Tagesmutter - Einrichtung/ Kosten absetzbar?

vom 17.11.2011, 09:40 Uhr

A ist Tagesmutter und hat diese Tätigkeit auch steuerlich angemeldet. Bislang war es so, dass A keinerlei Steuern zahlen musste, jedoch hat A einiges für die Tätigkeit als Tagesmutter angeschafft und so auch nicht geringe Kosten gehabt. Diese Kosten musste A bislang selbst tragen, da die Beiträge, welche sie zur Betreuung erhält, keine großartigen Investitionen, wie die von kindgerechten Möbeln und auch Spielzeug, abdecken. A ist selbst keine Mutter, sprich, sie hat auch nichts, was sie hätte von eigenem Nachwuchs übernehmen können.

Wie kann A nun aber dennoch ein Teil der Kosten zurückerhalten? Oder hat A aufgrund der zu niedrigen Bezüge einfach Pech gehabt und muss schauen, dass sie durch ihr Gehalt diese Kosten deckt?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Wenn keine Steuern gezahlt werden, kann man auch keine Kosten geltend machen, die die Steuerlast senken. Dann bleibt nur die Erhöhung der Beiträge, wobei zu bedenken ist, dass dann eventuell wieder Steuern gezahlt werden müssen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Bezüglich den Steuern kann ich dir da nicht viel sagen, aber wieso zahlt sie keine Steuern wenn sie Kinder betreut?

Bevor man irgendwelche Anschaffungen für die Kinderbetreuung macht kann man vom Jugendamt eine Kostenübernahme beantragen, da bekommt man eben ein Formular und gibt an was man alles braucht. Gerade für die ganz neuen Tagesmütter ist das vom Vorteil wenn man noch einen Geschwisterwagen, kindgerechte Möbel etc. kaufen muss. Meistens werden die Kosten davon übernommen, aber das ist auch von Region und Landkreis abhängig.Man muß nur aufpassen dass man sich nicht dazu verpflichtet als Tagesmutter für volle 5 Jahre zur Verfügung zu stehen, dies steht jedoch bei dem Antragsformular dabei, ansonsten muß man den Betrag nämlich zurückzahlen.

Ob es nachträglich noch anerkannt wird denke ich kaum, aber beim Jugendamt könnte sich die Tagesmutter ja mal schlau machen, falls sie die Kassenzettel noch hat, kann man vielleicht noch was erreichen.

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» Princess84 » Beiträge: 1034 » Talkpoints: 17,10 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wir können 65 % dieser Kosten für den Kindergarten oder halt der Tagesmutter beim Finanzamt gelten machen, allerdings zahlen wir auch eine Menge Steuern und bekommen durch dieses absetzen einen kleinen Teil dieser Unterbringungskosten wieder. Wenn man allerdings keine Steuern zahlt, kann man auch nichts wieder bekommen.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Princess84 hat geschrieben:Bezüglich den Steuern kann ich dir da nicht viel sagen, aber wieso zahlt sie keine Steuern wenn sie Kinder betreut?

Die Einnahmen sind zu gering. Die Kosten für die Kinderbetreuung werden vom für die Kinder zuständigem Jugendamt nach den aktuellen gesetzlichen Richtlinien übernommen und anhand des Jahreseinkommens abzüglich der für die Kinderbetreuung angeschlagenen Pauschalen ist das Jahreseinkommen zu niedrig, als dass dafür Steuern anfallen. So hat es das Finanzamt auch begründet.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Wer keine Einkommensteuern gezahlt hat, kann auch keine erstattet bekommen. Allerdings dürfte sie die Vorsteuern erstattet bekommen, wenn sie nicht wie z. B. Ärzte nur umsatzsteuerfreie Umsätze ausführt. Sollten ihre Einnahmen nicht ausreichen, muss sie noch zusätzlich Hartz IV beantragen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Betriebliche Ausgaben können ja nur die Steuerlast senken. Aber wenn die Einnahmen so gering sind, dass man gar keine Einkommenssteuer zahlt, dann kann man auch die Ausgaben nicht wirklich absetzen. Einzig, wenn A Umsatzsteuer in den Rechnungen für die Betreuung berechnet, kann sie die Umsatzsteuer für die Ausgaben gegenrechnen. Hat sie allerdings die Kleinunternehmerreglung, fällt selbst das weg.

Am Ende heißt das für A, dass sie Einnahmen auflistet und die Ausgaben davon abzieht, die für die Kinderbetreuung anfallen. Das Ergebnis ist dann der Wert der für die Einkommenssteuer zu Grunde gelegt wird. Wobei man dann noch berücksichtigen muss, dass manche Anschaffungen auf drei Jahre bei den Ausgaben berechnet werden können. A hat dann also jeweils ein Drittel der Kosten pro Jahr als Ausgabe anzusetzen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



alkalie1 hat geschrieben:Wir können 65 % dieser Kosten für den Kindergarten oder halt der Tagesmutter beim Finanzamt gelten machen, allerdings zahlen wir auch eine Menge Steuern und bekommen durch dieses absetzen einen kleinen Teil dieser Unterbringungskosten wieder. Wenn man allerdings keine Steuern zahlt, kann man auch nichts wieder bekommen.

Hier geht es aber nicht um Kosten die durch Kinderbetreuung für Eltern entstehen, sondern um Kosten die für den Betreuenden entstehen. Im Grunde ist es aber eh egal, da man ohne Steuerzahlung keine Steuererstattung bekommt.

Eventuell könnte man die Kosten dennoch absetzen und damit einen Verlustvortrag erzielen. Dann könnten man diesen in späteren Jahren nutzen, wenn man soviel Gewinn erzielt, dass man diesen versteuern muss. Was man dafür aber genau tun muss, kann ich dir jetzt auch nicht sagen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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