Erbe ausgeschlagen wegen Schulden

vom 13.10.2010, 15:13 Uhr

A und B sollten vor einigen Jahren erben von D. Sie sind nun nicht die direkten Erben gewesen, das wäre normalerweise C gewesen. A und B haben seinerzeit das Erbe ausgeschlagen, aber nur, weil C sich zuvor bei den Beiden gemeldet hatte und sagte, dass eine gewisse Summe zwar zu erben wäre, die Schulden aus dem Erbe jedoch diesen Wert übersteigen, und Sie das Erbe ablehnen sollen.

Letztens unterhielt man sich noch einmal über diese Situation mit A, die Freunde E und F waren der Meinung, dass der Notar ebenso über die Schulden die Erbberechtigten informieren hätte müssen, damit A und B gewusst hätten, was Sie im Falle des Erbantritts erwartet.

Nun kam A auf die Idee, dass C sich seinerzeit vielleicht nur bei A und B gemeldet hat, damit die Beiden das Erbe ausschlagen, und dann C das Erbe antreten konnte. A und B sind der Meinung, dass von Schulden damals beim Notar keine Rede war, man hatte jedoch aufgrund des Anrufs von C auch damals erst gar nicht weiter nachgefragt.

Es geht jetzt nicht darum, im Nachhinein noch irgendetwas abzuändern, da Sie ja per Unterschrift das Erbe bereits ausgeschlagen haben. Aber es wäre für A und B schon interessant, ob es so überhaupt korrekt von der Vorgehensweise her gelaufen ist. Zu was ist der Notar in dem Fall verpflichtet? Muss er die Beiden vorab aufklären, um welchen Betrag und vor allem Schuldenbetrag es bei einem Erbantritt gehen würde? Reicht diese Mitteilung mündlich aus, oder muss das auch schriftlich vorgelegen haben?

Für A wäre es einfach auch in Nachhinein interessant zu wissen, ob C ihm gar nichts Gutes wollte, sondern A und B einfach nur angelogen hat, um eventuell selbst D zu beerben. A und C haben normalerweise keinen Kontakt mehr zueinander, daher war der Anruf vor paar Jahren auch recht unerwartet.

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Natürlich ist es die Aufgabe des Nachlassverwalters die möglichen Erben über alle Rechte und Pflichten aufzuklären, die mit dem möglichen Erbe verbunden sind. Und soweit ich weiß lässt sich dieser Verwalter auch schriftlich geben, dass diese Aufklärung stattgefunden hat. Es ist ja auch unwahrscheinlich, dass sich Erben z.B. im Falle eine Erbschaft von einem Haus selbständig um die Eintragungen im Grundbuch kümmern.

Ob nun die C in dem Fall böswillig gehandelt hat oder wirklich helfen wollte und sich dabei schlicht geirrt hat, wird sich letztlich nicht mehr nachstellen lassen. Wichtig ist aber, dass hinsichtlich von Informationen über alles was die Erbschaft angeht, nur vom Verwalter letztlich gültige Angaben gemacht werden (können).

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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