Beim Umtausch kein Geld nur Gutschein zurück bekommen

vom 01.12.2010, 09:17 Uhr

Mein Bruder hat mir dieses Jahr zum Geburtstag einen Film auf Blu-ray geschenkt. Was er beim kauf allerdings nicht wusste war, dass ich diesen Film bereits in meiner Sammlung besessen habe. Deshalb ist er wieder zurück in den Elektromarkt und wollte den Film zurück geben.

Ich dachte eigentlich, man könne Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurück geben und bekäme dann auch sein Geld wieder? Statt Geld gab es dann einen Gutschein von selbem Wert. Das war jetzt nicht so schlimm, da er diesen gleich wieder einlösen konnte und einen anderen Streifen mitgenommen hat.

Dennoch wundert es mich, dass man trotzdem sein Geld nicht wiederbekommt. Der Ware war unberührt und noch original verpackt. Auch auf Fragen hin, wurde ihm lediglich gesagt, dass es so üblich sei, dass man in Form von Gutscheinen ausgezahlt wird. Täusche ich mich, oder ist es tatsächlich rechtens bei einem Umtausch kein Geld sondern einen Gutschein wieder zu bekommen?

» caain » Beiträge: 271 » Talkpoints: 35,48 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Es ist rechtens, statt Bargeld einen Warengutschein zu bekommen.

Das 14-tägige Rückgaberecht besteht lediglich bei sogenannten Fernabsatzgeschäften, sprich im Versandhandel. Da man dort ja die Ware vorher nicht anprobieren , bzw. sich genau ansehen kann, hat man so die Möglichkeit, dieses zu Hause nachzuholen und hat dafür eben die 14 Tage Zeit.

Ein Händler vor Ort kann Ware, die einwandfrei ist zurücknehmen, muss es aber nicht tun. Alles, was er bei unbeschädigter Ware macht, ist seine Kulanz. Einige nehmen die Ware halt gegen Auszahlung des Geldbetrages zurück, andere erstatten den kaufpreis in Form eines Gutscheines. Beides ist korrekt und dem Händler nicht vorzuwerfen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ein Gutschein ist eindeutig rechtens. Du kannst ja dann gerade in dem Fall eines Filmes, einen anderen dafür kaufen bzw. den Gutschein dafür einlösen, so wie es dein Bruder getan hat.

Generell sind die Geschäfte nicht verpflichtet, einem wieder das Geld auszubezahlen. Sie haben entweder die Wahl es zu machen oder aber eben dir das Geld in Form eines Warengutscheins wieder zur Verfügung zu stellen. Das kommt im Endeffekt ja beinahe auf das Gleiche haeraus. Du machst keine Verluste, musst aber dein Geld in dem Geschäft lassen, in welchem du oder in dem Fall dein Bruder, eingekauft hat, was natürlich für das Geschäft selber ein Vorteil ist.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich kenne es von vielen Geschäften so, dass man bei einem Umtausch statt Geld, einen Gutschein bekommt. Das ist einfach von Geschäft zu Geschäft unterschiedlich, wobei die meisten Geschäfte in meiner Umgebung es mittlerweile so handhaben, dass sie einen Gutschein ausgeben, statt dem Geld und erlaubt ist das auf jeden Fall.

Im Prinzip ist es mir eigentlich egal, ob ich nun mein Geld oder einen Gutschein zurück bekomme, wenn ich etwas umtausche. Immerhin kaufe ich eigentlich nur in Geschäften ein, in die ich jederzeit auch wieder gehen würde. Und da solche Gutscheine normalerweise immer mindestens ein Jahr lang gültig sind, finde ich auf jeden Fall Verwendung dafür. Von daher macht es für mich keinen großen Unterschied, ob ich nun das Geld oder einen Gutschein bekomme.

Ich finde Gutscheine eigentlich sogar recht praktisch, da ich diese einfach in meinen Geldbeutel tun kann. Wenn ich dann einmal in der Stadt bin und spontan in dem Geschäft ein tolles Teil entdecke, das ich haben möchte und mit dem Gutschein bezahle, dann kommt es mir immer so vor, als würde ich das Teil gratis bekommen, obwohl ich ja vor einiger Zeit bereits quasi dafür gezahlt habe.

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» Prinzessin_90 » Beiträge: 35273 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 35000 Beiträge



Die Geschäfte sind überhaupt nicht verpflichtet, die Ware, wenn sie sich in einem einwandfreien Zustand befindet, überhaupt umzutauschen. Natürlich machen die meisten das trotzdem aus Kulanz. Sie haben dann natürlich die Wahl, ob sie Bargeld oder einen Gutschein ausgeben, denn sie nehmen es ja freiwillig zurück. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die ein Geschäft verpflichtet, einwandfreie Ware umzutauschen. Anders sieht es natürlich beim Fernabsatzgeschäft oder bei defekten Sachen aus.

Ich habe sogar, als ich nach anderthalb Jahren bei Conrad meine kaputte Tastatur zurückgegeben habe, nur einen Gutschein bekommen. Aber das war okay, immerhin haben sie die ohne Probleme zurückgenommen und ich hatte ja nur noch Gewährleistung und keine Garantie mehr. Da ich dort sowieso öfter mal einkaufen gehe, ist der Gutschein auch schon lange wieder eingelöst.

» danty » Beiträge: 540 » Talkpoints: 4,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Eigentlich ist es sogar sehr verbreitet und üblich, dass man Ware zurück nimmt und man dafür kein Geld sondern einen Gutschein bekommt. Das dies nicht immer angebracht ist kann man schon verstehen, aber man muss es auch mal von der anderen Seite sehen. Irgendwo muss ein Geschäft die Ware nicht zurücknehmen und da fährt man mit einem Gutschein immer noch besser als wenn man auf der Ware mehr oder weniger sitzen bleibt. Das nennt sich dann Kulanz.

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» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Es ist durchaus üblich, dass man bei Umtausch nur einen Gutschein im Wert des zurückgegebenen Artikels bekommt. Ich habe letztens erst bei Douglas eine Creme umgetauscht, weil ich sie nicht vertragen habe, und bekam dann einen Gutschein. Ich finde das auch vollkommen in Ordnung da ich ja, wie in meinem Fall, sowieso eine andere Creme brauchte und ich diese dann eben auch bei Douglas gekauft habe. Es ist denke ich auch meistens so, dass man sich danach für etwas anderes im gleichen Geschäft entscheidet und so der Umtausch gegen Geld nicht wirklich notwendig ist.

» Viktorias » Beiträge: 138 » Talkpoints: 2,75 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wie bereits erwähnt wurde, gilt das vierzehntägige Widerrufsrecht nur bei Fernabsatzverträgen. Das bedeutet, dass es in diesem Fall gar nicht greift. Über das Internet darf man eben den Kauf widerrufen, ohne einen Grund oder ähnliches angeben zu müssen, wenn man es innerhalb von zwei Wochen macht. Das ist Teil des Käuferschutzgesetzes und auch sehr gut so.

In deinem Fall ist es aber völlig legitim, dass dein Bruder anstatt des Geldes einen Gutschein zurück bekommen hat. Das ist natürlich für das Geschäft auch geschickt so, denn so bist du beziehungsweise dein Bruder nun gezwungen, wieder in diesem Geschäft einzukaufen und ihr gebt das Geld nicht woanders aus. Ich kann aber verstehen, dass es ärgerlich ist. Ich mag es auch nicht, einen Gutschein herauszubekommen und dann an ein Geschäft gebunden zu sein, bei dem ich vielleicht gar nichts kaufen möchte. Aber sie wollen eben sicher gehen, dass du auch wieder bei ihnen einkaufst und sie dich nicht als Kunden verlieren.

» *sophie » Beiträge: 3506 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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