Brustverkleinerung und Kostenübernahme Krankenkasse
Die Tochter einer Bekannten ist 17 und fiebert ihrem 18. Geburtstag entgegen, wo sie selber entscheiden kann, ob sie sich die riesige Oberweite verkleinern lassen kann. Hier habe ich darüber schon geschrieben. Brustverkleinerung auch ohne Operation möglich? .
Ihr Körper ist ansonsten sehr schlank. Sie hat Schmerzen im Rücken und auch Haltungsschäden. Würde die Krankenkasse diese Kosten der Brustverkleinerung übernehmen? Was muss die Tochter machen, damit sie die Brustverkleinerung von der Krankenkasse übernommen bekommt? Reicht ein orthopädisches Gutachten oder muss sie auch noch zu anderen Ärzten? Welche Wege muss sie gehen? Kann sie diese Wege auch schon jetzt mit 17 gehen und dann der Krankenkasse vorlegen, wenn sie 18 ist oder geht das noch nicht?
Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten, wenn die Gesundheit gefährdet ist. Dieses muss sie sich notfalls von mehreren Ärzten bescheinigen lassen, dass ihr Rücken so leidet, dass es zu Haltungsschäden kommt. Erst dann wird eine Krankenkasse die Kosten für eine Brustverkleinerung übernehmen. Sie sollte auf jeden Fall jetzt schon zum Arzt gehen.
Dieser wird dann den Verlauf bescheinigen, bis sie dann volljährig ist, um die Operation durchführen zu lassen. Oft ist der erste Gang zum Hausarzt, der das schon bescheinigen kann. Dieser wird sie dann sicher weiter zu einem Orthopäden schicken, der ebenfalls die Diagnose stellen kann. Krankenkassen sind nicht alle gleich, sodass sie sich bei ihrer informieren sollte, welche Unterlagen erforderlich sind.
Das kann ich dir bestätigen. Eine ehemalige Kollegin von mir hat das mit ihrer Kasse durchgekämpft, so locker flockig beim ersten Antrag ist es heutzutage immer schwierig von der Krankenkasse Geld zu bekommen. Da braucht sie die Unterstützung ihrer Ärzte und muss hartnäckig am Ball bleiben. Im Zweifelsfall sollte sie auch in Erwägung ziehen eine andere Kasse diesbezüglich anzusprechen und einen Wechsel vorzunehmen. Unter Umständen könnte es auch Sinn machen sich bescheinigen zu lassen, dass die große Oberweite zu psychischen Beeinträchtigungen geführt hat.
Ein orthopädisches Gutachten alleine wird nicht ausreichen. Es kann sein, dass sie zu einem Vertrauensarzt muss oder der medizinische Dienst die Sache übernimmt. Ein psychologisches Gutachten wäre natürlich sehr gut. Aber da wird sie so schnell nicht drankommen. Falls die Krankenkasse ablehnt, kann sie Widerspruch einlegen. Die Kassen versuchen erst einmal, alles abzuwimmeln.
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