Mit Quellenangabe Text aus dem Internet zitieren?

vom 25.03.2012, 18:48 Uhr

In Deutschland gibt es ja, wenn ich das richtig verstanden habe, kein Copyright in dem Sinne, aber dennoch ein Urheberrecht. Die Texte von Personen sind dadurch ja auch geschützt. Wenn A aber beispielsweise einen Text aus dem Internet kopieren würde und eine Quellenangabe dabei schreiben würde, wäre das dann eine Verletzung des Urheberrechts? Mit welchen Strafen kann A rechnen, wenn er einen Text kopiert hat und die Quelle dabei geschrieben hat? Oder ist es keine Verletzung des Urheberrechts, weil die Quelle dabei steht?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Nun ja, erst mal sollte man überhaupt bedenken, was das für ein Text sein soll, den A dort eigentlich verfasst. Wird dieser Text irgendwo veröffentlicht? Wird er abgedruckt? Kommt er vielleicht als Teil einer Zeitschrift oder ähnliches heraus, mit der man sogar Geld macht? Wird es ein Teil einer Doktorarbeit oder Teil einer Facharbeit für die Schule, etc.? Je nachdem in welchem Rahmen man hier das Urheberrecht verletzt hat (Siehe unsern Herrn "Doktor" Zu Guttenberg), kann es verschiedene Strafen geben, von einer Abmahnung über eine Unterlassungsklage die zur Aberkennung eines Titels führen kann, etc. bis hin zum Schadensersatz. Ob man wegen einer falsch oder nicht zitierten Stelle aber sogar bis ins Gefängnis kommt, weiß ich nicht.

Ich selbst kenne es zum Beispiel aus meiner Schulzeit von meiner Facharbeit so, dass dort alles zitiert werden musste, was wir von irgendwo entnommen haben. Hierfür gibt es unter anderem eben auch sogenannte Plagiat-Suchmaschinen, mit denen unsere Lehrer dann unsere Facharbeiten untersucht haben um zu gucken, ob wir nicht irgendwo Eins zu Eins kopiert haben. Hier wäre die "Strafe" dann wohl im schlimmsten Falle eine sechs in der Facharbeit gewesen. Ich würde also auch mal behaupten, dass es immer darauf ankommt, wer einem hier bei der Urheberrechtsverletzung ertappt.

Wenn die Quelle aber wie im Falle von A immer angegeben wurde, dann hat er hier das Urheberrecht auf keinen Fall verletzt. A behauptet ja immerhin nicht, dass das dort wiedergegebene aus seinem eigenen Kopfe entstammt - Er verweist stattdessen ja darauf hin, dass dies von jemandem stammt und er nur ein Zitat einbringt, auf das er sich beruft.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Also einfach nur einen Hinweis auf den Urheber zu setzen, schützt den Webseitenbetreiber nicht vor einer Abmahnung. Entweder spricht man das mit dem Urheber ab oder löst die Sache einfach eleganter. Man nimmt nur einen Theaser, als die ersten drei bis vier Sätze eines Textes und verlinkt danach zum Ursprungstext.

Diese Variante wurde uns immer von unserem ehemaligen Redakteur eines Onlineportals vorgeschlagen, wenn wir wirklich einmal eine komplette Kopie gefunden haben. Heißt wir sollten den Seitenbetreiber auf die Urheberverletzung hinweisen und diese Variante vorschlagen, weil sie eben dann den interessierten Leser zum Autor des Textes weiterschickt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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