Unterlassene Hilfeleistung durch Schlüsseldienst - Zu Recht?
Herr A. und Frau A. sind die Großeltern des vierjährigen B's. Die Eltern des vierjährigen übergeben den Jungen für ein Wochenende in die Obhut der Großeltern. Als der vierjährige Junge sich jedoch bei einem Gang auf die Toilette einschließt, schafft dieser es nichtmehr von alleine die Tür zu öffnen, nachdem er im Badezimmer fertig ist. Herr und Frau A. versuchen den Jungen zwar zu beruhigen und ihm zu erklären was er mit dem Schlüssel tun muss, doch vergebens.
Die Großeltern des Jungen rufen einen Schlüsseldienst. Dieser erscheint auch sogleich, jedoch machte er diesen Arbeitsschritt privat und nicht von seiner Firma aus. Er erwähnt sofort, dass das "aufbrechen" der Tür um die 100,00Euro kosten soll. Da der Mann vom Schlüsseldienst in diesem Fall ja "schwarz" arbeitet, bestand er darauf, im Vorfeld das Geld zu kassieren (Bar). Die Großeltern des vierjährigen hatten jedoch diese Summe nicht im Haus. Der Mann erklärte sich nicht bereit die Tür zu öffnen, wenn er nicht das Geld sehe. Der Junge auf im Badezimmer war inzwischen mit dem Nerven am Ende und schob die totale Panik.
Nach dem flehen der Großmutter "erweichte" das Herz des Mannes letzten Endes doch noch und er erklärte sich bereit, die Tür zu öffnen. Die ganze Sache endete also nur mit einem kleinen "Schock" für den Jungen. Als mir die ganze Geschichte erzählt wurde fragte ich mich, um was es sich bei diesem Mann für einen Menschen handeln muss, der einem eingesperrten vierjährigen Jungen nicht helfen wollte.
Mal davon abgesehen, dass der Mann sich durch die Schwarzarbeit strafbar gemacht hat, könnte man diesen zum Beispiel wegen "unterlassener Hilfeleistung" oder ähnliches belangen? Wären Herr und Frau A. in diesem Fall auf der rechtlich sicheren Seite? Eine solche "Diskussion" hat mit dem Mann auch schon stattgefunden, doch dieser verunsichert Herrn und Frau A. mit der Argumentation, dass der Junge sich nie in Gefahr befunden habe, und er somit auch keine Hilfeleistung unterlassen hat.
damomo hat geschrieben:Mal davon abgesehen, dass der Mann sich durch die Schwarzarbeit strafbar gemacht hat, könnte man diesen zum Beispiel wegen "unterlassener Hilfeleistung" oder ähnliches belangen? Wären Herr und Frau A. in diesem Fall auf der rechtlich sicheren Seite? Eine solche "Diskussion" hat mit dem Mann auch schon stattgefunden, doch dieser verunsichert Herrn und Frau A. mit der Argumentation, dass der Junge sich nie in Gefahr befunden habe, und er somit auch keine Hilfeleistung unterlassen hat.
Der Schlüsseldienst wäre nicht belangbar der unterlassenen Hilfeleistung, da es sich nicht wie im Paragraphen §323c um einen Unglücksfall, einer gemeinen Gefahr oder Not gehandelt hat. Die unterlassene Hilfeleistung findet in dem Fall keine Anwendung, da keine Gefahr für den Jungen bestanden hatte. Somit hat der Handwerker des Schlüsseldienstes recht.
Anders sieht es jedoch mit der Schwarzarbeit aus, dafür könnte er rechtlich belangt werden.
Grundsätzlich hätte für die Großeltern noch die Möglichkeit bestanden die Feuerwehr oder Polizei zu verständigen. Diese können ebenfalls Türöffnungen durchführen oder veranlassen, allerdings hätten die Großeltern in diesem Falle die Kosten für den Einsatz, der um ein vielfaches höher als die geforderten 100 Euro, gewesen wären. Moralisch gesehen natürlich verwerflich, wegen des Betrages nicht zu helfen, andererseits hatte der Schlüsseldienst auch die Anfahrt und Notdienst der auch finanziert werden muss.
Korrekt wäre es gewesen, die Tür im Namen der Firma zu öffnen dafür eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen die dann auch beglichen werden müsste. Jedoch ist es in der Schlüsseldienstbranche wirklich so üblich, das ganze Bar abzuwickeln und das ganze ordnungsgemäß durchzuführen wäre dann wohl auch weit aus teurer gekommen, als die geforderten 100 Euro. Ich persönlich denke, hat der Schlüsseldienst am Ende nur die Tür unentgeltlich geöffnet, da man ihn für die Arbeit unter der Hand hätte belangen können und hat nichts mit dem flehen der Großmutter zu tun sondern um die eigene Haut zu retten.
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