Unterliegen freiberufliche Autoren der Gewerbesteuer?
Ich bin schon seit einigen Jahren als freiberufliche Autorin tätig. Bisher musste ich lediglich die Umsatzsteuer und die reguläre Einkommenssteuer bezahlen. Von den Regelungen zur Gewerbesteuer war ich bisher nicht betroffen, da mein Einkommen so hoch gar nicht war.
Nach den ersten Gründungsjahren bin ich jetzt in einer Phase, in welcher ich aufgrund der guten Auftragslage mit mehr Aufträgen und somit mehr Verdienst rechnen kann. Wie verhält sich das jetzt mit der Gewerbesteuer. Muss ich die ab einer bestimmten Einkommensgrenze auch zahlen oder gibt es da Ausnahmen?
Mit deiner schriftstellerischen Tätigkeit gehörst du zu den Freiberuflern, die nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen. Du übst eine selbständige Tätigkeit aber kein Gewerbe aus. Allerdings habe ich gehört, dass einige Autoren heute ihre Bücher selbst einkaufen und selbst vertreiben, beispielsweise über ihre Internetseite. In so einem Fall würde ich mal mit einem Steuerberater sprechen, ob sich da etwas ändert.
So lange deine Einnahmen nicht eine bestimmte Grenze überschreiten, bist du von der Umsatzsteuer befreit. Setze dich dazu am besten einfach mal mit deinem Finanzamt in Verbindung, das ist ganz schnell und einfach geklärt.
Ich habe das selbst auch gemacht, und lege nun der Einkommensteuererklärung regelmäßig eine Einnahmen-/Ausgabengegenüberstellung bei. Allerdings habe ich auch noch keine großen Beträge verdient. Ich denke aber, dass man als Autor ohnehin nicht in hohe Einnahmeregionen gelangt.
Als freiberufliche Autorin musst Du keine Gewerbesteuer abführen. Die Gewerbesteuer wäre nur bei einer gewerblichen Tätigkeit zu entrichten. Da du vermutlich ja auch kein Gewerbe angemeldet hast, unterliegst Du nicht den Regelungen. Allerdings gibt es davon Ausnahmen. Wenn Du im Rahmen Deiner freiberuflichen Tätigkeit ein Unternehmen wie eine GmbH gründest, dann würdest Du gewerblich handeln und somit der Gewerbesteuerpflicht unterliegen.
Es sei denn, Du gründest mit anderen Freiberuflern eine GbR, dann würdest Du auch keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Bei einer Gewerbesteuerpflicht müsste die Steuer ab dem Freibetrag von 24.500 Euro im Jahr gezahlt werden. Dabei handelt es sich um den jährlichen Gewinn und nicht um den Umsatz.
Selbständige schriftstellerische Tätigkeit unterliegt nicht der Gewerbesteuer da es sich nach dem Einkommensteuergesetz um eine freiberufliche Tätigkeit handelt und nur gewerbliche Tätigkeiten nach dem Einkommensteuergesetz auch der Gewerbesteuer unterliegen.
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