Umzug nach 6 Monaten, würdet ihr komplett renovieren?

vom 08.04.2011, 18:40 Uhr

Ich wohne erst seit rund 6 Monaten in meiner kleinen 2-Zimmer Wohnung ( 45 m²), aus der ich nun wieder ausziehe. Meine Freundin und ich wollen zusammenziehen, da sie schwanger ist. Die Wohnung habe ich fristgerecht gekündigt und auch ein Nachmieter ist schon gefunden. Jedoch ist es so, dass im Vertrag steht, dass bei Auszug komplett renoviert werden muss. Zuzüglich noch die Auflistung in welchen Abständen welche Räume gemacht werden sollten.

Nach einem halben Jahr ist es bei weitem noch nicht nötig alles Räume inkl. Küche, Bad und WC zu streichen, die Wohnung ist in Topzustand zumal ich auch noch Nichtraucher bin. Da mein Vermieter zur Zeit gesundheitlich angeschlagen ist, möchte ich ihn mit dieser Frage nicht behelligen und wollte gerne einmal fragen, ob jemand hier mir einen Rat geben kann. Soll ich einfach die komplette Wohnung streichen oder das Thema doch mit dem Vermieter separat nochmals abklären?

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» sachsendreier » Beiträge: 154 » Talkpoints: 43,17 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Nach sechs Monaten musst du nicht renovieren. Du kannst es aber machen, wenn es dir nicht zu viel Arbeit ist. Selbst, wenn der Vermieter sagt, dass du es machen musst, dann kannst du dich nach 6 Monaten weigern. Aber ich denke, dass ich mal eben alles weiß überstreichen würde um jedem Ärger aus dem Weg zu gehen und auch meine Kaution zurück zu bekommen ohne irgendwelche Gerichte einschalten zu müssen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich glaube, auch wenn es im Mietvertrag steht, mußt du nicht renovieren und nach erst sechs Monaten schon mal überhaupt nicht. Es kann auch kaum etwas zum renovieren geben, zumal du Nichtraucher bist. Erkundige dich mal bei der Verbraucherzentrale.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ist es nicht mittlerweile so, dass man bei einem Auszug gar nicht mehr renovieren muss? Ist es nach wie vor möglich, den Mieter zum Renovieren der Wohnung zu zwingen? Ich dachte eigentlich, dass solche Regelungen nicht mehr vorkommen. Falls diese Regelung aus juristischer Sicht einwandfrei ist, würde ich mir die Wohnung an deiner Stelle mal genau anschauen und es vom Zustand der Wohnung abhängig machen, ob ich renoviere oder nicht. Normalerweise sollte man eigentlich erwarten, dass sich die Wohnung nach sechs Monaten noch in einem guten bis sehr guten Zustand befindet.

Hast du vielleicht viele Bilder aufgehängt, von denen leichte Schatten auf der Wand bleiben könnten? Hast du viele Nägel in die Wand gehauen, so dass die Löcher zugeschmiert und die Wände neu tapeziert werden müssten? Hast du die Wände vielleicht selbst farbig gestrichen? Hast du irgendetwas an der Wohnung verändert? Wenn du dir deine Möbel und alles andere mal wegdenkst, würdest du dann sagen, dass sich die Wohnung in dem gleichen Zustand befindet wie zu deinem Einzug?

Falls die Wohnung nicht abgewohnt wirkt (was nach sechs Monaten wohl sehr unwahrscheinlich ist) und du eigentlich keinen wirklichen Unterschied zum Tag deines Einzuges feststellen kannst, würde ich an deiner Stelle nicht renovieren. Vielleicht kannst du ja auch noch mal einen Freund um eine ehrliche Meinung fragen, da ein Außenstehender vielleicht einen neutraleren Blick hat.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich würde es in jedem Fall so machen, dass ich mir jede einzelne Wand genau ansehen würde. Wenn die Wand in Ordnung ist und keine Flecken aufweist dann musst du nicht renovieren. Natürlich musst du aber die von dir gemachten Bohrlöcher entfernen und somit halt zuspachteln. Das bedeutet natürlich auch wieder Schmutz und dieser sollte überstrichen werden. Allerdings würde es meiner Meinung nach ausreichen, wenn du dann einfach mit einem Pinsel über genau diese kleinen Stellen gehst. Man wird auf der Wand später keinen Unterschied sehen!

» Gustavson » Beiträge: 345 » Talkpoints: 0,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Der Vermieter ist nun einmal der, der das letzte Wort spricht und dir Ärger und Stress in dieser Sache bereiten kann. Ich denke du kommst nicht herum ihn zu fragen und deine Argumente darzulegen. Entweder er versteht dich und deine Sorge ist unbegründet oder er besteht auf eine Renovierung.

Im Falle der aufgezwungenen Renovierung könntest du dir immer noch überlegen ob du dagegen intervenierst oder ob du quasi noch einmal renovierst. Dabei würde ich aber davon ausgehen dass man bei normalen Gebrauch einer Wand nicht unbedingt ansieht ob sie frisch renoviert wurde oder ob das schon sechs Monate zurückliegt. Wenn es optisch sichtbar ist und der Vermieter darauf besteht dann könnte man auch eine extrem dünne Farbmischung ansetzen und damit die Wände ganz schnell und ohne viel Aufwand übertünchen. Dann sieht es aus wie frisch gemalert und alles ist paletti.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Der Karlsruher Gerichtshof (glaube ich) hat vor einigen Jahren die Klausel aus den Mietverträgen verbannt, dass man in bestimmten Intervallen oder gar beim Auszug renovieren muss. Ich würde mich da allerdings an den Mieterschutzbund wenden und mich nicht auf irgendwelche Absprachen einlassen.

In so einem Fall würde ich nicht einfach Streichen, nur damit der Vermieter Ruhe gibt. Es ist nämlich mein Recht, die Wohnung besenrein und in einem Zustand zu verlassen, der ein ungehindertes Weitervermieten zulässt. Und deine Beschreibung klingt eindeutig so, als wäre das der Fall.

Auch sind farbige Wände kein Problem mehr bei einem Auszug, wenn, wie oben geschrieben, der Vermieter die Wohnung trotzdem direkt weiter vermieten könnte. Da würde ich mir wirklich genaue Informationen beim Mieterschutzbund einholen.

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» P-P » Beiträge: 3246 » Talkpoints: 1,58 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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