Wagen der Tochter als Zweitwagen anmelden?
Meine Tochter möchte sich ein Auto kaufen und den Wagen gerne über meinen Mann als Zweitwagen versichern lassen. Dass es möglich ist, ist mir klar. Aber kann man auch Nachteile haben, wenn man einen Wagen als Zweitwagen über seine Versicherung laufen lässt? Was ist, wenn meine Tochter einen Unfall baut? Gehen dann die Prozente nur beim Zweitwagen hoch? Was ist, wenn ich irgendwann mal einen Wagen hätte und diesen dann auch über meinen Mann versichert haben will, würde das auch noch gehen?
Wie ist es, wenn meine Tochter den Wagen anmeldet? Würde sie ihn beim Straßenverkehrsamt bei der Autosteuer, auf ihren Namen anmelden und läuft dann nur die Versicherung auf den Namen meines Mannes oder läuft die Versicherung auf ihren Namen, aber eben als Zweitwagen über meinen Mann?
Könnte meinem Mann versicherungstechnisch und finanziell irgendwelche Nachteile entstehen? Kann meine Tochter die Versicherung und die Steuern direkt für diesen Wagen von ihrem Konto abbuchen lassen oder muss dafür mein Mann seine Kontonummer geben?
Also mal der Reihe nach. Deine Tochter kann Halter eines Autos sein, aber jemand anderes, in dem Fall halt dein Mann, der Versicherungsnehmer. Einziger Vorteil für deine Tochter ist halt, das sie mit weniger Beitrag einsteigen kann. Allerdings hat die Sache insgesamt für deine Tochter auch Nachteile. Denn sie wird so nie Rabattprozente für sich bei der Versicherung bekommen, solange sie kein Auto auf sich zulässt.
Weiterer Nachteil ist, das sie zwar nicht mit dem Anfängerbeitrag bei der Versicherung einsteigt, aber die Jahres deines Mannes dabei nicht weiter ins Gewicht fallen. Soweit mir das bekannt ist, wird ein Zweitwagen erstmal mit 125% bei der Versicherung beginnen. Also auch recht teuer und wenn deine Tochter halt schon einige Zeit einen Führerschein hat, dann kann sie bei dem selben Beitrag beginnen. Es wäre also für sie auf lange Sicht ein Vorteil das Auto auf sich selbst zu versichern, weil sie dann eben auch die Beitragsprozente für sich erarbeitet, wenn sie keine Unfälle verschuldet.
Für deinen Mann selbst hat es weder Vor- noch Nachteile. Denn wenn deine Tochter einen Unfall verursachen sollte, dann steigen nur die Prozente für die Zweiwagenpolice. Der Vertrag für das Auto deines Mannes bleibt dabei unberührt. Einzig, wenn deine Tochter zu viele Schäden verursacht, könnte der Versicherer alle Verträge mit deinem Mann kündigen.
Falls nun dein Mann das Auto deiner Tochter als seinen Zweitwagen versichert und du kommst mit dem Wunsch auch noch ein Auto anschaffen zu wollen, so würde dein Auto genauso mit den 125% beginnen. Man kann ja so viele Zweitwagen auf sich versichern, wie man möchte. Da sind mir keine Obergrenzen bekannt.
Der Versicherungsvertrag würde in dem Fall auf deinen Mann als Versicherungsnehmer laufen. Deine Tochter wäre Halter, bekommt also auch vom Finanzamt die Post wegen der Kraftfahrzeugsteuer und kann auch bei der Versicherung als Beitragszahler eingetragen werden, so das dein Mann finanziell gar nichts mit dem Vertrag zu tun hat. Nur wenn deine Tochter ihre Beiträge nicht zahlt, würde man sich dann bei deinem Mann melden. Und natürlich kann da überall das Konto deiner Tochter angegeben werden.
@Punktedieb: Danke für die ausführliche Erklärung. Aber wenn meine Tochter nun ihren Wagen auf sich anmeldet. Also uns nicht dafür braucht, mit wieviel Prozent würde sie einsteigen? Sie hat erst ein paar Monate den Führerschein. Sie fährt bisher mit dem Wagen des Lebensgefährten. Wäre es für sie sehr viel teurer, wenn sie es direkt auf sich selber versichern lässt?
Heute bieten viele Versicherungen einen relativ günstigen Einsteigertarif an, am besten informiert Ihr Euch erst einmal bei der Versicherung, bei der Euer Wagen angemeldet ist. Das müsstet Ihr ja sowieso tun, wenn Ihr wirklich den Wagen Deiner Tochter auf den Namen ihres Stiefvaters laufen lassen wollt. Aber man kann da problemlos einen unabhängigen Check im Internet machen und dann sehen, was günstiger wäre.
Wir hatten vor unserem jetzigen Wagen auch einen Wagen auf den Namen vom Vater meines Lebensgefährten laufen lassen. Er war zwar Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter, aber die Kosten dafür wurden vom Konto meines Lebensgefährten abgebucht. Das ist absolut kein Problem gewesen.
Wie es sich in der Praxis gestaltet, wenn das Auto zwar in der Versicherung über Deinen Mann läuft, die Steuer aber über Deine Tochter laufen soll, weiß ich nicht mehr. Diesen Fall hatten wir vor etwa neun Jahren in der Familie gehabt und dort war es definitiv nicht so einfach, die Steuer über Person A, also Besitzer und Führer des Wagens und über Person B aufgrund der Prozente die Versicherung laufen zu lassen. Eventuell gibt es da heute auch noch Schwierigkeiten. Auch hier kann man sich unverbindlich Rat holen.
Sollte Deine Tochter für ihr Auto Deinen Mann als Versicherungsnehmer haben, profitiert sie durchaus von den Prozenten Deines Mannes. Wir hatten bei der Überschreibung seitens des Vaters meines Lebensgefährten von den Prozenten profitiert, allerdings haben wir nicht exakt die gleichen Prozente erhalten, aber wir sind nur wenige Stufen höher eingestuft worden. Wie und ob Ihr das auch so machen könnt, mag vielleicht auch von der Versicherung abhängig sein.
Wie lange man den Führerschein haben muss, um eben nicht mit den Anfängerbeitrag einzusteigen, sondern mit den 125%, hängt vom Versicherer ab. Da sollte man eben bei mehreren Anbietern mal nachfragen. Bei manchen Gesellschaften reicht da schon ein halbes Jahr was man den Führerschein haben muss.
Wenn sie natürlich den Führerschein länger besitzen muss, um mit 125% Beitragseinstufung zu beginnen, dann ist es natürlich besser, wenn sie ihr Auto erstmal auf jemand anderen als Zweitwagen versichern lässt. Kommt halt darauf an, wie viel sie dabei insgesamt einsparen kann. Also Angebote für Versicherungsanfänger und Zweitwagenversicherung geben lassen. Dann kann man es genau ausrechnen.
Punktedieb hat geschrieben:Einziger Vorteil für deine Tochter ist halt, das sie mit weniger Beitrag einsteigen kann. Allerdings hat die Sache insgesamt für deine Tochter auch Nachteile. Denn sie wird so nie Rabattprozente für sich bei der Versicherung bekommen, solange sie kein Auto auf sich zulässt.
Das stimmt so nicht ganz. Wird Diamantes Tochter Halter und der Mann Versicherungsnehmer, so sind die Beiträge nicht wirklich günstiger, als wenn die Tochter alles auf ihren eigenen Namen laufen lässt, allerdings kommt es hier auf den Versicherer an, wie der das regelt. Die Rabattprozente hingegen kann die Tochter immer übernehmen, sofern sie als berechtigter Fahrer im Vertrag hinterlegt wurde, da hier ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades besteht. Es ist dabei irrelevant, ob sie jemals ein Fahrzeug auf sich zugelassen hatte, sofern sie nur eben berechtigt war (nachweislich, also im Vertrag hinterlegt) das Auto zu fahren.
Punktedieb hat geschrieben:Soweit mir das bekannt ist, wird ein Zweitwagen erstmal mit 125% bei der Versicherung beginnen. Also auch recht teuer und wenn deine Tochter halt schon einige Zeit einen Führerschein hat, dann kann sie bei dem selben Beitrag beginnen. Es wäre also für sie auf lange Sicht ein Vorteil das Auto auf sich selbst zu versichern, weil sie dann eben auch die Beitragsprozente für sich erarbeitet, wenn sie keine Unfälle verschuldet.
Die Einstufung mit 125% ist nicht zwingend, auch hier hängt es wieder vom Versicherer ab, manche haben eine Ersteinstufung bei 230% egal, wie lange jemand einen Führerschein, andere haben 140% und Dritte 85%, wenn die Familie bzw. die Eltern mit ihrem Fahrzeug auch dort versichert sind, hier sollte einfach eine Nachfrage gestellt werden, wie die Ersteinstufung aussehen soll. Die Beitragsprozente sinken, wie oben schon erwähnt eben immer mit und sind übertragbar sofern die Berechtigung nachgewiesen werden kann.
Punktedieb hat geschrieben:Einzig, wenn deine Tochter zu viele Schäden verursacht, könnte der Versicherer alle Verträge mit deinem Mann kündigen.
Könnte der Versicherer den betroffenen Versicherungsvertrag kündigen, da nur für diesen einen Vertrag das Sonderkündigungsrecht des Versicherers greifen kann. Die anderen Verträge bleiben davon immer unberührt, da diese in der Regel nichts mit verursachten KFZ-Unfällen zu tun haben.
Ich kann hier nur empfehlen, lass dir von zwei oder drei verschiedenen Versicherern ein Angebot unterbreiten, wie sich die einzelnen Konstellationen auf die finanzielle Tragbarkeit auswirken würden. Denkbar ist alles, versuch auch hier mit dem Vermittler zu verhandeln, unter Umständen kann er sogar das Fahrzeug deiner Tochter mit 85% einstufen, sofern ihr die richtigen Argumente habt. Da passen zum Beispiel: in ein oder zwei Jahren ist sie mit der Ausbildung fertig und benötigt dann noch eine Haftpflicht und so weiter. Nachfragen kostet nichts und in der Regel sind die Vermittler auch bereit die eine oder andere Sondervereinbarung zu treffen, um eben genau das neue Auto zu bekommen.
@martin22
Zwischen dem Mann von Diamante und ihrer Tochter herrscht kein verwandtschaftliches Verhältnis in dem Sinne. Denn die beiden sind nicht Blutsverwandt. Daher kann man, je nach Versicherer, auch nicht einfach so Beitragsrabatte übernehmen. Und die von mir genannten 125% beziehen sich auf meine Kenntnisse von Versicherungsunternehmen. Das die Prozente bei anderen Gesellschaften anders ausfallen weiss ich. Aber da ich diese nicht kenne, kann ich halt dazu nicht sagen. Dazu hatte ich aber auch geraten sich von mehreren Gesellschaften Angebote einzuholen.
Was die Kündigung von den anderen Verträgen angeht, hast du zwar Recht, das nur für diesen einen Vertrag ein Sonderkündigungsrecht besteht, aber das schließt nicht aus, das bei zu vielen Schäden eben auch die anderen Verträge ordentlich und fristgerecht gekündigt werden.
Punktedieb hat geschrieben:Zwischen dem Mann von Diamante und ihrer Tochter herrscht kein verwandtschaftliches Verhältnis in dem Sinne. Denn die beiden sind nicht Blutsverwandt.
Das ist wohl richtig. Aber es weiß keiner. Meine Tochter hat den gleichen Nachnamen wir mein Mann und ich denke nicht, dass die Versicherung einen DNA Test fordert . Meine Kinder sind zwar nicht adoptiert worden, sie haben aber bei der Heirat den Namen meines Mannes mit angenommen. Aber das ist ein anderes Thema. Sogesehen wäre das mit dem Freiheitsrabatt ja doch was anderes, oder?
Ich weiss nicht, welche Unterlagen die Versicherungen dazu einfordern. Deswegen würde ich mich nicht darauf verlassen, das die Bearbeiter da nicht merken, das es rein theoretisch kein verwandtschaftliches Verhältnis gibt. Immerhin dürfte schon ein aufmerksamer Mitarbeiter stutzig werden, wenn man die Geburtsorte angeben muss, oder?
Die Geburtsorte müssen lediglich bei Lebens- und Rentenversicherungen mit angegeben werden, da diese nach dem Geldwäschegesetz behandelt werden müssen. Bei KFZ und anderen Sachversicherungen interessiert nicht einmal der Geburtsname. Für die Versicherung ist hier wichtig, dass die Tochter und der Ehemann in ein und demselben Haushalt wohnen und den gleichen Nachnamen tragen. Damit ist eine Rabattübertragung jederzeit möglich. Eine Rabattübertrag ist auch immer dann möglich wenn zum Beispiel mein Nachbar meinen Schadenfreiheitsrabatt haben möchte, so lange dieser in meinem Vertrag als berechtigter Fahrer eingetragen ist. Dann kann er die Rabatte übernehmen, für die Dauer, die er in meinem Vertrag hinterlegt war. (z.B. 1 Jahr).
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