Haftet GbR auch voll und umfänglich mit Privatvermögen?

vom 14.09.2012, 08:32 Uhr

A und B wollen sich selbstständig machen und haben an eine GbR gedacht. Wenn man sich selbstständig macht und daran denkt eine GbR zu gründen, muss man dann auch voll und umfänglich mit seinem Privatvermögen haften? Würde man also, wenn man mit der Firma "baden" geht auch gleichzeitig privat pleite sein?

Ein Bekannter von B hat nun B gewarnt, dass er sich irgendwie absichern muss, damit er nicht mit seinem Privatvermögen mit drin steckt, weil er mehr Vermögen hat als A. Wie sieht das bei einer GbR aus? Muss man zwangsläufig mit seinem Privatvermögen haften, wenn was schief geht mit der Firma?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Bei einer GBR schließen Selbstständige einen Gesellschaftervertrag, sie haften aber selbst in vollem Umfang. Es ist nicht wie bei einer GmbH, wo die Haftung auf 25.000 EUR beschränkt ist usw. Man könnte sich, je nachdem in welchem Beruf man dann tätig ist, eventuell mit bestimmten Haftpflichtversicherungen vor Forderungen schützen. Eine andere Möglichkeit wäre die Gründung einer Limited oder Mini-Gmbh („UB“). Dort sind die Mittel, die als Firmenvermögen eingezahlt werden müssen, viel geringer.

Ich denke, dass die größte Gefahr nicht so sehr die Insolvenz ist, denn wenn man nicht gerade riesig hohe Ausgaben leisten muss, hat man doch normalerweise halbwegs den Überblick darüber, ob es gut oder schlecht läuft und kann dann rechtzeitig weitere Investments stoppen, um nicht in die Schulden hineinzurutschen. Zudem sollte normalerweise das Geschäftsvermögen und das Privatvermögen getrennt sein - unabhängig von der Form der Haftung. D.h. man trennt ja in der Buchführung die Ein- und Ausgaben des Unternehmens von denen, die einem privat zuzurechnen sind und wirft nicht alles zusammen.

Ein viel größeres Risiko ist meistens die Haftung, also Regressansprüche von vielleicht enttäuschten Kunden usw. Dagegen wäre eben die Haftpflichtversicherung sinnvoll oder man gründet eine haftungsbeschränkte Unternehmensform. Wobei ich mal gelesen habe, dass die Geschäftsführer eines haftungsbeschränkten Unternehmens trotzdem auch mit dem Privatvermögen für Fahrlässigkeit haften müssen, d.h. eine Haftpflichtversicherung wäre wohl in jedem Fall sinnvoll.

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