Darf ein Erwerbsunfähigkeitsrentner überhaupt studieren?
Die Person A ist leider aus gesundheitlichen Gründen ein Erwerbsunfähiger und bezieht dadurch eine entsprechende Rente von der Rentenversicherung. Die noch vorhandene Arbeitsfähigkeit von A wurde amtsärztlich bis auf 3 Stunden festgestellt. Nun möchte aber die Person A gerne ein Studium aufnehmen, um später wenn sich vielleicht einmal die gesundheitliche Situation verbessert wieder arbeiten zu können.
Allerdings sitzt ja A am Tag unter Umständen länger als 3 Stunden in den Vorlesungen. Aus festgestellten Gründen kann er ja nur bis 3 Stunden tätig sein. Zählt hier das Studium schon als eine Art von Arbeit? Mit den täglichen 3 Stunden ist der Person A ja nicht hier geholfen. Muss A hier vielleicht noch zusätzliche Anträge stellen oder sogar eine zusätzliche Erlaubnis vom zuständigen Rententräger einholen? Was kann die Person A hier speziell machen?
Ich hatte mich vor wenigen Jahren kundig gemacht, da ich ja ebenfalls Erwerbsunfähigkeitsrente beziehe und theoretisch ein Studium in Betracht gezogen hatte. Eben auch um meine Perspektiven zu erhöhen. Ein Studium ist erlaubt, was nicht erlaubt ist, ist ein Schulbesuch. Keine Ahnung warum das so ist.
Die Stundenzahl scheint da generell keinen zu interessieren. Was aber eventuell zum Problem werden könnte, wären die Praxiszeiten, da müsste man sich mal kundig machen. Aber das Studieren alleine ist möglich. Und Studieren ist mit Arbeiten an sich ja nicht wirklich zu vergleichen.
Davon mal abgesehen, muss man als EU- Rentner unter drei Stunden am Tag bleiben. So bald man drei Stunden schafft, gilt man als arbeitsfähig. Steht aber auch im Bewilligungsbescheid drin, dass man unter drei Stunden am Tag und unter 15 Stunden in der Woche bleiben muss. Selbst wenn man nun nur bis zu drei Stunden am Tag studieren dürfte, wäre das in meinen Augen auch nicht wirklich ein Problem. Vorlesungen gehen nicht länger als drei Stunden. Es sei denn man besucht an einem Tag mehrere Vorlesungen. Ganz generell kann man ja, wenn man eine Rente bezieht, auch eine Schwerbehindertenausweis beantragen. Zumindest liegt ja für die Rente in der Regel eine Beeinträchtigung vor. Mit dem Behindertenausweis dürfte es kein Problem sein auch länger studieren zu dürfen, als die Regelstudienzeit. Des weiteren dürfte ein Behindertenausweis an einer Universität oder auch Fachhochschule auch weitere Türen öffnen. Eben halt auch die Möglichkeit nicht nach einem Rahmenplan studieren zu müssen.
@LittleSister: Mit der längeren Studienzeit wäre ja hier eine kleine Lösung in Sicht und würde vielleicht helfen. Allerdings muss er ja seinen Rententräger das Studium eigentlich nicht mitteilen, denn er verdient ja kein Geld dabei oder? Er weiß ja überhaupt nicht konkret ob er es auch wirklich aus gesundheitlichen Gründen abschließen kann. Das kann und darf doch eigentlich nicht rentenschädlich sein oder irre ich mich total dabei?
Ich kann dir nur meine Gedankengänge dazu berichten, vielleicht helfen dir die weiter. Wie gesagt ich wollte auch mal studieren. Bezog EU- Rente auf Zeit, die noch dazu unterm Hartz 4 Satz liegt. Ich beziehe also immer irgendwelche Sozialleistungen zusätzlich, je nachdem wie die Gesetzeslage gerade ist. Zumindest aus dem Harzt 4 Topf würde ich bei einem Studium keinen Cent bekommen, da Studium und Hartz 4 zusammen nicht geht. Wohngeld würde mir eventuell zustehen, da bin ich mir aber nicht wirklich sicher.
Ganz generell hätte ich kein Problem damit, für ein Studium auch auf Sachen zu verzichten. Aber mit einem Studium würden auch Kosten anfallen, die ich sonst halt nicht hätte oder anders decken kann. Ich habe eine Zeit lang nur mit der Rente gelebt und das ging eher schlecht als recht. Die Sozialleistungen die ich bekommen sind zwar nur ein paar Euro, machen aber doch was aus. Bei einem Studium fielen aber halt auch Semestergebühren an. Klar gibt es hier dafür einen kostenlosen Fahrschein und die Semestergebühren sind niedriger als die Monatskarten. Da ich aber zentral wohne, bin ich kaum auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen und wenn doch, kann ich die meistens auch kostenlos nutzen. Studiengebühren wären wahrscheinlich hinfällig, weil die nicht bezahlt werden müssen, wenn man einen Behindertenausweis hat.
Dann sollte man halt das "Rentnerleben" mit dem Leben eines Studenten vergleichen. Eben gerade auch mit sehr begrenzten finanziellen Mitteln. Als "Rentner" kann man sich bei manchen Sachen behelfen, die man als Student nicht einfach aufschieben kann. Sind Peanuts, die sich aber zusammen läppern.
Ich hatte meine Rente damals nur auf Zeit. In mir spielte klar der Gedanke mit, was ist, wenn ich den Verlängerungsantrag stelle. Spätestens da hätte ich ein Studium angeben müssen. Würde die Rentenversicherung dann sagen, ich studiere, also kann ich auch arbeiten gehen? Klar spielten Gedanken mit, was mache ich, wenn ich das Studium nicht schaffe und so weiter. Was mache ich mit eventuell längeren Fehlzeiten und so weiter.
Mir wurde damals geraten mal die Studienberatung aufzusuchen. Die hätten da eventuell auch vorher schon Tipps geben können. Mein Problem war dann aber auch, dass ich den Wohnort nicht wechseln kann und auch finanziell nicht wechseln könnte. Vor Ort gibt es zwar eine Fachhochschule, aber die Fächer die mich interessiert hätte, da wurde mir von einem Studium aufgrund meiner Erkrankung abgeraten. Studienfächer die mich interessieren würden, gäbe es in einer anderen Stadt. Allerdings fehlt mir dazu der passende Abschluss. Was eventuell das kleinere Problem gewesen wäre. Ich kenne mich aber selbst so gut, dass ich die Pendlerei von täglich pro Strecke über einer Stunde auf Dauer nicht mitgemacht hätte- vor allem auch aufgrund meiner Erkrankung.
Ich dachte dann auch mal über ein Gasthörerstudium nach. Hatte mich dann auch da mal grob kundig gemacht. Wäre hier möglich und ich könnte so ja mindestens mal in den Studiengang rein schnuppern, von dem mir abgeraten wird. Nur ist ein Studium als Gasthörer hier teurer, als wenn ich mich gleich richtig einschreibe. Mich bewerben etc. war mir dann quasi Just for Fun zu aufwendig, vor allem da mir auch die Konsequenzen nicht bewusst waren.
Würde ich den Weg noch mal gehen wollen, würde ich die Studienberatung mal aufsuchen. Beziehungsweise müsste jede Fachhochschule und auch jede Universität eine Stelle haben, die ganz speziell behinderte Menschen berät. Längere Studienzeiten sind auf alle Fälle möglich. Auch Urlaubssemester und so weiter. Ob man das Studium schafft oder nicht, hat an sich keinen direkten Einfluss auf die Rente. Ok wenn man es schafft und nachher einen gut bezahlten Job hat und dann wieder in die Rentenkasse einzahlt und so weiter.
Für mich sprachen nach langer Überlegung halt ziemlich viele Punkte gegen ein Studium. Einmal halt die Wahl des Faches war unklar oder halt nicht wirklich möglich. Dann fehlten mir die finanziellen Mittel. Und mir war unklar, was im Falle einer Rentenverlängerung passieren könnte. Der Punkt war mir ziemlich unsicher. Falls ich arbeitsfähig erklärt worden wäre, hätte ich spätestens dann mein Studium abbrechen müssen, weil mir dann endgültig die Mittel zum Leben gefehlt hätten.
Dann bliebe ja im eigentlichen Sinne nur eben ein sogenanntes anerkanntes Fernstudium, denn hier kann die Person a die 3 Stunden Regelung der Rentenversicherung außer Acht lassen. Er lernt ja fast alles in der eigenen Wohnung und muss wohl nur zu den Prüfungen bei der Fernuni sein. So könnte er unter Umständen sogar noch einen kleinen Nebenjob machen und somit sich ein Teil der anfallenden Gebühren damit erarbeiten.
Ich habe doch gesagt ein Studium geht. Wie du nun darauf kommst, dass man generell nur ein Fernstudium machen kann, ist mir leider schleierhaft.
Davon mal abgesehen, wenn du nun aus meine Beweggründen sagst, dann geht nur ein Fernstudium- einer meiner Gründe war ja das finanzielle Problem. Ein Fernstudium ist um einiges teurer, als ein Studium an einer normalen Fachhochschule oder einer Universität. Klar fällt eventuell das Zeitproblem weg. Bei einem Fernstudium muss man sich aber erst Recht an Vorgaben halten. Wahrscheinlich mehr als bei einem "normalen" Studium. Da wird weniger individuell gearbeitet. Und wenn es rein um die zeitlichen Fristen gibt und dem Nachweis bei der Rentenversicherung. Wenn man ein Studium in der Regelstudienzeit via Fernstudium macht, kann die Rentenversicherung da auch rechnen, dass das nicht mit unter drei Stunden am Tag gemacht worden sein kann.
@LittleSister: Der Rentenversicherung interessiert hier aber nicht die gesamte Studienzeit, weil du nämlich als Rentner dafür keine Rentenjahre mehr gutgeschrieben bekommst. Du bekommst ja schon Rente und diese wandelt sich den nachher automatisch bei längeren Bezug in Altersrente um. Die Rentenstelle darf eben genau sich anschauen oder kontrollieren, ob du nun am Tag mehr als 3 Stunden arbeitsmäßig tätig bist. Und genau das ist der Punkt dabei.
Ein Studium gilt aber nicht als Arbeitszeit. Ob du nun in einer Universität oder Fachhochschule sitzt oder daheim via Fernstudium studierst, bleibt sich da gleich. Falls die Rentenversicherung fragen sollte, wie viel Zeit man am Tag für sein Studium auf sich nimmt, wird man das auch bei einen Fernstudium belegen müssen. Klar kann man dann sagen, ich bin immer unter drei Stunden am Tag geblieben. Wenn man aber ein Studium welches sehr arbeitsintensiv ist in Rekordzeit gemacht hat, glaubt das die Rentenversicherung nicht mehr.
Ich kann auf der Seite der Rentenversicherung auf die Schnelle nichts finden. Meine Auskünfte dazu hatte ich von einem Sozialdienst. Probleme kann es an sich nur bei einem geforderten Praktikum geben. Das wäre aber auch bei einem Fernstudium der Fall. Und das kann man dann ja mit der Rentenversicherung abklären. Auch da gibt es durchaus Möglichkeiten. Ansonsten rate ich dazu, einfach mal anonym bei der Rentenversicherung anzurufen. Die haben eine Hotline und da braucht man weder seine Versicherungsnummer noch seinen Namen angeben und bekommt Auskunft.
LittleSister hat geschrieben:Ein Studium gilt aber nicht als Arbeitszeit. Ob du nun in einer Universität oder Fachhochschule sitzt oder daheim via Fernstudium studierst, bleibt sich da gleich. Falls die Rentenversicherung fragen sollte, wie viel Zeit man am Tag für sein Studium auf sich nimmt, wird man das auch bei einen Fernstudium belegen müssen. Klar kann man dann sagen, ich bin immer unter drei Stunden am Tag geblieben. Wenn man aber ein Studium welches sehr arbeitsintensiv ist in Rekordzeit gemacht hat, glaubt das die Rentenversicherung nicht mehr..
Doch das Studium an einer Universität zählt eben so genau als Arbeitszeit als ob jemand beispielsweise als Busfahrer arbeitet. Bloß eben ein EU-Rentner ist ja schon durch die Rentenversicherung versichert, was bei einem Studenten nicht der Fall ist. Deshalb interessiert sich die Rentenstelle nicht so für das eigentliche Studium sondern nur für die tägliche Arbeit an dem Studium. Du kannst ja beispielsweise schon Probleme mit der Rentenversicherung bekommen wenn du eine ehrenamtliche Tätigkeit, die dir länger als bis zu 3 Stunden täglich in Anspruch nimmt. Auch das ist leider nicht erlaubt.
Kannst du mir dann bitte erklären, was an einer ehrenamtlichen Tätigkeit und eine Studium dasselbe ist?
Und du hast die Frage gestellt ob studieren mit einer EU- Rente erlaubt ist. Nun beantwortest du deine Frage selbst. Das verwundert mich immer wieder. Kann es sein, dass du dir Fragen zu Sachen zusammen baust, deren Antwort du schon weißt? Warum fragst du dann? Falls du nach dem Posten deines Eröffnungsposts an Informationen gekommen bist, die deine Frage beantworten, warum verlinkst du die Informationen dann nicht einfach?
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