Sind Ferienjobs für Schüler generell steuerfrei?

vom 18.05.2012, 15:46 Uhr

Die beiden Söhne meinter Freundin, 16 und 17 Jahre alt, beides Realschüler, wollen in diesem Sommer in den Ferien einen Ferienjob machen um sich das Taschengeld aufzubessern. Beide haben einen Job gefunden in der gleichen Firma, in der ihr Vater arbeitet. Bisher wurde ihnen nicht gesagt, dass sie irgendeine Steuernummer oder dergleichen abgeben müssen. Aber nun hat eine Nachbarin meiner Freundin gesagt, dass das Einkommen der beiden Jungs bei der Steuererklärung der Eltern mit angegeben werden muss.

Meine Frage wäre jetzt, ob die beiden Jungs ihr Geld steuerfrei verdienen? Sie werden voraussichtlich mehr als 400 Euro in dem einen Monat in den Sommerferien bekommen. Müssen die Eltern das Einkommen der minderjährigen Jungs bei der Steuererklärung mit angeben? Oder sind Ferienjobs generell steuerfrei?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Weder müssen (oder dürfen) die Eltern die Einkommen der Kinder bei sich verbuchen (schließlich ist das nicht ihr Einkommen!) noch sind irgendwelche Einkommen generell steuerfrei! Hier muss man ja bloß die Absicht zu Ende denken und kann dann feststellen, dass die Jobs ja von den Söhnen gemacht werden und diese zu dem Einkommen kommen. Daher sind sie allein für die Versteuerung verantwortlich und werden dann dieses Geld entsprechend anzugeben haben. Weil aber - davon gehe ich mal aus - über das Jahr die Steuerfreibeträge nicht überschritten werden, fallen auch keine Steuerschulden an. Wie der Betrieb dies intern regelt, ist diesem überlassen. Müssen die Kinder keine Steuerkarten vorlegen, so wird das Einkommen wohl gesplittet, so dass eben die 400 Euro Regelung (Schnitt über das Jahr!) zieht. Das ist dann für alle Beteiligten der unkomplizierteste Weg.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Die Ferienjobs der Kinder haben mit den Eltern erst einmal gar nichts zu tun. Wenn die Kinder allerdings Hartz IV bekommen, wird das Einkommen angerechnet. Ansonsten gilt für Ferienjobs dasselbe wie für alle anderen Arbeiten. Lohnsteuerkarten gibt es allerdings demnächst nicht mehr, weil alles papierlos zwischen Finanzamt und Arbeitgeber abläuft. Ich weiß aber nicht wie das ist, wenn die beiden 2012 zum ersten Mal arbeiten, weil das Verfahren zur papierlosen Abwicklung Verzögerungen hatte. Der Arbeitgeber wird sich melden, wenn er etwas braucht. Wichtig ist, dass die Kinder eine Einkommensteuererklärung Anfang des nächsten Jahres machen, damit sie die Steuer, die sie zu viel gezahlt haben; wieder bekommen. Vielleicht regelt der Arbeitgeber das aber auch über einen Minijob, den er zeitlich streckt.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Auf der Einkommensteuererklärung müssen die Eltern es nicht vermerken aber zumindest früher wurde es beim Kindergeld ab einer bestimmte Höhe angerechnet. Normalerweise sind solche Jobs sozialversicherungsfrei aber abgerechnet wird nach Lohnsteuerkarte und Monatslohnsteuertabelle. Sollten hierbei Steuern anfallen, kann man sich durch Erstellen einer Steuerklärung inklusive Anlage N einfach durch Eintragen der Zahlen auf der Lohnsteuerkarte das Geld vom Finanzamt zurückholen, da ein Freibetrag von 8.000 Euro gilt.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Bei der Dauer von einem Monat handelt es sich, sofern nicht bereits vorher im Jahr aufgetreten, um eine kurzfristige Beschäftigung. Diese ist SV-frei. Ob sie auch steuerfrei ist, hängt vom gesamten Einkommen der beiden ab. Die Grenze liegt hier bei einem zu versteuernden Einkommen von 8.004 Euro, daher kann man wohl davon ausgehen, dass sie darunter bleiben werden und somit keine Steuern zahlen müssen.

» thairu » Beiträge: 184 » Talkpoints: 8,77 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Bis 450 Euro im Monat können diese Gelder pauschal versteuert und sozial versichert werden. Früher wurden die Einkünfte der Kinder ab einer bestimmten Höhe auf das Kindergeld angerechnet und deshalb war die Angabe wohl nötig. Eine kurzfristige Beschäftigung bis zu 50 Tagen ist sozialversicherungsfrei, wird aber voll besteuert. Da der Jahresfreibetrag zur Besteuerung bei 8.000 Euro liegt, aber der Lohn nach der Monatslohsteuertabelle versteuert wird, kann die Steuer meist durch einfaches Eintragen der Zahlen in Anlage N und dem Mantelbogen zurückgeholt werden.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^