Sind Schmerzensgelder u.Schadensersatzansprüche steuerfrei?
Herrn B wurde vor Gericht ein Schmerzensgeld zugesprochen. Dieses Schmerzensgeld befreit Herrn B dazu aus einer misslichen Lage. Aber nun meinte ein Bekannter, der als Zeuge im Gerichtssaal aufgetreten ist, dass man darauf ja wohl Steuern und Abgaben zahlen müsse. Inwieweit hat der Bekannte von Herrn B Recht? Sind Schmerzensgelder und Schadensersatzansprüche wirklich nicht von der Steuer befreit? Wie hoch belaufen sich dann die Abgaben? Muss Herr B diese Abgaben zahlen oder muss der Zahler diese Abgaben tragen?
Welche Art von Steuern soll denn darauf gezahlt werden müssen? Meines Wissens nach sind Schmerzensgeldzahlungen ebenso wie Schadenersatzleistungen in keinster Weise zu versteuern.
Mir jedenfalls wurde sowohl schon Schmerzensgeld zugesprochen, als auch ein Schadenersatz gezahlt. Auf beide Zahlungen habe ich keine Steuern gezahlt, auch andere Abgaben wurden nicht. fällig. Es handelt sich hierbei nicht um Einkünfte, die dem Einkommenssteuergesetz unterliegen.
Zunächst einmal sollen ein Schadenersatz einen Schaden wieder gut machen, d. h. er muss mit dem Schaden verrechnet werden und nur der Schadenersatz, der diesen Betrag übersteigt, wäre überhaupt anzusetzen, was in der Praxis kaum vorkommt. Die Frage ist auch, ob man diesen Schadenersatz einer der 7 Einkunftsarten zuordnen kann. Dies ist z. B. bei Schmerzensgeld nicht der Fall. Daher bleibt es bei der Steuer außen vor.
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