Kostenübernahme Wohnen im Wohnwagen
Herr A. hat nur eine niedrige Rente und ist laut Gesetz berechtigt, Sozialleistungen zu beantragen. Nun lebt Herr A. aber schon länger in einem Wohnwagen, der bei einem Bekannten auf einem Feld steht. Herr A. zahlt somit an sich nur die Unterhaltskosten, wie Wasser und Strom. Beides allerdings wohl nicht über die üblichen Leitungen. Somit entstehen ihm höhere Kosten. Da aber Mietkosten wegfallen, kommt ihn diese Wohnform wesentlich günstiger als eine Mietwohnung. Allerdings fallen immer mal wieder Reparaturkosten an, da der Wohnwagen auch schon älter ist. Auch mit diesen liegt er noch weit unter den ortsüblichen Mietpreisen.
Da sowohl Argen, wie auch Sozialämter und Wohngeldämter ja an sich durchaus für die Kosten der Unterkunft aufkommen, kann Herr A. dort dann Leistungen beantragen? Oder setzt ein Antrag voraus, dass man eben in einer üblichen Wohnung lebt?
Ich denke nicht, dass Herr A hier auf Unterstützung vom Amt oder ähnliches hoffen kann. Man muss einen festen Wohnsitz haben, wenn man Hilfe vom Staat bekommen will. Und ein Wohnwagen, der auf einer Wiese steht, zählt nun einmal nicht zu einem festen Wohnsitz. Miete muss Herr A auch keine zahlen und hier besteht ja noch nicht einmal ein Mietverhältnis. Ich denke deswegen hat Herr A keinen Anspruch auf Leistungen und sollte sich lieber eine richtige Wohnung suchen. Dann kann er wenigstens die Hilfe vom Staat in Anspruch nehmen.
Das was Jenna da schreibt stimmt so nicht, da ja auch Obdachlose in Deutschland einen Rechtsanspruch auf staatliche Hilfe haben. Herr A wird Anspruch auf Harz 4 haben. Diesen muss er bei der für den Ort zuständigen Stelle anmelden und er wird dort auch Nachweise über seine Unkosten vorlegen müssen. Die Kosten für Strom sind ja sowieso schon in den normalen Harz 4 Sätzen enthalten, sodass nur die Kosten für das Wasser, die von der Arge zu erstatten wären.
Was eventuell noch zu erstatten wäre wäre die Miete für den Platz, auf dem der Wohnwagen steht. Dafür müsste Herr A allerdings Nachweise und Verträge vorlegen. Was die Reparaturen am Wohnwagen angeht, die eventuell anfallen, so wird Herr A sich von der Rente und dem Harz 4, was er erhalten wird etwas an sparen und für diese selbst aufkommen müssen. Wenn etwas in der Wohnung eines Harz4 Empfängers kaputt geht, muss dieser ja auch selbst dafür aufkommen.
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