Kündigungsfrist Wohnung - wie darf gekündigt werden?

vom 15.05.2007, 07:21 Uhr

Hallo
Wie lange ist normalerweise die Kündigungsfrist für eine Wohnung? Ich hab auch mal von ordentlicher und außerordentlicher Kündigung gehört, besteht da ein Unterschied? Muss man eigentlich immer einen Grund haben um zu kündigen oder kann man auch einfach so ausziehen?

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» BlumenGrützi » Beiträge: 155 » Talkpoints: 0,04 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Die normale Kündigungsfrist für eine Wohnung liegt wohl bei 3 Monaten (sollte aber auch im Mietvertrag stehen).
Die wirst du evtl umgehen können, wenn du Nachmieter findest, die dann vorher für dich in die Wohnung gehen.

Eine außerordentliche Kündigung ist im Prinzip das gleiche wie eine fristlose Kündigung. Diese kann in bestimmten gründen geschehen. z.b. weil die Wohnung einen Rohrbruch hat oder im Winter keine Heizungen funktionieren, halt bei Gründen die das wohnen unmöglich machen. Eine ordentliche Kündigung ist wenn du die Kündigungsfristen einhältst, also ganz normal gekündigt wird.

Bei einer ordentlichen Kündigung brauchst du keinen Grund anzugeben, warum auch, da du dich ja an die vorgegebenen Fristen hältst. Bei einer außerordentlichen Kündigung musst du selbstverständlich Gründe angeben.

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Die Kündigungsfrist beträgt normalerweise 3 Monate. Dann spricht man von einer ordentlichen Kündigung. Man kann allerdings in Ausnahmefällen, wenn man es mit dem Vermieter abklärt, die Wohnung auch zeitiger verlassen, wenn man ihm zum Beispiel einen neuen Mieter vor die Nase setzt, der dann auch gleich einzieht. Ansonsten könnte man nur bedingt vorher ausziehen wenn zum Beispiel grobe Mängel in der Wohnung vorliegen, die das bewohnen unmöglich machen.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Die ordentliche Kündigungsfrist im Mietrecht beträgt 3 Monate. Wichtig ist dabei noch, dass die Kündigung innerhalb der ersten 3 Werktage eingehen muss, da sie sonst erst einen Monat später wirkt.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



@alkalie1: Man kann einem Vermieter nicht einfach einen neuen Mieter vor die Nase setzen. So einfach funktioniert es auch nicht. Nur darf ein Vermieter nicht alle potentiellen Nachmieter ablehnen. Die ersten drei Bewerber können abgelehnt werden und der vierte Nachmieter dann nicht mehr. Erst dann kann man das Mietverhältnis vorher beenden, wenn sonst keine anderen Gründe für eine außerordentliche Kündigung vorliegen.

Allerdings darf man eine gekündigte Wohnung vorher verlassen. Man ist nicht gezwungen bis zum letzten Tag die Wohnung zu nutzen. Dass man für die nicht genutzte Zeit die Miete trotzdem zahlen muss, ist dann eine andere Sache.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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