Beim Lastschrifteinzug auch Rücklastschrift möglich?
Ich bin ja noch relativ unerfahren was das Onlinebanking angeht und von daher habe ich mal eine Frage zum Lastschrifteinzug und dessen Widerspruchsmöglichkeiten. Ab nächstem Jahr muss ich eine regelmäßige Zahlung an ein Unternehmen tätigen und dieses will mir unbedingt das Lastschriftverfahren aufschwatzen. Da dieser Betrag jedoch jeden Monat variiert, würde ich vielleicht doch lieber selbst überweisen.
Ich befürchte nämlich dass das Unternehmen dann willkürlich abbuchen könnte und ich renne meinem Geld dann ewig hinterher. Von daher würde mich mal interessieren ob man unkorrekte Lastschriften so ohne weiteres wieder zurück buchen lassen kann? Kann ich so eine Rücklastschrift auch gleich online veranlassen? Und wie sieht es denn mit den daraus resultierenden Kosten aus? Wie hoch sind die Bearbeitungsgebühren und wer trägt diese?
Das Lastschriftverfahren ist das sicherste Verfahren für den Kunden. Denn da kannst du (vorausgesetzt du kontrollierst auch deine Kontobewegung mittels Kontoauszügen) 6 Wochen lang das Geld rückbuchen lassen. Das geht sogar online. Eine Überweisung oder ein Dauerauftrag kann man nicht so ohne weiteres zurückholen. Das ist mit viel Aufwand verbunden. Beim Lastschriftverfahren geht das ziemlich schnell.
Du brauchst also keine Angst haben, dass ein Unternehmen, was ein Lastschriftenberechtigung von dir hat, willkürlich abbucht. Das Geld kannst du sofort wieder rückbuchen lassen.
Das Lastschriftverfahren ist sicherer als selbst zu überweisen, jedoch sollte du, bevor du eine Lastschrift zurückholst, den Kundenservice kontaktieren. Wenn der Abbuchungsbetrag nämlich korrekt war, trägt du die Rückbuchungsgebühren bzw. das Unternehmen kann sie dir berechnen. Die Rücklastschriftgebühr variert. Eine Bekannte hat bei ihrem Telefon-Anbieter ca. 19 Euro dafür zahlen müssen.
Diamante hat geschrieben:6 Wochen lang das Geld rückbuchen lassen.
Ich korrigiere mal die Angaben von Diamante, denn Frist für einen Rückbuchung beträgt 6 Wochen ab Zugang des letzten Rechnungsabschlusses, also meist deutlich länger als 6 Wochen alleine. Selbst diese 6 Wochenfrist greift nur wenn auch tatsächlich eine Einzugsermächtigung seitens des Kontoinhabers vorlegt.
Sollte also wider erwarten jemand eure Kontodaten missbrauchen um einen unautorisierten Lastschrifteinzug von eurem Konto vorzunehmen, oder die Daten verwenden um bei einem Onlineshop mittels Lastschrift und dann vermeintlich erteilter Einzugserlaubnis einzukaufen, habt ihr sogar eine Frist von 13 Monaten Zeit dem Einzug von eurem Konto zu widersprechen.
Beim Lastschrifteinzug brauchst du dir also kaum Gedanken zu machen. Nur halt zwischendurch hin und wieder schauen, ob unerlaubte Abbuchungen vom Konto stattgefunden haben und diese stornieren - also kaum Risiko
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