Wohngeld - wann bekommt man es?
Ich habe mich eigentlich noch nicht mit der Frage groß auseinander setzen müssen. Ich weiß nur, dass man es bekommt, wenn man anderweitig keine Sozialleistungen bezieht und nicht Bafög- berechtigt ist. Nun frage ich mich natürlich, ob ich das auch bekommen würde? Wie hoch darf das Einkommen denn sein und wie groß die Wohnung? Oder kann man bei jeder Wohnung auch Wohngeld beantragen? Dann könnte sich doch eigentlich jeder eine riesige Wohnung nehmen. Wie lange dauert die Bearbeitung von dem Wohngeldantrag?
Deine Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da dies von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist. Wichtig ist dabei der Mietspiegel deiner Stadt. Er besagt, wie teuer die Durchschnittsmieten bei euch in der Gegend sind. Hiernach orientieren sich dann auch die Behörden bei der Festsetzung, wie groß und teuer eine angemessene Wohnung sein darf.
Wichtig ist aber auch, dass dir Wohngeld alleine ausreichen würde, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Ist dies nicht der Fall, musst du Harz 4 beantragen. Die genauen Anspruchsvoraussetzungen und auch die Höhe des Wohngeldes in deinem Fall kannst du am ehesten bei der Wohngeldstelle in deiner Stadt erfragen oder schau mal hier nach.
Klar könntest du dir eine riesige Wohnung nehmen aber bezahlt werden würde nur Wohngeld bis zu einer Höhe, wie das für dich als Einzelperson angemessen ist. Wie lange die Bearbeitung eines solchen Antrages dauert, kann ich dir leider auch nicht sagen aber ich denke, wenn du alle Anträge gesammelt abgibst, dann wird das auch recht flott gehen.
Ich habe auch eine Frage bezüglich des Wohngeldes. Ich hoffe es ist ok wenn ich sie in diesem Thread stelle, dann muss ich nicht extra einen neuen erstellen und wenn sich eventuell noch jemand anderes über Wohngeld informieren möchte, hat er mehrere Informationen in einem Thread.
Und zwar bin ich 21 und in einer Ausbildung. Bekomme ich trotzdem Wohngeld, oder bekommt man das nur wenn man über 25 ist? Vor der Vollendung des 25. Lebensjahres sind doch eigentlich die Eltern noch verpflichtet, einen zu unterstützen.
Sicher sind deine Eltern erst mal per Gesetz verpflichtet für dich aufzukommen. Aber das auch nur, wenn du dich in der Erstausbildung befindest und deine Eltern finanziell auch dazu in der Lage sind, um dir Unterhalt zu zahlen. Sind sie das nicht oder der Unterhalt plus deine Ausbildungsvergütung, reichen nicht aus, um deine Kosten zu decken, dann kannst du auch einen Antrag auf Wohngeld stellen. Dort wird man dir auch sagen, ob sie für dich zuständig sind oder ob bei dir ergänzendes Hartz IV zum tragen kommen würde.
Wobei man während der Ausbildung auch bei der Agentur für Arbeit eine Ausbildungsbeihilfe beantragen kann. Diese wird gezahlt, wenn man eben seine Ausbildung nicht am Wohnort macht, sondern gezwungen ist sich eine Wohnung zu suchen.
Wohngeld kann theoretisch jeder beantragen der in Deutschland einen festen Wohnsitz hat. Theoretisch ist weder das Einkommen wirklich ausschlaggebend und auch die Wohnungsgröße und der Mietpreis nicht. Ob das bewilligt wird, ist eine andere Sache.
Um das näher zu erklären. Nehmen wir an Person A. wohnt in Stadt x. Dort steht (rein fiktiv natürlich) im Wohngeldgesetz eine alleinstehende Person darf in einer Wohnung bis etwa 45 Quadratmeter leben und der Mietpreis darf maximal 300 Euro Kaltmiete betragen. Nun wohnt Person A. aber in einer Wohnung die 100 Quadratmeter hat und 500 Euro Kaltmiete kostet, wird das Wohngeldamt die zu übernehmenden Kosten bis zu einer Kaltmiete von 300 Euro übernehmen und Person A. muss die restlichen Kosten selbst tragen. Wobei halt auch nur gefördert wird, wenn Person A. eh ein zu niedriges Einkommen hat. Ein Single wird für eine Wohnung in dieser Größe und zu dem Preis und einem Einkommen über 1000 Euro wahrscheinlich kein Wohngeld bekommen.
Übernommen werden grundsätzlich nur die Kosten die auch gefördert werden. So gibt es eine Höchstmiete und so weiter. Generell orientiert sich Wohngeld ziemlich nah an dem was als Arbeitslosengeld 2 (oder auch Hartz 4 genannt) gezahlt wird. Kaltmiete plus Kaltnebenkosten zuzüglich dem Regelbedarf von um die 360 Euro. Bezogen nun auf Singles sind das etwa 700 bis 800 Euro. Verdient man wesentlich mehr, braucht man es theoretisch gar nicht erst versuchen. Zu beachten wäre aber, da hier jemand vorschlug Hartz 4 Leistungen zu beantragen, dass bei Hartz 4 auch die Heizkosten übernommen werden. Sprich die Kosten der Unterkunft folglich höher sind.
XL hat geschrieben:Wohngeld kann theoretisch jeder beantragen der in Deutschland einen festen Wohnsitz hat. Theoretisch ist weder das Einkommen wirklich ausschlaggebend und auch die Wohnungsgröße und der Mietpreis nicht. .
Was ist das denn für ein Unsinn? Das Einkommen ist bei der Entscheidung zum Wohngeld mit einer der wichtigsten Faktoren. Dann spielt die Größe der Wohnung eine weitere Rolle und natürlich die dort lebenden Personen. Sind mehrere Personen als Mieter für die entsprechende Wohnung vorgesehen, gilt das Gesamteinkommen. Überschreitet die Größe der Wohnung den gesetzlichen Bestimmung wird für den Teil der darüber liegt kein Wohngeld gezahlt.
Was aber nichts daran ändert, dass es theoretisch jeder beantragen kann. Ich schrieb kein Wort, dass man Wohngeld mit jedem Einkommen und jeder Wohnung bezahlt bekommt. Im nächsten Absatz habe ich mich direkt auf Einkommen, Wohnungsgröße und Mietkosten bezogen. Vielleicht würde es dir gelegentlich gut tun, nicht nur einzelne Sätze zu zitieren, sondern die Posts aus denen du zitieren magst komplett zu lesen, statt sich an einem einzigen Satz hoch zu ziehen.
XL hat geschrieben:Was aber nichts daran ändert, dass es theoretisch jeder beantragen kann. Ich schrieb kein Wort, dass man Wohngeld mit jedem Einkommen und jeder Wohnung bezahlt bekommt. Im nächsten Absatz habe ich mich direkt auf Einkommen, Wohnungsgröße und Mietkosten bezogen. Vielleicht würde es dir gelegentlich gut tun, nicht nur einzelne Sätze zu zitieren, sondern die Posts aus denen du zitieren magst komplett zu lesen, statt sich an einem einzigen Satz hoch zu ziehen.
So wird den Post allerdings falsch verstanden, denn der erste Absatz widerspricht eindeutig den letzten Teil. Das habe ich nämlich mit meinen Post gemeint. Man weiß nun nicht so ganz genau was nun konkret richtig ist.
Ich schrieb mit keinem Wort, jedem Menschen steht Wohngeld zu und jeder Mensch bekommt es bewilligt. Ich schrieb nur, dass Wohngeld theoretisch von jedem Menschen mit Wohnsitz in Deutschland beantragt werden. Und ich schrieb in meinem Post auch, dass das nicht heißt, dass der Wohngeldantrag auch bewilligt wird. Den Satz hast du wundersamer Weise gleich mal verschwiegen. Dann wäre die Aussage nämlich auch nicht widersprüchlich. Ich kann auch aus dem Satz XL ist ein hübscher Mensch und findet Cola doof durch weglassen einzelner Satzteile ein XL ist doof machen.
@XL: Deine Theorie in allen Ehren. Aber wenn das Einkommen sehr niedrig ist, dann wird man an die Agentur für Arbeit verwiesen um ergänzendes Hartz IV zu beantragen. Also ist das gar nicht so egal, wie du es beschreibst. Das einzige was an deiner Aussage stimmt, ist der Wohnsitz in Deutschland. Auch da muss ergänzend gesagt werden, das es sich dabei um den Erstwohnsitz handeln muss.
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