Copyright Verletzung im Internet gefunden: was nun?

vom 02.02.2012, 16:39 Uhr

Ich lese gerade ein interessantes Sachbuch und wollte daraus einen Fakt nochmal im Internet nach recherchieren. Daraufhin habe ich eine Seite gefunden, die das Buch wie eine Art Lexikon weiter verwertet. Dabei werden ganze Kapitel und Abschnitte Wort für Wort aus diesem Buch übernommen. Laut Impressum, ist der Betreiber eindeutig nicht der Autor. Und es geht noch frecher, nämlich gibt der Betreiber an, dass sämtliches Copyright bei ihm liegen würde. Ich finde es sehr frech einfach Inhalte aus fremden Büchern, als eigenes geistiges Eigentum auszugeben, vor allem in einem solchem Maße. Da noch ein Shop angebunden ist, hat der Betreiber auch eindeutig die Absicht, Gewinn mit Hilfe dieser geklauten Texte zu erwirtschaften.

Nun frage ich mich, wie man in einem solchem Fall vorgehen könnte? Ich könnte dem Betreiber eine Mail schreiben und ihn auf die Copyright-Verletzung hinweisen. Ich könnte der Autorin eine Mail schreiben und diese auf die unrechtmäßige Verwertung ihres Buches hinweisen. Was wäre davon am sinnvollsten? Könnte ich rein theoretisch auch eine Klage gegen Copyright-Verletzung einreichen? Auch wenn ich nicht die Autorin bin, sondern nur die Verletzung gefunden habe? Würde das eventuell einen Vorteil für mich bringen, solch eine Klage zu gewinnen?

Was würdet ihr in solch einem Fall tun? Gibt es eventuell noch mehr Möglichkeiten?

» Calantha » Beiträge: 50 » Talkpoints: 35,28 »



Wenn es dich wirklich so sehr stört, kannst du ja dem Verlag Bescheid geben, der das Buch dieser Autorin gedruckt hat. Am besten per E-Mail. Dort kannst du dann halt das Buch, die Autorin und die Internetseite nennen und ein paar Beispiele heraussuchen.

Allerdings könnte es ja auch sein, dass der Jenige der die Seite betreibt, ein Einverständnis hat. Genau so gut kann es sein, dass diese Abschnitte markiert sind und in einer Fußnote das Buch genannt wird, wie man das Beispielsweise bei den Hausarbeiten in der Uni macht.

Dennoch frage ich mich, warum du überhaupt handeln willst. Es ist ja nicht dein Werk. Warum also willst du dich hier als Wächter vom Dienst aufspielen und das überhaupt melden? Ein Vorteil wird dabei für dich auf jeden Fall nicht herausspringen und Klage einreichen kannst du deshalb auch nicht. Du könntest höchstens eine Anzeige erwirken. Doch ob das dann überhaupt vor Gericht kommt oder wegen Mangel öffentliches Interesses eingestellt wird, würde man dann auch erst mal sehen müssen.

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» Endymion » Beiträge: 1015 » Talkpoints: 21,43 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wie ich bereits geschrieben habe, finden sich weder Verweise auf den wahren Eigentümer des Textes, noch Fußnoten oder Sonstiges. Der Betreiber ist auch kein kleiner Junge, sondern ein erwachsener Mann, der die geklauten Texte dazu verwendet, um seinen Internetshop zu bewerben, also eine eindeutige kommerzielle Absicht verfolgt. Weiterhin gibt er an, dass diese Texte aus seiner Feder stammen und schreibt eine Copyright- Klausel darunter, dass das Copyright bei ihm liegt.

Ich habe keine Probleme, wenn jemand aus Unwissenheit mal ein Zitat vergisst, aber in einem solchem Rahmen, ist es schon eine ziemliche Frechheit. Ich kopiere ja auch kein Buch, setze meinen Namen darunter und biete es einem Verlag zum Verkauf an. Geistiges Eigentum sollte respektiert werden und zumindest eine Genehmigung oder einen Quellenverweis angegeben werden.

Weiterhin interessiert es mich, was aus Sicht des Copyright- Gesetzes, so alles möglich wäre. Ich habe auch schon von sogenannten Abmahn- Anwälten gehört, die angeblich Betreiber von Websiten wegen fehlenden Impressen, Copyright- Verletzungen, fehlenden Bild- Nachweisen etc. abmahnen. Deshalb meine Frage zum Nutzen, solcher Praktiken. Irgendwas muss ja in diesem Fall für irgendwem, wem auch immer, ob Eigentümer, Anwalt, Staat oder Ankläger herausspringen?

» Calantha » Beiträge: 50 » Talkpoints: 35,28 »



@Endymion: Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt und somit besteht hier Handlungsbedarf. Bei so was sollte niemand einfach die Augen verschließen, sondern den Leuten melden, welchen dabei wirklich ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

@Calantha: Am besten meldest du die ganze Sache dem Verlag per E-Mail und gibst denen gleich den Link dazu. Entweder handelt der Verlag selbst oder leitet es an die Autorin weiter, damit sie sich selbst darum kümmert. So was wird bei jedem Verlag anders gemacht.

Du selbst könntest den Betreiber auch Anzeigen. Aber dabei hättest du keinerlei Vorteile, da du durch dieses illegale Handeln kein Schaden entsteht. Daher wäre eine Klage durch dich ziemlich sinnfrei, wenn sie nicht gleich im Vorfeld abgelehnt wird.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Also ich würde gar nichts unternehmen, da mich das ganze gar nichts angeht und ich auch keinen Schaden daraus erleide. Woher weißt du eigentlich, dass der Betreiber der Internetseite das ganze in dem Buch geklaut hat vielleicht ist es ja auch umgekehrt. Der Betreiber der Internetseite muss ja auch gar nicht der Auto des Buches sein und kann doch trotzdem über die Rechte Verfügen. Entscheiden musst du selbst, ob du etwas dagegen unternehmen willst. Dann kannst du den Verlag oder auch direkt die Polizei darüber informieren, den ein Verstoß gegen Copyright rechte ist eine Straftat. Ich würde wie schon erwähnt gar nichts machen, da es mich nicht betrifft.

Falls du die Idee im Hinterkopf hast, dass du mit deinem Wissen ähnlich wie Abmahnanwälte Geld verdienen kannst, so wird das sehr wahrscheinlich nicht möglich sein, da du niemanden persönlich Abmahnen darfst.

» andysun78 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,46 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Also ich finde was andysun78 schreibt nicht richtig. Natürlich brauchst du gar nichts machen, da du selbst keinen Schaden von der Copyright-Verletzung hast. Dieses Argument finde ich total fürchterlich! Soll man also in Zukunft lieber weg schauen als zu helfen? Klar du weißt nicht mit absoluter Gewissheit ob der Seitenbetreiber nicht vielleicht doch die Einwilligung vom Verlag hat. Deshalb würde ich den Verlag eine Email mit dem Hinweis schicken. Ob der Verlag dann was unternimmt ist dann in der Tat nicht mehr dein Problem.

» mausi90 » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,60 »


Ganz grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass es in Deutschland gar kein "Copyright" gibt, gegen das man verstoßen könnte. Zwar schaut das Copyright Zeichen immer recht wichtig aus und man malt es sich gerne unter was auch immer. Aber niemand scheint zu verstehen, dass es das wohl in den USA gibt, nicht aber hier. Daher ist es bestenfalls sinnlos.

@Punktedieb:Wie aber kommst du darauf, dass durch das geschilderte Vorgehen ein "wirtschaftlicher" Schaden entsteht und hältst du es für ethisch korrekt, diesen Umstand zum Entscheidungskriterium für ein Handeln zu machen? Praktisch als Erfüllungsgehilfe einer gerne auch "Content Mafia" genannten Organisation, welche selbst nur die Verwertungsrechte hat? Denn in dem Fall hat ja auch der Verlag nicht das Urheberrecht! Sondern ausschließlich das Verwertungsrecht und wenn es "klassisch" zugegangen ist, dann wurde auch der Urheber hier von der Verwertungsfirma über den Tisch gezogen.

Meiner Meinung nach muss hier eben nicht mal reagiert werden. Wenn es einem Spaß macht, kann man dem Webseitenbetreiber eine Mail zukommen lassen, und ihn darum bitten, den fragwürdigen Umstand aufzuklären. Ebenso kann man natürlich (Law&Order) den Verlag informieren. Aber ob das die Welt besser macht, bezweifle ich.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



derpunkt hat geschrieben:Ganz grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass es in Deutschland gar kein "Copyright" gibt, gegen das man verstoßen könnte. Zwar schaut das Copyright Zeichen immer recht wichtig aus und man malt es sich gerne unter was auch immer. Aber niemand scheint zu verstehen, dass es das wohl in den USA gibt, nicht aber hier. Daher ist es bestenfalls sinnlos.

Danke dafür ;)

Profit aus so einer Geschichte schlagen zu wollen ist Quatsch und auch nicht möglich. Selbst die berühmt-berüchtigten "Abmahn-Anwälte, die sich eine goldene Nase verdienen" können da nicht einfach so gegen irgendwen eine Abmahnung verschicken - mittlerweile muss eine solche Abmahnung wegen eines Rechtsverstoßes mindestens beispielsweise von einem Wettbewerbskonkurrenten kommen, der dadurch innerhalb des Wettbewerbs Nachteile erleiden könnte. Sonst würde nämlich wirklich bald jeder Hans und Franz Abmahnungen verschicken wollen.

Und nun mehr zum eigentlich Thema: Wenn du glaubst eine solche Rechtsverletzung festgestellt zu haben und das gerne melden möchtest, kannst du dich am besten an den Verlag wenden. Dieser wird das Verwertungsrecht zu dem Werk besitzen, vermutlich ein alleiniges. Der Verlag kann dann selbst entscheiden, ob und wie er gegen den vermutlichen Rechtsverletzer vorgehen wird. Für dich ist das Thema damit dann auch durch, du wirst (wenn überhaupt) maximal ein "Dankeschön" bekommen.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


@derpunkt: Wie ich darauf komme, das es wichtig ist, in einem solchen Fall zu handeln? Ich veröffentliche selbst Texte, welche mein geistiges Eigentum sind. Die Firmen, welche die Webseiten dazu betreiben, haben für ein Jahr das alleinige Recht, das diese Texte dort online sind. Danach kann ich sie auch auf anderen Seiten veröffentlichen.

Wenn sich dann also jemand meiner Texte bedient und eine dritte Person dies entdeckt, dann wäre ich zumindest als Urheber für den Hinweis dankbar. Denn nur so kann man dann geeignete Schritte einleiten. Daher halte ich es eben für moralisch vollkommen in Ordnung, das man solche Dinge eben meldet. Ob diese Mitteilung nun an den Verlag geht oder an den Autor selbst, ist dann die Frage, ob man den Autor selbst per E-Mail erreichen kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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