Fahrrad mit Kindersitz oder Kinderanhänger am Bahnhof parken
Wir hatten uns gerade über den Transport von Kindern mit dem Fahrradsitz oder mit dem Kinderanhänger unterhalten. Dabei kam die Diskussion auf, dass man manchmal den Anhänger oder den Sitz mit dem Rad am Bahnhof parken muss. An unserem Bahnhof wird wir an vielen anderen Bahnhöfen auch, häufig mal ein Fahrrad geklaut. Also ist es zu erwarten, dass ein ähnliches Schicksal auch einem Anhänger oder einem Sitz blühen würde.
Wir haben uns nun unterhalten, welche Konsequenzen das haben kann. Bekanntermaßen kann man sein Fahrrad über die Hausratversicherung mit schützen lassen und bei einem Diebstahl wird dann zumindest ein Teilbetrag wieder durch die Versicherung ersetzt, wenn das Rad gut angeschlossen war und der Diebstahl nicht nachts statt gefunden hat. Wie aber ist das mit solchem Zubehör wie Fahrradsitz oder Anhänger geregelt? Kommt da auch die Versicherung auf? Wurde euch überhaupt schon mal so etwas gestohlen oder kommt so etwas gar nicht vor? Oder würdet ihr besser so etwas nicht öffentlich parken?
Was viele leider nicht wissen, ist, dass die Versicherung oft nur dann zahlt, wenn das Fahrrad direkt vor der Haustür gestohlen wurde. So würde ich in erster Linie erst einmal die Versicherung fragen, ob diese auch an einem anderen Ort dafür haftet, wenn ein Fahrrad dort entwendet wird. Sollte das ganze Fahrrad entwendet werden und nicht nur der Vorderreifen oder der Sattel oder eben ein Fahrradsitz, dann zahlt die Versicherung. Dafür sollte eine zusätzliche Versicherung in der Hausratversicherung aufgenommen werden. Diese ist die Fahrraddiebstahl- Versicherung.
Wenn diese mit vorhanden ist, dann wird auch ein Fahrradsitz erstattet. Wenn es sich um einen kleinen Bahnhof handelt, dann stehen die Chancen natürlich schlecht, ein Fahrrad am Bahnhof vernünftig unter zu bekommen. Bei einem großen, wie bei uns, gibt es spezielle Mietboxen, wo die Fahrräder hinein gestellt werden können. Daher würde ich diese immer nutzen und auch öffentliche Plätze wählen. Du könntest den Fahrradsitz zusätzlich mit einem Schloss am Fahrrad sichern, sodass er nicht einfach aus der Verankerung heraus gezogen werden kann. Mir wurde mein Fahrrad gestohlen, welches gerade einmal ein Jahr alt war.
Die Versicherung hat den vollen Schaden ersetzt. Das lag aber auch daran, dass ich die Kaufbescheinigung noch hatte und sogar ein Bild von dem Fahrrad, wo das ganze Zubehör darauf zu sehen war. Dieses hatte ich der Versicherung geschickt. Ich bin extra gegen Fahrraddiebstahl versichert, welches mich bei der Versicherung im Monat gerade einmal zwei Euro kostet. Niemand kann verlangen, dass das Fahrrad nur zu Hause aufgestellt wird. Jeder fährt damit zum Einkaufen oder macht Ausflüge. Daher würde die Versicherung in den meisten Fällen sicher zahlen. Deswegen musst Du diese Plätze nicht meiden.
davinca hat geschrieben:Was viele leider nicht wissen, ist, dass die Versicherung oft nur dann zahlt, wenn das Fahrrad direkt vor der Haustür gestohlen wurde.
Das stimmt so nicht. Es gibt Versicherungsbedingungen, die zwar bestimmte Fälle ausschließen. Allerdings ist das meines Wissens nicht die Überzahl, warum sollten denn solche Versicherungen überhaupt angeboten werden, wo doch der Vermittler die Bedingungen erläutern muss? Bei meiner Versicherung ist es beispielsweise so, dass diese nur in der Nacht ganz enge Bedingungen knüpft und ansonsten doch sehr praxisnahe Bedingungen vorgibt. Tagsüber angeschlossen am Bahnhof wäre da kein Problem. Was den Kindersitz und den Anhänger angeht, so wären die in meinem Fall schon mit versichert, weil diese zum regelmäßigen Gebrauch an dem Fahrrad montiert waren.
Ich hatte das Problem aber bisher noch nicht, da ich keinen Anhänger verwendet habe und den Kindersitz, den ich benutzt habe, konnte ich mit einem zusätzlichen Fahrradschloss sichern. Da der aber auch nicht ohne Werkzeug zu demontieren gewesen wäre, hatte ich da aber auch weniger Bedenken, wahrscheinlich wäre dann wohl das komplette Rad inklusive Kindersitz gestohlen worden.
Vielleicht sollte hier folgendes beachtet werden: das Fahrrad über die Hausratversicherung zu versichern, sichert in der Regel tatsächlich nur ab, was zu Hause passiert. Nicht aber den Fall eines Diebstahls am Bahnhof. Egal, wie sicher es auch abgeschlossen gewesen ist. Will man explizit das Fahrrad vor Diebstahl sichern, dann ist eine eigene Fahrradversicherung abzuschließen. Und bei diesen Versicherungen können auch Fahrradanhänger und ähnliches mit versichert werden. Wobei es bei einem Anhänger so ist, dass dieser in der Regel schon auch separat gesichert sein muss. Ob dann auch verlangt wird, dass ein einfacher Kindersitz speziell am Fahrrad zu sichern ist, weiß ich nicht.
Was das "öffentliche Parken" angeht, würde ich einfach mal von der Situation ausgehen, dass man so was nicht zum Spaß macht und es gewisse Zwänge gibt, doch mal das Rad inklusive Anhänger am Bahnhof stehen zu lassen. Daher ist das sicher nichts ungewöhnliches. Ungewöhnlich wäre, wenn da nicht doch auch mal ein Anhänger gestohlen werden würde.
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