Kündigung der Wohnung wegen ADHS

vom 14.07.2012, 11:42 Uhr

A ist alleinerziehend, da die Mutter vor kurzem verstorben ist und A nun sich allein um den vierzehnjährigen Sohn kümmern muss, B. B wurde das ADHS nachgewiesen und befindet sich in Therapie und auch A kümmert sich rührend um B. Durch den Tod der Mutter ist natürlich alles außer den Fugen geraten und Bs Symptome dadurch noch verstärkt worden. Dies wirkt sich derzeit leider auf das ADHS aus und so geht es in der Wohnung auch derzeit mal etwas lauter zu.

Leider hat sich die in der Nebenwohnung lebende Frau zunächst beim Vermieter gemeldet und sich nicht direkt an A gewandt. Das ewige Türen schlagen und auch mal das Geschrei von B sei untragbar, und A müsste da mal ganz andere Erziehungsmethoden anwenden. Wohlwissend, dass es mit der verstorbenen Mutter auch mal zu solchen lautstarken Auseinandersetzungen gekommen ist und auch wissend, dass die Mutter verstorben ist.

A hat als alleiniger Mieter der Wohnung nun eine Kündigung erhalten, die Begründung sei, dass er mit seinem Sohn einfach den Frieden und die Ruhe im Haus stören würde und man eine ruhige Wohngegend sei. A ist entsetzt, dass er jetzt auch noch eine neue Wohnung suchen muss, obwohl er sein Bestes tut und es auch bekannt ist, dass der Tod seiner Frau überraschend eingetreten ist.

Natürlich wäre es jetzt das Beste, wenn A in einem Mieterverein Mitglied werden würde oder sich an einen Anwalt für Mietrecht wenden würde, aber muss A die Kündigung davon abgesehen so hinnehmen und kann von sich aus keinen Widerspruch einlegen? Immerhin würde ein zusätzlicher Wohnungswechsel noch mehr Unruhe mit in die Familie bringen und wäre der nächste Schlag ins Gesicht der vom Schicksal gebeutelten Familie. Ist Menschlichkeit heute wirklich nur noch ein Wort, weil diese Nachbarin so gehandelt hat?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Für mich hört sich das sehr böse an. Man hätte doch zuvor mit A sprechen müssen, bevor man die Wohnung kündigt. Zu klären ist, wann die Wohnung gekündigt wurde und mit welcher Frist. Mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten ist es auf jeden Fall gerecht fertigt, denn dafür muss nicht einmal ein Grund vorliegen. Wenn hier aber eine fristlose Kündigung vorliegt, ist das nicht rechtens. Mit A hätte zuvor gesprochen werden müssen und es hätten auf jeden Fall Abmahnungen erfolgen müssen. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Ich würde mich an A seiner Stelle noch einmal an den Vermieter und die Hausgemeinschaft wenden und denen die Lage schildern.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


ADHS ist wirklich eine deutliche Störung und Kinder, die davon betroffen sind, können extrem anstrengend sein. Natürlich ist das auch für die Eltern nicht leicht und es ist auch nochmal besonders schlimm, wenn es in der Familie auch noch einen Todesfall gab. Aber ich denke, dass die meisten Menschen wenn Sie abends von der Arbeit kommen eben einfach ihre Ruhe haben wollen oder am Wochenende entspannen möchten. Da ist es natürlich nicht angenehm, wenn nebenan laut geschrien wird oder die Türen knallen. Ich denke, das würde jeder als störend empfinden.

Ich finde es auch nicht fair, dann gleich von Unmenschlichkeit zu sprechen. Jeder, der Kinder mit ADHS schonmal längere Zeit in seiner Nähe hatte, wird wissen, wie anstrengend das ist und wie einen das auf die Palme bringen kann. Wenn man da nicht mit buddhistischer Ruhe ausgestattet ist, erträgt man das nicht lange. Das heißt ja nicht, dass einem das dahinterstehende Schicksal nicht leid tut, aber trotzdem kann man nicht verlangen, dass die Nachbarn dann ständige Störungen hinnehmen und sie als unmenschlich hinstellen, wenn Sie dafür sorgen wollen, dass die Störungen aufhören.

Sicherlich wäre es netter gewesen, erst einmal mit dem Vater Kontakt aufzunehmen. Allerdings habe ich es auch schon erlebt, dass die Eltern von lauten Kindern auf Hinweise, dass ihr Nachwuchs zu laut ist, sehr ungehalten reagieren und man dadurch nur Streit, aber keine Lösung des Problems erhält. Zudem wäre bei ADHS ja auch die Frage, was der Vater denn machen soll. ADHS kann man schließlich nicht einfach abstellen, höchstens vielleicht durch Medikamente, aber die will dann auch nicht jeder in Anspruch nehmen. Therapeutische Maßnahmen wirken nur sehr langsam und dann müsste die Nachbarn die Störungen noch lange Zeit hinnehmen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Natürlich kann man gegen eine Kündigung erst einmal Widerspruch einlegen. Dafür braucht man weder einen Anwalt noch einen Mieterverein. Allerdings würde ich eher das Gespräch suchen, anstatt ein "Bleiberecht" einzuklagen. Vor allem würde ich aber auch das Gespräch mit meinem Sohn suchen. Dabei kann es durchaus Sinn machen, dies gemeinsam mit einem Familientherapeuten zu machen.

Ob ruhige Wohngegend oder nicht, so legt wohl niemand Wert darauf ständig durch seine Nachbarn gestört zu werden. Wenn es lautstarke Auseinandersetzungen auch früher schon gegeben hat, dann scheint es so, als hätte man die Familie bereits früher mal darauf angesprochen? Doch unabhängig davon sollte man als Mieter auch selbst auf seine Lautstärke achten. Und Gespräche und Bitten bewirken leider häufig wenig bis gar nichts, denn wie Zitronengras bereits schrieb, schaukelt sich in vielen Fällen die Situation dadurch erst recht hoch.

Widerspruch würde ich direkt einlegen, aber zusätzlich auch bereits zeitnah einen Anwalt konsultieren. Dafür braucht man keinen Mieterverein. Weder als Vermieter noch als Hausgemeinschaft, ist man eine ruhige Wohngegend, sondern kann lediglich in einer solchen Umgebung leben. Und gesetzliche Ruhezeiten und angemessene Zimmerlautstärke gelten soweit ich weiß völlig unabhängig von der Wohngegend. Aber eben deshalb müssen A und B sich auch überall an gewisse Regeln halten. Das muss man auch wenn man krank ist. Wegen einer Krankheit wird sicherlich niemanden gekündigt, aber die Rechte der anderen Mietern sind dennoch dieselben und verändern sich nicht durch Erkrankungen anderer Mieter.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Natürlich nimmt mich die Geschichte mit. Allerdings hört es sich aber für mich sehr unglaubwürdig an, dass wegen der Reklamation einer Mieterin gleich die Kündigung ansteht. Müsste es zuerst nicht ein paar Verwarnungen geben? Nach einer Verwarnung könnte man ja dann die hier anklagende Nachbarin zu einem persönlichen Gespräch einladen und die Sache dann aufklären, bevor die eigentliche Kündigung ins Haus steht.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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