Visum und Führungszeugnis

vom 06.04.2012, 20:28 Uhr

A möchte ins Ausland und ist gerade dabei, sein Visum zu beantragen. Leider hat er ein Problem, dass die Vorstrafen betrifft. Im Teeniealter gab es eine Anzeige mit anschließenden Sozialstunden. Einige Jahre später folgte noch eine Anzeige, doch das Verfahren wurde eingestellt. Beides steht nicht im Führungszeugnis. Nun macht A sich Sorgen, dass ihm das Visum deswegen verwehrt bleiben könnte. Denn beim Ausfüllen des Antrags muss er folgende Fragen beantworten:

1) Wurden Sie in Deutschland jemals vor Gericht angeklagt?
2) Wurden Sie in Deutschland vor Gericht verurteilt?
3) Wurde jemals gegen Sie ermittelt?

Es kommt natürlich nicht gut an, alle Fragen mit Ja zu beantworten, aber weil nichts in seinem Führungszeugnis steht, überlegt er, einfach "nein" anzugeben. Was sollte A jetzt tun? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörden dahinterkommen, falls er lügt? Und falls er wahrheitsgemäß antwortet, wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass er das Visum nicht bekommt?

» Lilie92 » Beiträge: 2 » Talkpoints: 2,41 »



Es kommt dabei immer an, wohin er fährt. Ohne diese Information kann man es schlecht abschätzen. Wer nach Brasilien will, wird sich wohl kaum Sorgen machen müssen. Russland, China oder die USA würde ich lieber nicht belügen.

Es kommt natürlich auch auf die Straftat an. Besonders schlecht würde dies aussehen, falls man dann im dortigen Land wegen etwas verdächtigt wird.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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