Autokauf bei Händler - Gewährleistung
In Kürze werde ich endlich meinen Führerschein in Händen halten. Im Anschluss möchte ich mir möglichst schnell ein Auto kaufen, da mir das selbst bei nur 4 Kilometern Nutzung am Tag jeden Tag eine Stunde Zeit sparen und mir viel Komfort bringen wird. Benzin kann ich über Tankgutscheine (Provision auf der Arbeit) finanzieren, versichern werde ich meinen Wagen über die Zweitwagenversicherung meiner Mutter, sodass das auch finanzierbar bleibt.
Doch der Kauf eines Autos ist natürlich auch eine schwerwiegende Entscheidung, denn trifft man eine falsche Entscheidung, dann hat man ein Problem. Ich möchte deswegen mein Auto bei einem Händler kaufen, denn dieser hat ja ein Jahr Gewährleistungspflicht für den Wagen, selbst wenn das Auto nicht mal 1.000 Euro kostet hätte ich hier also eine Sicherheit.
Doch was fällt eigentlich Alles genau unter die Gewährleistungspflicht des Händlers? Wenn jetzt nach 3 Monaten die Kupplung kaputt geht, oder das Auto Öl verliert, ist dann der Händler verantwortlich? Was ist der Unterschied zu der Garantie, die viele Händler anbieten?
Nachdem tatsächlich die gewerblichen Gebrauchtwagenhändler für jedes Fahrzeug eine Gewährleistung bieten müssen und diese Pflicht auch nicht über vertragliche Klauseln umgehen können, wirst du in Deutschland eigentlich keine 1000-Euro-Auto mehr finden. So jedenfalls wird kein Händler mehr eine Mischkalkulation machen können, die für ihn aufgeht. Denn was bzw. wie viel von den 1000 Euro sollte er für den Fall der Gewährleistung von dem Geschäft einplanen und wie viel darf er dann für so ein Fahrzeug bezahlen, um beim Wiederverkauf einen Gewinn zu machen?
Billige Autos werden also immer ohne Gewährleistung verkauft. Das passiert dann entweder dadurch, dass diese Autos "im Kundenauftrag" verkauft werden oder man als Käufer versichert, selbst gewerblich zu handeln oder dass das Fahrzeug zum Export gekauft wird. Das alles sind nicht wirklich legale Kniffe, bei denen man noch zu 1000-Euro-Autos von Händlern kommt.
Das andere kritische Thema ist dann natürlich auch, was unter die Gewährleistung fällt. Denn das ist tatsächlich etwas, was die Gerichte beschäftigen kann. Um vielleicht deine Beispiele aufzugreifen, wäre eine defekte Kupplung sicher kein genereller Fall für die Gewährleistung. Wenn das gebrauchte Auto 15 Jahre alt ist und 200'000 Km auf dem Zähler stehen hat, dann ist dies definitiv ein Verschleiß, mit dem zu rechnen ist. Anders bei einem drei Jahre alten Gebrauchtwagen mit gefahrenen 30'000 Km. Hier wäre ein Ausfall der Kupplung sicher ungewöhnlich. Was das Öl angeht, würde ich schon davon ausgehen, dass der Händler im Rahmen der Gewährleistung die Ursache ermittelt. Was dann der Grund ist, kann - muss aber nicht - durch die Gewährleistung gedeckt ein.
Eine Garantie wäre eine freiwillige Leistung des Händlers, welche eigentlich weiter gehen sollte, als die Gewährleistung. Hier steht es dem Händler aber auch frei zu definieren, was alles darunter fällt. Bevor ich aber eine Gebrauchtwagengarantie dazu kaufe, würde ich mir wirklich ganz genau aufschreiben lassen, was alles darunter fällt.
TuDios hat geschrieben:[...] Im Anschluss möchte ich mir möglichst schnell ein Auto kaufen, da mir das selbst bei nur 4 Kilometern Nutzung am Tag jeden Tag eine Stunde Zeit sparen und mir viel Komfort bringen wird [...]
Du willst mit deinem Auto 2 mal am Tag je 2 km fahren. Die Kiste wird nie warm werden, was der Motor auf Dauer nicht so prall finden wird und du wirst einen ziemlich hohen Benzinverbrauch haben. Wenn du das dann noch mit einem 1000€ billigen Fahrzeug machen möchtest, dann "Gute Nacht". Auto fängt mit "Au" an und hört mit "O" auf, du wirst sehen. Und das gilt besonders für das (vermeintlich) billige Auto. Aber wir mussten ja alle mal Lehrgeld zahlen.
Wenn ich halbwegs flott gehe, brauche ich für 2 km 20 Minuten. Wer von uns braucht von Haustür bis Job nur 20 Minuten? Das ist selbst zu Fuß komfortabel. Mit dem Fahrrad sind das ca. 5-7 Minuten. Sich dafür extra ein Auto zuzulegen, das ist schon mehr als dekadent.
Das mit der Gewährleistung hat derpunkt ja schon gut erklärt. So eine billige Karre bekommst du höchstens privat. Kein Händler wird dieses Risiko eingehen, zumindest nicht ohne den Versuch, das Risiko auf geschickte Art vertraglich auf dich abzuschieben. Zudem fallen Verschleißteile oder "zu erwartende Mängel" nicht darunter. Im Zweifel sollte man dann vielleicht lieber noch eine Rechtsschutzversicherung haben, denn im Zweifel werden sich solche Händler dann querstellen oder du musst draufzahlen.
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