Mit Vermieter befreundet - Kündigung per "Sie" ?

vom 08.06.2012, 14:28 Uhr

Wenn man beruflich kündigt, sollte man, auch wenn der Arbeitgeber per "Du" angesprochen wird, ja das Schreiben per "Sie" formulieren. Das ist auch ein sehr offizielles Schreiben. Aber wie ist es, wenn man einen Vermieter hat, mit dem man schon im Sandkasten zusammen gespielt hat und ihn quasi nie mit "Sie" angesprochen hat? Kann man das Kündigungsschreiben, welches ja immer schriftlich gemacht werden sollte auch per "Du" machen?

Da dieses Schreiben nach dem Auszug in der Regel ja sowieso entsorgt wird, sobald die Wohnung abgenommen ist und die Nachmieter eingezogen sind, sollte so ein Schreiben ja nicht mehr von Belang sein.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich würde im Schreiben die formelle Anrede "Sie" verwenden, und eventuell beim Überreichen des Schreibens sagen, dass das nicht persönlich gemeint ist, sondern nur so gemacht wurde, weil es sich um ein offizielles Dokument handelt. Ansonsten könnte es halt auf den Vermieter bewusst distanziert wirken. Aber man weiß ja nie, wofür der Vermieter das Schreiben einmal braucht. Zum Beispiel, wenn er nicht sofort neue Mieter für die Wohnung findet. Dann braucht er den Brief eventuell für die Steuer, um nachweisen zu können, dass die Wohnung einen gewissen Zeitraum leer stand. Und sobald eine dritte Person den Brief in die Hände bekommen könnte, würde meiner Meinung nach das "Du" befremdlich wirken.

» arril » Beiträge: 739 » Talkpoints: 10,78 » Auszeichnung für 500 Beiträge


In förmlichen Schreiben, sollte man die dafür angegebene Form, also das Sie nehmen. Es gehört sich so und ist auch für ein Schreiben dieser Art angebracht. Das Du ist in diesem Fall nicht angemessen, da es sich um ein formelles Schriftstück ist. Du kannst ihm ja persönlich deine Meinung zum Thema sagen. Ihm wird als Vermieter allerdings klar sein, dass du nur das Sie verwenden kannst, daher wird er dir das auch nicht krumm nehmen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Hier würde ich nicht verstehen, warum man glaubt, dass das Schreiben mehr an Gewicht gewinnt, wenn das "Sie" verwendet wird. Letztlich geht es lediglich darum, wie in der ersten Zeile bei der Begrüßung der Empfänger angesprochen wird. Wenn ich den Vermieter schon sehr gut kenne (aber auch dann, wenn man lediglich seit Jahren das "Du" pflegt), sehe ich keinen Grund, statt "Hallo Peter" mit "Sehr geehrter Herr Mustermann" zu beginnen. Das Ansinnen (die Kündigung) bleibt ja gleich.

Was vielleicht dennoch gemacht werden sollte, wäre das Versenden als Einschreiben oder das Abgeben unter Zeugen. Einfach für den Fall, dass sich in der kurzen Zeit der Kündigung das freundschaftliche Verhältnis zum Schlechten wendet und der Vermieter plötzlich keine Kündigung erhalten haben will. Was aber unwahrscheinlich ist, weil man sich dann ja nur aus dem Weg gehen wollen würde.

Gerne noch einmal: selbst beim Arbeitgeber würde ich, wenn die Empfängerperson mit gut bekannt ist und man mit dieser das "Du" pflegt, im Anschreiben beim Du und dem Vornamen bleiben. Ein Schwenk zu einem "Formalismus" macht hier die Sache nicht ernster oder wichtiger. Und weniger anerkannt ist eine solche Kündigung letztlich auch nicht.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich würde bei einer Wohnungskündigung und einer alten Freundschaft das Du nehmen, im Gegensatz zu einem Arbeitsverhältnis. In einem Arbeitsverhältnis kündigt man ja der Firma, es könnte durchaus ein anderer Ansprechpartner zuständig werden, wenn zum Beispiel der Freund auch kündigt, stirbt oder krank wird. Es gibt dann immer einen Stellvertreter. Man kündigt ja den Vertrag, der zwischen der Firma und dem Arbeitnehmer geschlossen wurde und nicht zwischen dem Chef und mir. Bei einer Vermietung wird der Vertrag nur zwischen zwei Personen geschlossen, wenn es ein privater Mietvertrag ist. Ich finde, dass man durchaus das Du nehmen kann, alles andere wirkt merkwürdig und unecht.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich halte das ehrlich gesagt für eine typisch deutsche Eigenart, in Fällen, in denen irgendwelche Beziehungen aufgelöst werden, eine teilweise ja rein künstlich aufgebaute Distanz herzustellen, welche häufig eben durch eine veränderte, distanziertere und vor allem sehr förmliche Anrede ausgedrückt wird. Vermutlich wird das in anderen Ländern anders gehandhabt, und auch ich sehe keinen Grund, einen Vermieter nicht weiterhin zu duzen, auch in einer schriftlichen Kündigung, sofern hier nicht im Vorfeld irgendetwas vorgefallen ist, das zu einer Distanz geführt hat, die ein Sie erforderlich macht oder eben entsprechend nahelegt.

Tatsächlich würde ich mich, wäre ich nun Vermieter und würde meiner besten Freundin meine Wohnung vermieten, ein sehr merkwürdiges Gefühl dabei haben, wenn sie mir eines Tages die schriftliche Kündigung zustellt und mich hierin siezen würde. Das würde in mir automatisch eine Distanz herstellen und ich würde mich vor allem spontan fragen, ob denn meine beste Freundin aus irgendwelchen Gründen ein Problem mit mir hat, eben, weil es für die Anwendung dieser förmlichen Anrede keinen für erkennbaren Grund gibt. Auch ich meine, wie derpunkt, dass die Aussage ja nun dieselbe bleibt und auch die gleiche Wirksamkeit hat, die sich eben nicht aus dem verwendeten Sie ergibt, sondern aus der Aussage.

Auch in einem Gerichtsverfahren, sollte es denn eines geben, wäre nicht entscheidend, ob der Vermieter im Kündigungsschreiben nun geduzt oder gesiezt wurde, sondern hauptsächlich eben, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde – und möglicherweise auch noch ähnliche andere Belange. Die Anrede wäre aber doch vollkommen unerheblich und ich würde deshalb auch tatsächlich keinen Wert darauf legen, jemanden, mit dem ich befreundet bin und dem ich mag, ein solch falsches Signal zu setzen, nur, weil ich aus irgendwelchen nicht wirklich logisch erklärbaren Gründen meine, dass irgendetwas sich gehört – hier eben die Anwendung eines Sie, wo vorher jahre- oder sogar jahrzehntelang ganz selbstverständlich geduzt wurde.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich würde mir darüber ehrlich gesagt gar keine Gedanken und zudem den Mittelweg wählen. In einem Dreizeiler lässt sich eine direkte Anrede doch durchaus vermeiden. "Sehr geehrter Hans Mustermann, hiermit kündige ich meine Wohnung fristgerecht zum xx.xx.2012. Den Schlüssel werde ich rechtzeitig übergeben. Ich bitte um schriftliche Bestätigung." oder auch immer sonst noch geschrieben werden soll lässt sich doch durchaus ohne Du oder Sie formulieren.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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