Warenumtausch auch ohne Kassenbon möglich?
Meine Mutter hat eine neue Kaffeemaschine gekauft. Nachdem wir sie ausgepackt haben und ausprobieren wollten ist uns aufgefallen, dass sie nicht funktioniert. Sie wird nicht heiß. Die Kaffeemaschine haben wir vorige Woche gekauft. Ich bin dabei gewesen. Aber meine Mutter hat wohl den Kassenbon mit den anderen Kassenbons weggeschmissen. Kann man dennoch die Kaffeemaschine umtauschen, auch wenn man keinen Kassenbon mehr hat? Wie kann man denn beweisen, dass man die Kaffeemaschine auch da gekauft hat. Denn es ist keine besondere Kaffeemaschine, die es nur in diesem Laden gibt.
Meine Mutter ist drauf und dran die Kaffeemaschine wegzuschmeißen und es als Lehrgeld zu verbuchen. Denn beim nächsten Mal wird sie wohl besser auf den Kassenbon achten. Die Kaffeemaschine hat fast 80 Euro gekostet und es wäre schade, wenn man sie nicht umtauschen könnte.
Ich habe mal im Fernsehen einen Beitrag gesehen, dass es irgendwie doch möglich sein soll. Man braucht entweder einen Kreditkartenauszug oder einen Zeugen. Warst du bei dem Kauf dabei? Dann dürftest du anscheinend ganz gute Chancen haben, dass ihr die Maschine doch noch erstattet bekommt. Ansonsten würde ich den Kassenbon noch einmal schleunigst und gründlich suchen gehen. Schließlich sollte man den Kassenbon immer aufbewahren, wenn man Dinge über 20 Euro im Laden kauft. Habt ihr im Markt keinen Vertrag unterschrieben? Das könnte unter Umständen auch noch helfen.
Es ist natürlich schwierig, wenn man keinen Beleg hat, das Gerät in diesem Geschäft gekauft zu haben. Aber versuchen würde ich es trotzdem. Vielleicht erinnert sich ja noch ein Verkäufer an euch und kann bezeugen, dass ihr diese Kaffeemaschine gekauft habt. Ist vielleicht die Garantiekarte von dem Geschäft ausgefüllt und abgestempelt worden? Dann ist das ja auch ein Beleg.
Einfach entsorgen, ohne den Umtausch zu probieren, würde ich die Kaffeemaschine nicht, vielleicht habt ihr ja Glück. Wenn nicht, sollte es euch natürlich eine Lehre sein, bei allen Geräten, die eine Garantiezeit haben, den Beleg aufzubewahren.
Es ist eine sehr schwere Angelegenheit, denn sowohl du als auch deine Mutter können nicht wirklich beweisen, dass ihr das Gerät in dem Laden gekauft habt. Wenn ihr keinen Kassenbon habt, könnt ihr nicht belegen, dass ihr dieses Gerät dort erworben habt. Auch dass dieses Gerät in mehreren Kaufhäusern erhältlich ist, kann dazu beitragen, dass diese Kaffeemaschine nicht zurück genommen wird, denn die Einzelhändler sind ja auch nicht doof und lassen sich nicht über den Tisch ziehen, auch wenn es diesmal nicht der Fall wäre.
Eine Möglichkeit wäre die Garantiekarte, aber so wie ich es mir denke, habt ihr auch keine. Auch die Tatsache mit der Zeugenaussage wird nicht helfen, da du als Tochter nicht neutral handeln könntest und natürlich die Aussage der Mutter bestätigen würdest.
Die einzige Hilfe könnte wohl das Vertrauen des Händlers sein. Wenn man ihn fragt und er sich an deine Mutter erinnern kann und dann auch noch so zuvorkommend ist, dann könnte er die Kaffeemaschine vielleicht umtauschen, aber dass das alles zutrifft ist sehr unwahrscheinlich. Größere Chancen hätte man, wenn es ein kleiner Laden mit Stammkunden wäre oder wenn man, wie schon einer oben erwähnt hat, mit der Kreditkarte bezahlt hat und man die Abbuchung für die Kaffeemaschine nachvollziehen kann. Jedoch trotz allen Möglichkeiten ist die Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg sehr minimal einzuschätzen.
Ohne Kassenbon ist es natürlich schwieriger, etwas umzutauschen. Aber manchmal sind die Geschäfte auch so kulant, dass sie ohne den Kassenbon einen Umtausch oder eine Reklamation anerkennen. Da du beim Kauf dabei warst, würde ich an deiner Stelle auch mitgehen, wenn sie eine Bestätigung im Geschäft benötigen.
Wenn dir die Verkäuferin oder Kassiererin sagt, dass es nicht möglich ist ohne Bon, verlange sofort den Geschäftsführer zu sprechen. Die sind meistens kulanter. Vielleicht habt ihr den Kassenbon auch gar nicht mitbekommen, weil sie ihn erst abstempeln wollten wegen der Garantie. Hier ist zweimal eine Garantiekarte angesprochen worden. Aber in einem solchen Falle ist der Kassenbon gleichzeitig die Garantiekarte, wie ich das kenne.
Ich denke mal es kommt auch ganz auf die Kulanz des Geschäftes mit an. Bei Bekleidung ist es meistens einfacher auch mal was ohne den Kassenbon um zu tauschen, da man ja anhand des Etikettes nachvollziehen kann das es zumindest aus der Filialkette eine Produkt ist und in den meisten Fällen tauschen diese dann auch um. Bei der Kaffeemaschine kann man eigentlich nur sein Glück versuchen. Wegschmeißen kann man sie danach immernoch.
Genau das ist der Grund, warum ich neben den Garantiescheinen auch immer die Kassenbons aufhebe, besonders bei Kleidung und elektronischen Geräten. Wenn aber jemand dabei war als die Kaffeemaschine gekauft wurde, so hat sie ja auch einen Zeugen, der dann vor der Kassiererin oder der Filialleitung bestätigen kann, dass die Kaffeemaschine in diesem Geschäft an diesem Tag gekauft wurde.
Wenn auch kein Zeuge dabei war kann sie vielleicht noch versuchen sich an die Kassiererin wenden die damals die Kaffeemaschine verkauft hat, vielleicht kann sie sich ja noch daran erinnern ansonsten wird es dann wirklich schwierig und in Zukunft sollte sie aber darauf achten den Kassenbon sehr gut aufzuheben.
Also bei Technikgeräten hat man da wohl keine Chance. Ich hab mal einen Mp3 Player gekauft und den Kassenbon leider liegen gelassen. Als ich die Geräteverpackung öffnete war leider das Display zerbrochen, weshalb ich das gerät zurück geben wollte. Als ich dem Personal diese Mängel zeigte fragten sie ganz forsch wo denn der Kassenbon sei. Als ich darauf antwortete das ich den Kassenbon verloren hatte, sagten alle das ich wohl Pech gehabt hätte und sie das Gerät nicht umtauschen können.
Bei Lebensmitteln sieht es da schon besser aus. Sollte ein Verpackungsfehler vorliegen, oder der Joghurt bereits schimmelt obwohl man die Verpackung noch nicht geöffnet hat. Das war bei mich auch schon der Fall. Da war der Umtausch kein Problem (Ich durfte mir den gleichen Joghurt aussuchen).
Generell gilt aber: Mit dem Kassenbon ist man auf der sicheren Seite.
Ich habe bislang die Erfahrung gemacht, dass man keine Ware umtauschen kann, wenn man keinen Kassenbon hat. Selbst Zeugenaussagen haben hier nicht geholfen und viele Geschäfte stellen sich hier quer, wenn man eben keinen Beleg mehr hat.
Du darfst Waren, die defekt sind, auch ohne Kassenbon zurückgeben. Es reicht ein Kontoauszug oder wenn bar bezahlt wurde auch nur ein Zeuge, der beim Kauf dabei war. Du darfst sie sogar umtauschen, wenn die Originalverpackung nicht mehr vorhanden ist. Das gilt natürlich nur für defekte Waren und nicht bei Umtausch, weil einem etwas nicht gefällt. Die Information habe ich mal im Finanztest gelesen, weiß aber die Ausgabe nicht mehr. An deiner Stelle würde ich mal googlen, du findest da bestimmt die entsprechenden Paragraphen.
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