Mietnomaden: Kann der Vermieter wirklich nichts tun?
Immer wieder hört man im Fernsehen über Mietnomaden, die die Wohnung unter aller Sau hinterlassen, keine Miete zahlen und den Vermieter ruinieren. Angeblich bekommt ein Vermieter diese Leute nicht aus der Wohnung raus und kann sie nicht einfach rausklagen, obwohl sie keine Miete zahlen. Ich kann das nie glauben, wenn ich sowas im Fernsehen sehe und denke immer, dass die Sender übertreiben. Angbeblich kann ein Vermieter gar nichts machen und ihm sind die Hände gebunden. Der Mieter hat dann wohl mehr Rechte als der Vermieter.
Ist das im Fernsehen übertrieben? Gibt es solche Leute wirklich, die monatelang keine Miete zahlen, alles zerstören und irgendwann bei Nacht und Nebel untertauchen und man kann diese dann nie erwischen? Ich kann es mir einfach nicht vorstellen. Kann ein Vermieter wirklich nichts machen? Kann er nicht die Leute rausklagen, wenn sie monatelang keine Miete zahlen oder wenn er bei der Kontrolle in der Wohnung, die er angemeldet machen darf, Mißstände feststellt? Sind einem Vermieter da wirklich die Hände gebunden? Ist das Recht wirklich nur auf Seiten der Mieter und nicht der Vermieter?
Diamante hat geschrieben:Immer wieder hört man im Fernsehen über Mietnomaden, die die Wohnung unter aller Sau hinterlassen, keine Miete zahlen und den Vermieter ruinieren.
Das sind dann aber sehr reißerische Berichte, die suggerieren, dass es sich hier um ein Massenphänomen handeln würde und praktisch jeder Vermieter sich schon mit solchen sog. Mietnomaden hat auseinander setzten müssen. Was in meinen Augen einer maßlosen Übertreibung gleich kommt. Was aber den "gewöhnlichen" Ärger von Vermietern nicht klein reden soll oder gar in Abrede stellen soll, dass es solche Mieter gibt.
Diamante hat geschrieben:Angeblich bekommt ein Vermieter diese Leute nicht aus der Wohnung raus und kann sie nicht einfach rausklagen, obwohl sie keine Miete zahlen.
Das ist natürlich völliger Quatsch! Selbstverständlich kann ein jeder Vermieter den Klageweg einschlagen und ein jeder Vermieter wird dies auch machen. Zwangsräumungen sind nicht selten und kommen nicht von ungefähr. Wieso sollte man dieses Mittel gegen normale Mieter einsetzen (aus welchen Gründen auch immer), aber ausgerechnet bei sog. Mietnomaden nicht? Wer die Miete nicht zahlt, bricht einen bestehenden Vertrag und die Konsequenzen sind gesetzlich klar geregelt. Immer wieder der Tipp von Beratern: lieber eine offene Versandhausrechnung mehr als mit der Miete in Rückstand zu geraten! Denn da kennen die deutschen Gerichte eben keine Gnade!
Diamante hat geschrieben:Ich kann das nie glauben, wenn ich sowas im Fernsehen sehe und denke immer, dass die Sender übertreiben. Angbeblich kann ein Vermieter gar nichts machen und ihm sind die Hände gebunden.
Und da wiederhole ich mich gerne: die Berichte sind tendenziell reiserisch und einseitig und stellen in jedem Fall eine beteiligte Seite als alleinigen Täter dar. Mag dann in den konkreten Fällen sogar wahr sein. Beklagt wird aber offenbar der Umstand, dass dem Vermieter die Hände soweit gebunden sind, dass er zur Entmietung nicht mit 4-5 starken Männern bei Schuldner vorbeikommen darf und das Ganze "unter Männern" klären kann. Ich persönlich sehe nichts Verwerfliches darin, hier den gewöhnlichen Klageweg gehen zu müssen. Selbst langsame Gerichte würden ein Vorgehen in Richtung Selbstjustiz nicht rechtfertigen. Außerdem besteht die Gefahr, dass der Mietschuldner noch mehr starke Männer kennt die ebenfalls keine Skrupel kennen.
Diamante hat geschrieben:Der Mieter hat dann wohl mehr Rechte als der Vermieter.
Das wird immer und gerne beklagt. Ohne aber genau zu beschreiben, was damit gemeint ist. Evtl. die Anzahl an Pro-Mieter Paragraphen? Was heißt schon "mehr Rechte"?
Richtig - und vor allem berechtigt - ist der Umstand, dass Mieter besonderen Schutz genießen und eben nicht der Willkür des Vermieters ausgeliefert sind. Ändert aber doch rein gar nichts an der Tatsache, dass die Verträge beidseitig zu erfüllen sind. Wenn die Miete ausfällt, dann kennen die Gerichte eben auch keine Gnade! Kein Mieter kann hier im Klagefall komplett fehlende Mieten rechtfertigen.
Diamante hat geschrieben:Ist das im Fernsehen übertrieben? Gibt es solche Leute wirklich, die monatelang keine Miete zahlen, alles zerstören und irgendwann bei Nacht und Nebel untertauchen und man kann diese dann nie erwischen?
Natürlich gibt es solche Leute. Aber genauso gibt es doch Mörder, die bei Nacht und Nebel Menschen umbringen und dann untertauchen. Betrug und Mord ist natürlich nicht gleich zu setzen. Aber die von Dir genannten Mietnomaden sind schlicht Betrüger und gegen die wird so vorgegangen, wie man gegen andere Betrüger vorgehen würde. Oftmals ist das Problem aber jenes, dass die Menschen keine Mittel haben, den Schaden zu bezahlen. So ist es wohl so, dass der Vermieter dann am Ende einen Pfändungstitel in Händen hält, den aber nicht vollstrecken kann.
Diamante hat geschrieben:Ich kann es mir einfach nicht vorstellen.
Das Misstrauen gegen solche Berichte ist auch vollständig gerechtfertigt. Sofern Du Mieterin bist, kannst Du Dir das Szenario ja auch mal selbst durchspielen, wie es weiter gehen würde, wenn Du Deine Mietzahlungen einstellen würdest.
Diamante hat geschrieben:Kann ein Vermieter wirklich nichts machen? Kann er nicht die Leute rausklagen, wenn sie monatelang keine Miete zahlen
Wie geschrieben kann der Vermieter natürlich rechtlich gegen den Schuldner vorgehen! Und wenn der Mieter klug (bzw. Skrupellos) ist, wird der jede Frist (die ihm zusteht) ausreizen und dann minimal reagieren, so dass die Frist von vorne beginnt. Das Problem hier ist einfach das der Zeit! Oftmals sind Vermieter ja keine Hobbyvermieter sondern z.T. auf die Einnahmen durch die Miete angewiesen. Hier mahlen die Mühlen der Justiz dann vielleicht "zu langsam". Aber das mag hier die Ausnahme sein, denn die gegebenen Fristen gelten ja für beide Seiten und sollen gewährleisten, dass sich jeder ausreichend schützen kann! Nur weil Missbrauch möglich ist, soll doch diese bewährte Einrichtung nicht wegfallen.
Diamante hat geschrieben:oder wenn er bei der Kontrolle in der Wohnung, die er angemeldet machen darf, Mißstände feststellt?
Allein die Fragestellung lässt mich doch etwas aufschrecken. Was hat hier der Vermieter zu "kontrollieren"? Das darf vielleicht die Mutter beim Zimmer des Nachwuchses. Aber wenn ich mir Räume anmiete und dafür bezahle, hat der Vermieter kein Recht mehr, irgendwas kontrollieren zu wollen! Dem muss ich noch nicht mal Zugang gewähren - wozu auch. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist in der Bundesrepublik sogar nach dem Grundgesetzt geschützt. Und das aus gutem Grund.
Diamante hat geschrieben:Sind einem Vermieter da wirklich die Hände gebunden?
Nein, die Kündigung kann er ja aussprechen! Wenn eben der Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. In Deutschland ist da also keinem Vermieter auch nur der kleine Finger gebunden.
Diamante hat geschrieben:Ist das Recht wirklich nur auf Seiten der Mieter und nicht der Vermieter?
Nein, das Recht ist hier wirklich nicht auf Seiten des Mieters. Zahlt der die Miete nicht, dann spricht kein Richter ein Urteil, welches darauf hinausläuft, dass Mietzahlungen optional sind. Ich gehe davon aus, dass keine Sendung so einen Unsinn verbreiten würde.
Ich sehe das Problem nicht in der rechtlichen Frage. Natürlich kann ein Vermieter seinen Mietern kündigen wenn sie keine Miete zahlen. Und er kann sie auch aus der Wohnung klagen und diese dann räumen lassen. Das Problem liegt einfach in der Zeit, die so ein Prozess dauert und in den Kosten, die er mit sich bringt. Natürlich sehen sich Vermieter in wirklich schlimmen Fällen als benachteiligt, weil sie die Wohnung nciht einfach zu schließen können. Andere Gläubiger haben andere Möglichkeiten. Strom kann bei Schulden abgestellt werden, Versandhäuser liefern einfach nicht mehr und so weiter. Damit begrenzen sie zumindest ihren Schaden. Der Vermieter hat solche Möglichkeiten nicht.
Wenn man bedenkt, dass zwischen der ersten Mietschuld und dem Räumungstermin schon mal ein ganzes Jahr liegen kann, dann ist das nicht wenig. Und wenn ein Vermieter in dem Jahr mit ansehen muss, wie seine Wohnung zerstört wird, fühlt er sich natürlich hilf- und rechtlos. Wenn man dann noch bedenkt, was das alles kostet, kann es einem schon schwindlig werden. Wer nur eine einzige Wohnung vermietet und auf die Einnahmen angewiesen ist, der kann dadurch durchaus in den Ruin getrieben werden.
Stell dir vor, eine Wohnung kostet 500,00€ im Monat und die Mieter zahlen nicht. Nach zwei Monaten kann gekündigt werden. Da ist man schon bei einem Verlust von 1.000,00€. Geht man davon aus, dass es bis zum Räumungstermin ca. 6-12 Monate dauert (das kommt ganz auf die Schnelle der Gerichte, der Cleverness der Mieter und das Arbeitspensum der Gerichtsvollzieher an), dann hat man schon allein durch die fehlende Miete Verluste zwischen 3.000,00 und 6.000,00€. Dazu kommen dann noch die Kosten für das Gericht und (meistens) die Kosten für den Rechtsanwalt. Je nach Wohnungsgröße und Zustand der Wohnung kommen dann noch Räumungskosten in Höhe von einigen hundert bis einigen tausend Euro dazu. Ich habe Räumungen erlebt, die nur 300,00€ kosteten, aber auch welche, die über 3.000,00€ kosteten. Somit kann man durchaus schon Verluste von 10.000€ einrechnen, die der Vermieter erst mal verkraften muss. Wenn es sich um wirklich "schlimme" Mieter handelt, kommen dann natürlich auch noch diverse Instandsetzungskosten auf den Vermieter zu. Das ist natürlich alles sehr bitter. Und ich kann verstehen, dass sich ein Vermieter im Nachteil sieht.
Natürlich kann er die Kosten von seinen Mietern zurück fordern. Realistisch gesehen, wird er damit aber zumindest zeitnah keinen Erfolg haben. Es gibt durchaus Leute, die monate- und jahrelang nirgends gemeldet sind. Damit ist es natürlich schwer an sie ran zu kommen. Andere ziehen dauernd um und sind somit kaum zu fassen. Und die meisten haben auch einfach gar nicht das Geld, um solche Schulden zurück zu zahlen. Traurig aber wahr.
In diesen "Mietnomaden", die gern in Sendungen dargestellt werden, sehe ich aber eigentlich nicht das große Problem. Solche Leute sind wirklich selten. Viel bedenklicher ist, dass immer mehr junge Leute zu Schuldnern werden und eben auch ihre Miete nicht mehr zahlen können.
Das Problem dabei ist doch eher, das der Vermieter auf seinen Kosten sitzen bleibt. Sprich die nichtgezahlte Mieter, die Renovierung der Wohnung, Anwaltskosten und was nicht alles noch dazukommt, werden ihm nicht beglichen.
Trotzdem bestehen Mieter nicht zum größten Teil aus Mietnomaden, auch wenn diese Fernsehberichte gern etwas anderes vermitteln wollen. Und vor ein paar Jahren gab es auch mal in einer Sendung den Hinweis auf eine Liste im Internet, wo man solche Problemmieter eintragen kann. Diese Liste ist allerdings nur für Leute zugänglich, welche nachweislich Vermieter sind.
Damit kann man schonmal was anfangen, weil man halt potentielle Mieter dort vorher abfragen kann. Genauso wird heute gerne vom Vermieter ein Nachweise verlangt über die regelmässigen Mietzahlungen in der aktuellen Wohnung. Jedenfalls war das ein Punkt den alle potentiellen Vermieter im letzten Jahr genannt haben, als ich auf Wohnungssuche war.
Punktedieb hat geschrieben:Das Problem dabei ist doch eher, das der Vermieter auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Das kann aber immer passieren, wenn man Opfer einer Straftat wird. Wenn ein betrunkener Rowdy mein Auto vollständig demoliert, dann kann ich natürlich gegen diesen Vorgehen und auch eine Entschädigung zugesprochen bekommen. Verstirbt der Rowdy oder aber es ist bei ihm nichts zu holen, dann habe ich einfach Pech gehabt! Das Problem haben also nicht allein die Vermieter. Es ist keiner dazu Verpflichtet, so reich zu sein, dass angerichtete Schäden auf jeden Fall beglichen werden.
Punktedieb hat geschrieben:Trotzdem bestehen Mieter nicht zum größten Teil aus Mietnomaden,
Ebenso wenig sind die meisten S-Bahn Fahrgäste keine Schläger und der größte Teil der Passanten die am Auto vorbei gehen, schlagen dem nicht die Scheiben ein.
Punktedieb hat geschrieben:Und vor ein paar Jahren gab es auch mal in einer Sendung den Hinweis auf eine Liste im Internet, wo man solche Problemmieter eintragen kann.
Wäre in jedem Fall ein Punkt, gegen den man massiv vorgehen müsste. Solche mittelalterlichen Formen des Prangers eignen sich in einer aufgeklärten Gesellschaft mit einem anerkannten Rechtssystem nicht, vermeintliche Verbrechen präventiv zu verhindern. Da kann ich nur hoffen, dass das schon längst eingestellt ist und niemand mehr auf die unkluge Idee kommt, so eine Liste zu fordern. Denn was bedeutet diese Liste im Hinblick auf die Idee der Resozialisierung? Welche Möglichkeit gesteht man einer "Täterin" oder einem "Täter" zu, aus den Verbrechen eine Lehre zu ziehen? Der Logik: "einmal Täter - immer Täter" möchte ich mich jedenfalls nicht unterwerfen.
Punktedieb hat geschrieben:Diese Liste ist allerdings nur für Leute zugänglich, welche nachweislich Vermieter sind.
Ist schon klar. Und wie ist so was nachzuweisen? Was ist mit Leuten, die ein Zimmer in ihrer gemieteten Wohnung untervermieten wollen? Sind das dann keine Vermieter bzw. wo unterscheiden die sich von anderen Mietern, die keine Untervermietung anbieten?
Viel wichtiger: was ist das Kriterium, um auch mal auf diese "schwarze Liste" zu kommen? Wer kontrolliert das? Reicht ein Räumungsbeschluss aus? Oder gar einfach eine Aussage eines verärgerten Vermieters, der beim Annäherungsversuch an die hübsche Tochter der Mieter eine Abfuhr bekommen hat?
Punktedieb hat geschrieben:Damit kann man schonmal was anfangen, weil man halt potentielle Mieter dort vorher abfragen kann.
Dann hoffe ich doch mal, dass neben dem Namen auch der Mädchenname der Mutter, Geburtsort und Geburtsdatum sowie Ausweisnummer mit hinterlegt werden. Denn niemand will hier schließlich Verwechslungen riskieren. Oder sind das "Schäden", welche man (als Vermieter) in Kauf nimmt?
Ich hatte doch geschrieben, das ich das vor Jahren mal im Fernsehen mitbekommen habe. Ich kenne weder die Liste noch die Bedingungen dazu, wie man Einsicht dazu erhalten kann. Genausowenig weiss ich wo man diese Liste finden kann, wenn sie denn noch existiert.
Und so wie man auch bei bestimmten Jobs angeben muss, ob man da im Vorfeld schon mal straffällig geworden ist, sehe ich diese Liste, sofern eben noch existent, schon als hilfreich an. Denn wer einmal als Mieter mit einer solchen Handlungsweise durchgekommen ist, wird es mit Sicherheit wieder machen.
Warum sollte man dann als Vermieter nicht die Möglichkeit bekommen, sich vorher gegen solche Mieter zu schützen? Und um dabei zu deinem Vergleich mit dem Rowdy am Auto zu kommen. Auch da kann ich mich als Halter dagegen versichern. Und sofern der Täter ausfindig gemacht werden kann, versucht die Versicherung sich das Geld von dem zu holen und ist damit nicht mehr meine Angelegenheit.
Mieter sind wirklich nicht überwiegend solche Mietnomaden, und selbst solche Mietnomaden wie sie in den Fernsehsendungen dargestellt werden sind eher selten als dass sie die Regel wären. Aber wer will denn schon den ganz normalen Mietschuldner im Fernsehen sehen. Besser macht sich doch da der extreme Fall, der den Vermieter wirklich extremst Nerven und Geld kostet.
Allerdings ist es wirklich so, dass ein Mieter mit genügend Kenntnis der Sachlage eine ganz Zeit lang kostenlos in einer Wohnung leben kann. Denn wie ChaosXXX schon geschrieben hat, kann man zwar als Vermieter vieles beginnen, aber bis das durch ist, dauert es eine ganze Weile und das ist dann das ärgerliche für den Vermieter, dem durch solche Verzögerungen natürlich Kosten entstehen.
@derpunkt: natürlich darf ein Vermieter die Wohnung eines Mieters kontrollieren. Allerdings sind solchen Kontrollbesuchen sehr enge Grenzen gesetzt. Unter anderem dürfte ein Vermieter das vermietete Objekt kontrollieren, wenn ein begründeter Anlass besteht, dass das Objekt vernachlässigt würde.
Punktedieb hat geschrieben:Ich hatte doch geschrieben, das ich das vor Jahren mal im Fernsehen mitbekommen habe.
War ja auch kein Vorwurf an Dich. Ich wollte nur aufzeigen, dass die Idee mit so einer Liste eine Wild-West-Methode ist, welche weder durchdacht war noch haltbar sein sollte.
Punktedieb hat geschrieben:Und so wie man auch bei bestimmten Jobs angeben muss, ob man da im Vorfeld schon mal straffällig geworden ist, sehe ich diese Liste, sofern eben noch existent, schon als hilfreich an.
Du siehst hier aber schon einen Unterschied, ob Daten über eine Person vorliegen, oder aber ob eine Person Daten preisgeben muss. Und Du siehst schon einen Unterschied zwischen einem gültigen Gerichtsurteil (Straffälligkeit) und einer "schwarzen Liste", gegen die man sich im Zweifel nicht mal wehren könnte.
Punktedieb hat geschrieben:Denn wer einmal als Mieter mit einer solchen Handlungsweise durchgekommen ist, wird es mit Sicherheit wieder machen.
Was heisst denn bitte "durchgekommen"? Er muss ja gar nicht durchgekommen sein! Es ist ja zu erwarten, dass er dazu verurteilt wird, den Schaden zu begleichen - inkl. eines Pfändungsbescheids zu Gunsten des Vermieters, welcher dann 30 Jahre lang vollstreckt werden kann. Das Problem ist dann vielmehr, dass da vermutlich nichts mehr zu Pfänden ist und nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich der Umstand in Zukunft ändert.
Punktedieb hat geschrieben:Warum sollte man dann als Vermieter nicht die Möglichkeit bekommen, sich vorher gegen solche Mieter zu schützen?
Weil es - über so eine Liste - gegen verschiedenste Grundsätze unseres Rechtssystems verstößt! Ansonsten steht es dem Vermieter frei, sich seine Vertragspartner auszusuchen. Dazu bedarf es keiner ominösen, "inoffiziellen" Liste. Das nächste könnte die Forderung nach einem privaten Schlägertrupp sein, weil man der Rechtssprechung nicht vertraut und sich ja irgendwie schützen muss. Am besten natürlich präventiv.
Punktedieb hat geschrieben:Und um dabei zu deinem Vergleich mit dem Rowdy am Auto zu kommen. Auch da kann ich mich als Halter dagegen versichern.
Das ist aber ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Diese jetzt als immer gegeben zu unterstellen, halte ich für mindestens gewagt, auch wenn die Versicherungswirtschaft sich darüber freuen dürfte. Die ohne Vollkaskoversicherung wären dann einfach selbst schuld?
JotJot hat geschrieben:@derpunkt: natürlich darf ein Vermieter die Wohnung eines Mieters kontrollieren. Allerdings sind solchen Kontrollbesuchen sehr enge Grenzen gesetzt.
Jede Vereinbarung oder Klausel im Mietvertrag welche dem Vermieter einer Wohnung so ein Recht geben würde, wäre unzulässig, weil damit implizit das aus Artikel 13 unseres Grundgesetzes (Absatz 1 und 14) abgeleitete Recht gebrochen werden würde. Noch ist es so, dass Mietverträge dem Grundgesetz unterzuordnen sind.
Eine Ausnahme dürfte die Schadensabwehr sein (die Feuerwehr darf das Haus betreten, wenn es brennt und der Vermieter kann z.B. bei einem Wasserrohrbruch auch in die Wohnung, um weiteren Schaden zu verhindern - lag aber objektiv betrachtet keine Gefahr vor, so hätte dies empfindliche Konsequenzen für den Hausfriedensbrecher).
Der Vermieter kann anfragen und mit Erlaubnis des Mieters (!) die Wohnung "kontrollieren". Hat er die nicht, so bleibt der Klageweg - anders kommt er nicht in die Wohnung. Und das ist letztlich auch gut so. Ganz unabhängig davon, ob es sich um den selten Fall "Mietnomade" handelt, oder um den bestimmt genauso seltenen Fall wie "Vermieterschikane" handelt.
Also nochmal. Ich habe keinerlei Kenntnis welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um diese Liste einzusehen bzw. eine Person dort eintragen zu lassen. Nur kann ich mir durchaus vorstellen, das die Macher dessen das nicht zu einfach aufgebaut haben. Sonst würden sie wohl sowas kaum in die Medien bringen.
Was allerdings die wenigsten Mieter wissen und leider auch Vermietern nicht immer bekannt ist. Man hat viele Wege um Erkundigungen einzuziehen, ob man einen seriösen Mieter bekommt oder man lieber den Vertrag ablehnen sollte. Allerdings ist das halt mit ein bisschen Aufwand verbunden und den scheuen halt viele Menschen. Wobei ich da ganz legale Wege meine.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-148397.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1123mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 3032mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1879mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1374mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?