Steuererklärung trotz / wegen Arbeitslosigkeit

vom 13.04.2011, 17:46 Uhr

Nehmen wir einmal an, A war im Jahr 2010 für 9 Monate beim Arbeitsamt gemeldet und hat in dieser Zeit auch Arbeitslosengeld bezogen. 3 Monate des Jahres war A in zwei verschiedenen Unternehmen angestellt (im Januar bei Firma x, im November und Dezember bei Firma Y).

Muss A nun eine Steuererklärung für das Jahr 2010 erstellen und einreichen? Die Meinungen hierzu gehen auseinander: einerseits heißt es, gerade weil A Arbeitslosengeld bezogen hat sei die Steuererklärung unumgäng; andererseits heißt es, dass Arbeitslosigkeit kein Grund sein könne eine Steuererkärung zu machen. Da A in den vergangenen Jahren nie eine Steuererklärung abgegeben hat, ist A nun verunsichert.

Weiterhin drängt sich A die Frage auf, ob eine Steuernachzahlung droht oder ob nicht vielleicht sogar eine kleine Rückzahlung dabei herauskommen könnte.

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» ichwars » Beiträge: 562 » Talkpoints: 3,76 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Eine Steuererklärung könnte sich für A schon rentieren, da A auch Werbungskosten hatte. Allein schon die Werbungskosten sind meist schon wert, es mit einer Steuererklärung zu versuchen. Dazu kommt, dass A teilweise arbeitstätig gewesen ist und da auch den Arbeitsweg bereits absetzen könnte.

Dass es zu einer Nachzahlung kommt, ist eher unwahrscheinlich. Dafür müsste ein erhöhtes Einkommen und zu niedrige Abgaben vorhanden sein und ich denke mal, durch das Arbeitslosengeld ist diese Wahrscheinlichkeit sehr gering.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Soweit ich mich erinnere müsste A doch eigentlich nur dann eine Steuererklärung machen, wenn er die vorherigen Jahre, während er in Arbeit war, auch eine erstellt hat. Wenn dem nicht so ist, dann gibt es meiner Ansicht nach sonst eigentlich nicht die Pflicht zur Steuererklärung, wenn A ein normaler Angestellter und kein Selbstständiger war.

Im Übrigen ist es schwer vorzustellen, dass A da etwas nach zahlen müsste. A hat ja vermutlich normal Steuern bezahlt bzw. die Steuern wurden doch sicher vom Arbeitgeber ordnungsgemäß vom Lohn abgeführt, somit wäre eine Nachzahlung eher unwahrscheinlich. Wenn A unter einem bestimmten Einkommen im Jahr bleibt (das waren in 2009 glaube ich rund 7000 Euro), dann bekommt er eher noch Lohnsteuer wieder, als dass er noch zusätzlich welche zahlen soll. Aber wie gesagt, alle Angaben sind ohne Gewähr.

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» Yazz » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 10,38 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Auch wenn A nur ein paar Tage im Jahr ein normales Gehalt bezogen hast kann es sich wirklich lohnen die Steuererklärung zu machen. Ich weiß nicht ob A verheiratet ist und wie es mit den Steuerklassen aussieht, aber zumindest hat doch A auch Ausgaben wie verschiedene Versicherungen und die Krankenversicherungsbeiträge die sich steuermindernd auswirken.

Natürlich kann man nicht mehr Steuern herausbekommen als man eingezahlt hat, aber wer hat schon etwas zu verschenken? Apropo verschenken, wer vermögenswirksame Leistungen bekommt oder in einen Riestervertrag einzahlt der sollte darauf achten dass er auch die Zulagen bekommt. Bei den VL geht das nur über die Steuererklärung.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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