Autoverkauf: Verkäufer anderer als im Fahrzeugbrief steht!

vom 31.12.2011, 22:15 Uhr

A wollte ein Auto kaufen und es kam fast bis zum Kaufvertrag, als A gesehen hat, dass im Fahrzeugbrief ein anderer Name steht als der Verkäufer ist. A hat dann erst einmal vom Kauf abgesehen, da er Angst hatte, dass er vielleicht Hehlerware kauft und dann sein Geld bezahlt hat und das Auto wieder hergeben muss.

Der Verkäufer lachte und meinte, dass er den Brief in der Hand hat und er das Auto dann auch verkaufen kann. A war sich aber nicht so sicher. Im Prinzip kann der Verkäufer ja auch vor dem Verkauf den Wagen auf seinen Namen anmelden. Aber wenn das Auto dennoch dem Vorbesitzer gehört, hätte A ja dann immer noch Hehlerware gekauft, oder? Wie sieht es rechtlich aus? Kann derjenige, der den Fahrzeugbrief ( den gibt es bei den neueren Autos ja nicht mehr, aber bei den älteren schon) in der Hand hält das Auto auch verkaufen?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Egal welches Alter Fahrzeuge haben, bei An- und Ummeldungen bis vor dem 1. Oktober 2005 bekamen die Fahrzeuge einen Fahrzeugbrief und einen Fahrzeugschein; ab dem 1. Oktober wurden diese Dokumente jeweils durch die Zulassungsbescheinung Teil II und Teil I ersetzt. Wenn ein Verkäufer oder überhaupt die Zulassungsbescheinigung Teil II vorlegt, dann entspricht das dem früheren Fahrzeugbrief - das steht auch ganz klein auf der Bescheinigung.

Prinzipiell sollte man bei Verkauf von privat immer vorsichtig sein, wenn der Verkäufer nicht der aktuelle Halter des Fahrzeugs ist. Denn einen gutgläubigen Erwerb, der vor Strafen schützt, den gibt es in diesem Fall nicht. Man kann sich aber eine Vollmacht des Halters zeigen lassen, der den Verkauf durchaus gestatten kann. Da die Daten des Halters ja auch in den Papieren eingetragen sind, dann ist es auch ein leichtes, diesen Halter persönlich zu kontaktieren und nachzufragen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


@JotJot: Der Wagen, den A sich da angesehen hat ist von 2002 und noch (laut Fahrzeugbrief) im Erstbesitz des Halters, der aber nicht der Verkäufer ist. Angeblich ist derjenige, der im Fahrzeugbrief steht der Schwager, der ihm das Auto selber verkauft hat, aber der Verkäufer ist noch nicht zum Ummelden gekommen und er wollte, dass das Auto aus erster Hand verkauft wird. Also ist dort noch der Brief bei.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Dann macht es doch Sinn, sich die beiden Personalien zu notieren und bei demjenigen, der noch als Halter eingetragen ist, nachzufragen, wie es denn sein kann, dass jemand anderes als der Halter das Fahrzeug verkaufen will. Wenn der noch eingetragene Halter die gleiche Geschichte erzählt, dann ist es wohl wirklich wahrscheinlich, dass da etwas dran ist.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^