Welche Informationen bei einem erweiterten Führungszeugnis?

vom 05.06.2012, 06:38 Uhr

Geht es darum, ein Führungszeugnis vorzulegen, kommt es darauf an, ob es sich für den Privatgebrauch oder für den behördlichen Gebrauch gedacht ist. Die private Ausführung ist ja recht kurz gehalten, man findet auch kaum Daten vor, sofern man nicht straffällig geworden ist und selbst, wenn man wohl mal eine Vorstrafe hatte, so ist es dann auch nicht immer gegeben, dass diese aufgeführt ist.

Bei einem erweitertem Führungszeugnis sieht die Sachlage wieder etwas anders aus, allerdings bekommt man das selbst als Antragsteller wohl kaum zu Gesicht. Welche Informationen sind jedoch bei einem erweiterten Führungszeugnis vorzufinden? Mit welchen Eintragen muss ein Antragsteller rechnen, egal, ob er nun einmal vor Gericht stand oder nicht? Inwiefern unterscheidet sich das erweiterte Führungszeugnis von einem gewöhnlichem (privaten) Führungszeugnis?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Das erweiterte Führungszeugnis kann ausgehändigt werden, wenn dieses beantragt wird. In dem Zeugnis stehen unterschiedliche Sachen drin. Zum Beispiel ist darin enthalten, ob die Fürsorgepflicht verletzt wurde oder Zuhälterei betrieben wird. Darüber hinaus wird in dem Zeugnis auch stehen, ob Kinderhandel, Menschenhandel oder Kindesmissbrauch statt gefunden hat. Des weiteren können Einträge wegen Kinderpornografie enthalten sein, wenn man dagegen verstoßen hat.

Es ist einfach nur, wie der Name schon sagt, eine Erweiterung der Angaben. Es steht auch alles drin, was ein normales Führungszeugnis beinhaltet, mit diesen genannten Zusätzen. Oft wird so ein Zeugnis verlangt, wenn man mit Kindern zusammen arbeitet, wie in Kindertagesstätten. Berufsgruppen wie Lehrer, Bademeister, Kindergärtner und auch Jugendamtmitarbeiter müssen oft das erweiterte Führungszeugnis nachweisen können.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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