Wahlen: Wozu ist die Zweitstimme eigentlich da?
Wenn Wahlen anstehen und man ins Wahllokal geht um zu wählen, dann ist da auf dem Wahlzettel die Möglichkeit 2 Stimmen abzugeben. Die Erststimme und die Zweitstimme. So sieht der Wahlzettel ja ausklick . Aber warum gibt man eine Zweitstimme ab? Da steht irgendwas wegen der Verteilung der Sitze. Aber was ist, wenn ich als Zweitstimme eine ganz andere Partei angebe als die Erststimme oder nur die Zweitstimme oder nur die Erststimme abgebe? Ist der Wahlzettel dann ungültig?
Erst- und Zweitstimme können ganz getrennt voneinander abgegeben werden und sind zwei ganz unterschiedliche Sachen. Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten direkt aus dem Wahlkreis. Und nur derjenige, der die meisten Stimmen bekommen hat, zieht in den Land- oder Bundestag ein.
Mit der Zweitstimme wählt man aber eine Partei und die Kandidaten werden über eine sogenannte Landesliste gewählt. Das heisst: Die Partei x hat insgesamt 25 Kandidaten über die Erststimme durchgebracht. Nach den Zweitstimmen stehen ihr aber 27 Kandidaten zu. So bekommen die beiden Kandidaten noch den Zuschlag, die am weitesten oben in der Landesliste stehen und nicht direkt gewählt worden sind.
Aber auch ein Platz 1 in der Landesliste reicht nicht aus, um in den Landtag gewählt zu werden. Dies ist nämlich bei der letzten Landtagswahl bei uns passiert. Die CDU hat so viele Direktkandidaten über die Erststimme durchgebracht, dass der Spitzenkandidat nicht mehr über die Landesliste hereinkam. So ist der Landeschef der CDU jetzt ohne Landtagsmandat und versucht sich jetzt bei der nächsten Bundestagswahl zu bewerben,
Du meinst wahrscheinlich die Bundestagswahl, bei anderen Wahlen ist das ja anders. Mit der Zweitstimme wählst du die Partei, das ist eigentlich die wichtigere Stimme. Mit der ersten Stimme wählst du Personen. Du kannst ja durchaus eine Person aus deinem Wahlkreis gut finden und möchtest, dass sie in den Bundestag kommt, um deine speziellen Interessen zu vertreten, aber von den großen Zielen her findest du eine Partei besser, der dein Kandidat nicht angehört.
Soweit mir ersichtlich, wurde bereits fast alles gesagt, was zur Frage gesagt werden musste. Dennoch möchte ich noch kurz eine Anmerkung von mir geben. Das deutsche Wahlrecht verknüpft das Mehrheitswahlrecht, wie es zum Beispiel in Großbritannien oder auf Bundesebene in den USA praktiziert wird, mit dem Verhältniswahlrecht, wie es beispielsweise in den Niederlanden Anwendung findet. Es ist eine Art Kompromiss, der zwischen beiden Lagern zu Beginn der Bundesrepublik gefunden wurde.
Daher lautet der Name für unser Wahlrecht "personalisierte Verhältniswahl". Sowohl die reine Mehrheits-, als auch Verhältniswahl haben enorme Fürsprecher. Aber darum geht es ja hier nicht.
Wir haben das im Politik-Unterricht (8. Klasse, also schon ein bisschen her) so gelernt, dass die Erststimme für die Partei ist. Und die zweite Stimme wählt im Grunde einen Kandidaten, also eine Person. So ganz genau weiß ich das aber ehrlich gesagt auch nicht mehr.
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