Hersteller insolvent, Reklamation dauert ewig, was nun?

vom 16.09.2011, 10:02 Uhr

Wir haben unseren Kleiderschrank für das Schlafzimmer über ein Möbelhaus bestellt und mussten dann schon recht lange auf den Schrank warten. Die normale Lieferzeit wurde um einige Wochen überschritten. Auf Nachfrage erfuhren wir, dass der Hersteller insolvent ist und sich die Sache daher verzögern würde. Es wurde uns aber zugesichert, dass wir unseren Schrank noch erhalten und dies war dann auch tatsächlisch der Fall.

Nun sind aber leider 2 Bauteile (Glasplatten für die Türen), die in einem Paket zusammen verpackt waren, kaputt. Wir haben uns daher direkt wieder bei dem Möbelhaus gemeldet und es wurde eine Reklamation aufgegeben. Diese ging natürlich an den Hersteller, da nun Ersatz liefern soll. Es wurde uns eine Lieferzeit von 2-3 Wochen versprochen. Diese wäre nun inzwischen bereits verstrichen.

Auf Nachfrage erfuhren wir, dass es eine lange Warteliste gibt und wir unsere Ersatzteile vermutlich frühstens in der letzten Oktoberwoche bekommen. Das ist natürlich sehr spät, vor allem, wenn man bedenkt, dass der Schrank eigentlich schon seit 6 Wochen bei uns stehen soll und wir jetzt noch mal 4 Wochen warten sollen.

Ich vermute ja fast, dass uns nichts übrig bleiben wird als zu warten und zu hoffen, dass wir unsere Ersatzteile zeitig bekommen. Meint ihr, es würde Sinn machen, sich noch einmal beim Möbelhaus zu beschweren über diese Zeiten? Das Möbelhaus selbst kann für die Insolvenz ja nichts. Oder sollten wir uns vielleicht einmal direkt an den Hersteller wenden?

Habt ihr soetwas auch schon mal erlebt und wie seid ihr damit umgegangen? Haben wir da irgendeinen Anspruch auf Preisminderung oder so, wenn wir ständig nur vertröstet werden und auf unseren Schrank so ewig warten müssen? Ich bin gespannt, was ihr berichten könnt.

» türkis87 » Beiträge: 149 » Talkpoints: 0,61 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ob der Verkäufer nun was für die Sache kann oder nicht, das spielt hier keine Rolle. Ihr habt keinen Vertrag mit dem Hersteller sondern mit dem Möbelhaus.

Halten wir mal die Fakten fest: Bei eurem Schrank liegt offensichtlich ein Sachmangel vor, denn bei Auslieferung waren Glasplatten für die Türen beschädigt. In so einem Fall müsst ihr dem Verkäufer die Möglichkeit einer Nachbesserung (§ 439 BGB) geben. Der Verkäufer kann reparieren oder Ersatz liefern. Hier habt ihr euch nun auf den Ersatz des Glases eingelassen. Euch wurde eine Frist genannt, die ihr akzeptiert habt. Diese Frist ist abgelaufen. Günstig wäre es, dafür Zeugen oder schriftliche Zusagen zu haben. Nun wurde euch eine erneute Frist genannt, die allerdings ist äußerst unsicher, weil ihr von "frühestens letzte Oktoberwoche" redet. Habt ihr diese Frist schon eindeutig akzeptiert (schriftlich, mündlich unter Zeugen)?

Darauf würde ich mich keinesfalls einlassen. Seid ihr bereit, so lange zu warten, würde ich dem Möbelhaus nun nach einem Gespräch über alternative Lösungsmöglichkeiten unter Hinweis auf die abgelaufene erste Frist, schriftlich (Einwurfeinschreiben) eine fixe zweite Frist setzen (z. B. den 31.10.2011). Bei Fehlschlagen der Nachbesserung würdet ihr z. B. vom Vertrag zurücktreten und euer Geld zurückverlangen. Hier ist die Frage, ob ihr z. B. auch bereit sein würdet, die Glastüren durch Holztüren ersetzen zu lassen, soweit das möglich ist. Auch so etwas kann man vorschlagen. Hier kann man auch vorschlagen, dass man bereit ist, das gegen Nachlass einer bestimmten Summe zu tun. Für alles solltet ihr aber (zumutbare) Fristen setzen.

Was problematisch werden könnte, ist die Tatsache, dass ihr den Schrank eventuell schon nutzt, was euch bei einer Rückabwicklung evtl. angerechnet werden wird. Allerdings ist da die Frage, zu welchem Zeitpunkt bemerkt wurde, wann die Glasplatten defekt waren. Aber das sind dann Feinheiten, um die sich im Zweifel Anwälte schlagen werden. Solltet ihr eine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich darüber nachdenken, ob die weitere Kommunikation nicht über einen Anwalt laufen sollte. Das ist natürlich vom Wert der ganzen Sache abhängig.

Ihr solltet aber dringend klare Fristen setzen und Fakten schaffen. Das hat nichts mit Freundlichkeit oder Unfreundlichkeit zu tun und hindert auch nicht daran, vorher auf freundliche Weise mit dem Möbelhaus das weitere Vorgehen zu besprechen. Lasst euch auf nichts ein, leistet keine Unterschriften, ohne das nicht genau geprüft zu haben. Vergesst nicht, auf Seiten des Möbelhauses steht schließlich auch ein Anwalt und der ist längst aktiv, wenn es hier um eine Insolvenz eines Lieferanten geht. Das Vorgehen ggü. den Kunden, die noch auf Lieferungen warten, wird längst abgesprochen sein. Und die rufen jeden Morgen ein "Halleluja" für jeden Kunden, der bereits bezahlt hat und sich auf diese unklaren Fristen vertrösten lässt.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Unser letzter Stand ist, dass die Ersatzteile Ende Oktober geliefert werden sollen, das Möbelhaus aber versucht noch einen früheren Termin zu bekommen und uns informiert, falls dies möglich ist. Schriftlich zugestimmt haben wir diesem späten Termin nicht und auch telefonisch habe ich mich da nicht positiv zu geäußert. Natürlich möchten wir gerne den Schrank so haben, wie wir ihn bestellt hatten. Aber einen Anwalt werde ich deswegen nicht einschalten. Am Ende geht was schief und wir sitzen dann da auch noch auf den Kosten.

Außerdem habe ich mal gelernt, wenn es um Insolvenz geht, ist eh nicht mehr viel zu holen. Im Zweifelsfall hat man eben Pech gehabt. Klar, bei uns liegt der Fall etwas anders, weil wir ja beim Möbelhaus und nicht beim Hersteller selber gekauft haben. Ich werde wohl morgen noch mal nach haken, ob es schon was Neues gibt und wie der Stand der Dinge ist. Drückt mir einfach mal die Daumen, dass wir irgendwann den Schrank komplett haben. Immerhin haben wir ihn genau wegen diesen Glastüren ausgesucht.

» türkis87 » Beiträge: 149 » Talkpoints: 0,61 » Auszeichnung für 100 Beiträge



türkis87 hat geschrieben:Unser letzter Stand ist, dass die Ersatzteile Ende Oktober geliefert werden sollen, das Möbelhaus aber versucht noch einen früheren Termin zu bekommen und uns informiert, falls dies möglich ist.

Habt ihr schon häufiger mit Möbelhäusern zu tun gehabt? Natürlich versprechen Verkäufer das Blaue vom Himmel. Das ist deren Job, darin sind die geschult. Dazu gehört auch, den Kunden zu beruhigen. Das ganze Gewerbe ist ein Tarn- und Täuschungsgewerbe. Das merkst du schon daran, dass man gezielt versucht, Preisvergleiche unmöglich zu machen und dir möglichst wenig Informationen zu Produkt und Preisen zu geben.

türkis87 hat geschrieben:Schriftlich zugestimmt haben wir diesem späten Termin nicht und auch telefonisch habe ich mich da nicht positiv zu geäußert.

Dann solltest du aber dringend Fakten schaffen. Wenn ihr morgen noch ein Gespräch habt, würde ich schauen, dass ich etwas auf Papier vom Möbelhaus bekomme, was eine feste Terminzusage beinhaltet ("letzte Oktoberwoche"), was ich übrigens schon als verdammt lange 2. Nachfrist empfinde. Mir ist nicht ganz klar, ob ihr das schon habt. Des weiteren würde ich jedenfalls den bisherigen Verlauf und den Inhalt des morgigen Gespräches (Namen notieren) schriftlich zusammenfassen und als 2. Fristsetzung per Einschreiben dem Möbelhaus zukommen lassen.

türkis87 hat geschrieben: [...]Aber einen Anwalt werde ich deswegen nicht einschalten. Am Ende geht was schief und wir sitzen dann da auch noch auf den Kosten.

Es ist aber längst was schief gelaufen. Und jetzt droht der nicht ganz unwahrscheinliche Fall, am Ende einen Schrank ohne Türen zu haben. Was hilft euch da am Ende eine Preisminderung? Natürlich kann man Türen auch nachbauen, Glastüren sogar leichter als Holztüren. Möbelhäuser bedienen sich oft eigener Schreiner. Fragt mal nach, ob so etwas im Fall des Falles möglich wäre. Ich würde mich auch selber mal nach Alternativen umschauen. Alleine schon als Diskussionsgrundlage für evtl. folgende Preisminderungsgespräche. Wenn so eine Nachbesserung fehlschlägt, was stellt ihr euch vor, soll das Möbelhaus dann machen? Solche Gedanken solltet ihr vorwegnehmen, damit ihr nicht "nackt in den Erbsen steht".

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