unterliegt auch bestimmten Grenzen. Allerdings wird sie auch teilweise mit der Einkommenssteuer verrechnet. Außerdem sollte sich Herr X. mal auf dieser Seite einlesen. Da die Grenzen zwischen Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit oftmals schnell verwischen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Freiberufliche Tätigkeiten sind nach § 18 EStG fest definiert. Sonstige unternehmerische Tätigkeiten sind gewerbliche Tätigkeiten und unterliegen der Gewerbesteuer, die Freiberufler nicht entrichten müssen. Da Gewerbesteuer erst ab 25.000 Euro Einnahmen anfällt und von Gemeinde zu Gemeinde je nach deren Hebesatz unterschiedlich hoch ist, kann ich dir zur Steuerhöhe keine genaue Auskunft geben aber die Welt ist es sicher nicht. Auf die Einteilung, ob eine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich, hat man keinerlei Einfluss.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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