Ist Schuldenregulierungsverfahren = eine Privatinsolvenz?

vom 17.11.2011, 14:32 Uhr

Ich habe eben mit einer Bekannten gesprochen, die heute bei der Schuldnerberatung war. Sie ist teilweise unverschuldet in die Schuldenmisere geraten. Wie gesagt, ist sie bei der Schuldenberatung gewesen und der Schuldnerberater hat etwas von einem Schuldenregulierungsverfahren erzählt.

Meine Bekannte meinte direkt, dass es eine Privatinsolvenz ist, was ich aber nicht so ganz glauben kann. Denn warum hätte der Schuldnerberater denn dann von dem Schuldenregulierungsverfahren gesprochen und nicht gleich Privatinsolvenz gesagt. Kann mir jemand den Unterschied erklären, dass ich ihn meiner Bekannten erklären kann?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Nach meinem Wissen ist ein Schuldenregulierungsverfahren eine Vorstufe zur Insolvenz. In diesem Verfahren wird geprüft, ob der Schuldenberg noch über andere hilfreiche Maßnahmen bewältigt werden kann. Es wird Kontakt zu den Gläubigern aufgenommen um zu prüfen ob diese sich entgegenkommend verhalten und zu Kompromissen bereit sind. In so einem Verfahren wird also geprüft, ob die Insolvenz noch abgewendet werden kann.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Nein das hat mit einer Privatinsolvenz nichts zu tun, denn die Laufzeit ist hier eine ganz andere als bei der Insolvenz. Eine Schuldenregulierung kann auch sogar unter Umständen nach drei Jahren schon abgeschlossen sein. So hat man dann allerdings noch den Vorteil, dass man auch noch schneller seine Schufa Datei bereinigt bekommt. Das dauert natürlich bei einer Privatinsolvenz etwas länger.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Mit einem Schuldenbereinigungsplan wird quasi ein Weg festgelegt, der im Idealfall aus den Schulden führt. Wenn ich 9000€ Schulden erbe und wegen diesen zum Beispiel nicht in die Privatinsolvenz möchte, muss es einen Plan geben, wie die Schulden bezahlt werden. Dabei werden zuerst einmal weitere Vollstreckungsmaßnahmen (die zusätzlich Geld kosten!) möglichst vermieden, alle Ein- und Ausnahmen werden errechnet und sofern ein Geldbetrag vorhanden ist, kann man sich mit den Gläubigern vergleichen. Beim Vergleich wird dann gegen Zahlung von einem ausgehandelten Betrag auf den Rest der Summe verzichtet. Ebenso könnte man zum Beispiel auch vereinbaren dass anstatt 5000€ an einen Gläubiger nur die Hälfte gezahlt werden muss und man dieses in angemessenen Raten abstottert. Wer zum Beispiel bereit ist einen Nebenjob anzunehmen und dadurch monatlich 400€ zusätzlich zu verdienen, kann dadurch vielleicht seine Schulden abtragen.

Wenn kein Vermögen da ist und die Insolvenz der einzige Ausweg scheint, beginnt diese mit einem außergerichtlichem Einigungsversuch. Das ist das, was man zum Beispiel bei den TV-Shows oft zu sehen bekommt. Die eigentliche Privatinsolvenz bedeutet, dass man sich verpflichtet während der Wohlverhaltensperiode Einkünfte über dem Existenzminimum, sowie (bedingt) Erbschaften und manch andere Einnahmen abzuführen, die der Insolvenzverwalter nach Abzug seiner Kosten unter den Gläubigern aufteilt. Sobald dann die Schulden getilgt sind, ist man natürlich auch schuldenfrei.

Privatinsolvenz macht somit eigentlich nur Sinn, wenn zu erwarten ist, dass man nicht innerhalb von sechs Jahren eine Vergleichssumme auftreiben bzw. erwirtschaften kann. Andernfalls raten seriöse Schuldenberatungsstellen vielmehr dazu einen vernünftigen Ratenzahlungsplan aufzustellen, bzw. unterstützen dabei.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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