Heizkosten steuerlich absetzen oder nicht?
A hat sich vor einigen Monaten mit einer Hundepension selbständig gemacht. Das ist zwar nur einen kleine und sehr familiäre Pension, aber genau das wollte A auch auf diese Art machen. Dennoch möchte A natürlich versuchen, so wirtschaftlich wie möglich zu arbeiten. Dazu gehört natürlich auch, dass A alle absetzbaren Ausgaben auch von der Steuer absetzt bzw. die Angaben im Zuge der Einkommensteuererklärung erst einmal geltend macht.
Derzeit beschäftigt sich A mit der Frage, ob A zumindest auch anteilig die Heizkosten absetzen kann, die für die Räume verbraucht werden, in denen die Hunde als Pensionsgäste untergebracht werden. Geheizt wird dort auf jeden Fall, denn gerade im Winter sollen es die Gäste dort natürlich auch schön warm haben. Kann A diese Kosten anteilig als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen? Und falls das möglich sein sollte, in welcher Höhe gibt A die Kosten genau an, also wie rechnet A den Teil auf diese Zimmer genau um?
Ich würde das als allgemeine Betriebskosten ansehen. Da ich nicht selbständig bin, kenne ich mich auch mit der Steuerklärung diesbezüglich nicht aus, aber ich würde die gesamten Heizkosten nehmen und auf die Quadratmeter umrechnen, das dürfte ja nicht allzu schwer sein, wenn die "Geschäftsräume" im Wohngebäude sind. Wenn diese zum Wohnraum gehören, weiß ich nicht, ob A die Heizkosten für diesen betrieblich genutzten Raum vollständig absetzen kann, weil da das Argument greifen würde, dass der Raum auch ohne das Bestehen der Hundepension geheizt werden müssten.
Wenn man die Heizkosten wirklich absetzen kann, müssten doch rein theoretisch auch andere Betriebskosten wie Strom absetzbar sein.
Je nachdem, wie hoch der Gewinn ist, den das Geschäft abwirft, würde ich vielleicht in Erwägung ziehen, einen Profi, sprich einen Steuerberater hinzu zu ziehen. Wenn es sich nicht um ein Kleingewerbe handelt, muss A das sicher sowieso tun.
Natürlich können auch die Heizkosten oder Kosten für Renovierungen des gesamten Hauses anteilig geltend gemacht werden. Dazu dürfte auch der Anteil an Grundsteuer B, Müllgebühren und ähnlichen Aufwendungen gehören, der auf diesen Teil des Hauses entfällt. Berechnet werden dürfte der Anteil wie bei den Kosten für Vermietung und Verpachtung nach dem Verhältnis zwischen Quadratmetergröße der Gesamtwohnung und der Quadratmetergröße der Hundepension. Sollten allerdings nur Verluste anfallen, erkennt diese das Finanzamt irgendwann nicht mehr an und bezeichnet es dann als Liebhaberei.
Das geht recht einfach. Und zwar wird das nach Quadratmetern berechnet. Hat also das gesamte Haus eine beheizbare Nutzfläche von 150 Quadratmetern und für die Pensionsräume gehen 50 Quadratmeter ab, dann ist die Rechnung ganz einfach. Heizkosten durch 150 und das Ergebnis dann mal 50 rechnen. Damit hat man die anteiligen Heizkosten. Was übrigens für alle anderen Kosten, die privat und für die Pension anfallen, berechnet wird.
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