Wie beim Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis erwirken?

vom 11.08.2012, 00:12 Uhr

Folgendes Szenario: X hat vor 9 Monaten aufgehört bei seiner alten Firma zu arbeiten, wartet allerdings immer noch auf sein Arbeitszeugnis um das er damals gleich gebeten hatte. Der Chef wurde zwischenzeitlich auch schon mehrmals (sehr freundlich) erinnert bzw. nochmals gebeten, aber es kommt nichts außer dass man X ein ums andere Mal immer unwirscher vertröstet.

Nun ist das Zeugnis für X aber doch wichtig im Hinblick auf zukünftige Bewerbungen. Hat jemand möglichweise Ideen was man in einer solchen Situation tun könnte?

» leasmom » Beiträge: 290 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Eigentlich ist das doch ganz einfach. In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer ein gesetzlich geregeltes Recht auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, geregelt im §109 Gewerbeordnung. Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer und regelt, dass man einen Anspruch auf ein Zeugnis hat. Da es hier eine gesetzliche Grundlage gibt, kann man es einklagen. Wenn der Arbeitgeber nicht auf mehrmalige Bitten reagiert, sich nicht bemüht ein Arbeitszeugnis zu liefern, würde ich es schlichtweg einklagen oder vom Anwalt einen Brief schreiben lassen, das genügt oftmals schon um etwas zu erreichen.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ich würde zu einem Anwalt gehen und ein Schreiben für den Arbeitgeber verfassen lassen. Das bringt meistens schon was und man erspart es sich das Ganze einzuklagen, was man natürlich machen kann, weil gesetzlich hat man einen Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis. Das darf auch nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers ausfallen, dann hat der Arbeitnehmer das Recht auf ein neues Arbeitszeugnis. Eine andere Möglichkeit wäre es sich an den Betriebsrat zu wenden und diesen damit zu beauftragen. Der Betriebsrat kann dem Chef einheizen und dann wird es vielleicht schneller etwas.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich würde gar keinen Anwalt einschalten, weil du den bezahlen musst. Ich würde noch einen einzigen Brief per Einschreiben schreiben, mit der klaren Ansage, dass du vor das Arbeitsgericht gehst, wenn du dein Arbeitszeugnis nicht bis zu einer Frist erhalten hast, die klare Fristsetzung ist wichtig. Der Gang vor das Arbeitsgericht ist kostenlos und unproblematisch, davor muss man keine Scheu haben. Dies würde ich dann auch durchziehen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Naja, ein wohlwollendes Zeugnis ist keine Pflicht und beruht auf keiner gesetzlichen Grundlage. Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, Dir ein Zeugnis auszustellen, dass den tatsächlichen Arbeitsleistungen entspricht. Und da ist die Auslegungssache groß. Wer ein Arbeitszeugnis einklagt, wird in der Regel oft ein ab gemindertes erhalten, was man nicht unbedingt beim neuen vorlegen sollte. Ein Nachweis zu erbringen, dass dieses falsch ist, ist in der Regel schwer. Arbeitgeber erkundigen sich oft auch beim vorherigen Arbeitgeber. Ist dort so etwas vorgefallen, neigt man eher dazu den Bewerber in die Ablage P zu legen.

» si-mone » Beiträge: 69 » Talkpoints: 17,91 »


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