Gilt das Briefgeheimnis auch für Postkarten?

vom 23.09.2010, 06:30 Uhr

Ich schreibe ziemlich viel Post an andere Menschen, sowohl Briefe, als auch Postkarten, wobei Postkarten eindeutig überwiegen, zumal ich diese auch noch sammle. Durch die Sammeltätigkeit bin ich auch in einschlägigen Foren unterwegs, wo neben Tauschvereinbarungen eben auch diverse andere verwandte Themen behandelt werden, so natürlich auch die allgemeinen Postgeflogenheiten und -regeln verschiedener Länder.

Regelmäßig taucht, gerade unter Neulingen, die Frage auf, was man denn nun auf Postkarten schreiben könne und was nicht. Es folgt die Frage, ob das Briefgeheimnis denn auch für Postkarten gelte. Dann kommen sehr unterschiedliche Antworten. Manche meinen, das Briefgeheimnis gelte für alle persönlichen Schriftstücke, manche sagen, es müsse schon Intimes auf den Schriftstücken zu finden sein (Doch wie sollte man das vor dem Lesen denn wissen?), und es gibt auch die Meinung, das Briefgeheimnis gelte nur für verschlossene Schriftstücke wie Briefe und Tagebücher, aber nicht für offen liegende Zettel oder eben offen versendete Postkarten, wo der Text nicht verdeckt ist.

Was stimmt denn nun tatsächlich für Deutschland? Und wie sieht es in anderen Ländern aus?

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Da eine Postkarte ja nicht gesichert ist wie z.B. ein Brief (durch den Umschlag), wird die Postkarte auch nicht vom Briefgeheimnis erfasst (zumindest in der Bundesrepublik Deutschland). Der Brief selbst muss meines Wissens nicht mal geschlossen sein, um entsprechend Schutz zu genießen - Postkarten hingegen sind immer offen und für jeden einsehbar.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Wie derpunkt schon geschrieben hat, unterliegen Postkarten nicht dem Briefgeheimnis, da sie für jedermann einsehbar sind. Das sollte nun auch dem Schreiber klar sein, wenn er zu intime Dinge auf eine Postkarte schreibt.

Möchte er, dass der Text wirklich nur von dem Empfänger gelesen wird, muss er die Karte eben in einen Briefumschlag stecken und als Brief verschicken oder etwas über den Text kleben.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Nach Artikel 10 des Grundgesetzes fallen auch Postkarten unter das Briefgeheimnis. Neben verschlossenen Sendungen, wie Briefe, fallen unter das Briefgeheimnis auch Postkarten. Laut Artikel 10 des Grundgesetzes gilt als Brief jegliche Mitteilung zwischen einem Absender und einem Empfänger.

Hier nachzulesen klick

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Okay, das wusste ich nicht. Demnach unterliegen Postkarten zwar dem Briefgeheimnis, aber wer kann schon überprüfen, ob nicht jemand die Karte gelesen hat, bevor sie beim Empfänger angekommen ist. Deshalb würde ich trotzdem auf sehr private und intime Textinhalte verzichten.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Zwar gilt das Briefgeheimnis formal auch für Postkarten, allerdings wird beim Tatbestand der Verletzung des Briefgeheimnisses ausdrücklich davon ausgegangen, dass der Inhalt so geschützt war, dass der Zugang dazu deutlich erschwert wird. Deswegen ist die Verletzung des Briefgeheimnisses bei Postkarten auch straffrei, weil diese eben nicht so geschützt werden können.

Ein Briefgeheimnis gibt es auch in anderen Ländern. Allerdings ist es dem deutschen Briefgeheimnis lediglich ähnlich, unterscheidet sich aber in Details

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


@Diamante
Paragraph 202 des Strafgesetzbuches ("Verletzung des Briefgeheimnisses") sieht aber das Briefgeheimnis ausdrücklich (!) immer nur dann als verletzt an, wenn der Brief (oder auch die Postkarte) verschlossen verschickt wird! Das ist bei der normalen Postkarte regelmäßig nicht der Fall, so dass man sich nicht strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches macht, wenn man eine Postkarte liest! Mag Wikipedia anders beschreiben. Aber in Deutschland wurde noch nicht nach einer Wikipedia-Interpretation Recht gesprochen. ;)

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



derpunkt hat geschrieben:@Diamante
Paragraph 202 des Strafgesetzbuches ("Verletzung des Briefgeheimnisses") sieht aber das Briefgeheimnis ausdrücklich (!) immer nur dann als verletzt an, wenn der Brief (oder auch die Postkarte) verschlossen verschickt wird! Das ist bei der normalen Postkarte regelmäßig nicht der Fall, so dass man sich nicht strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches macht, wenn man eine Postkarte liest! Mag Wikipedia anders beschreiben. Aber in Deutschland wurde noch nicht nach einer Wikipedia-Interpretation Recht gesprochen. ;)

Sicher habe ich nicht gerade einen vertrauenserweckenden link gepostet. Aber es gibt auch noch vertrauenswürdigere Seiten klick . Außerdem habe ich mich mal bei der Polizei erkundigt. Damals hatte ich Gründe für diese Erkundigung, die hier nichts zur Sache tun. Die Polizei meinte, dass Postkarten nicht gelesen werden dürfen, genau wie Briefe nicht gelesen werden dürfen. Wenn Gefahr in Verzug ist, also ein Verdacht für irgendwas besteht, darf die Polizei offene Briefe oder Postkarten lesen. Briefe, die im Briefumschlag sind, müssen von einem Richter geöffnet werden.

Ich denke, dass die Polizei da schon richtig geantwortet hat und warum sollten denn Postkarten nicht dem Briefgeheimnis unterstehen? Welchen Grund sollte es geben, dass da eine Ausnahme gemacht wird? Nur, weil sie offen sind und jeder es lesen könnte? Deswegen darf ein Briefträger nicht einfach hingehen und die Postkarten lesen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:Die Polizei meinte, dass Postkarten nicht gelesen werden dürfen, genau wie Briefe nicht gelesen werden dürfen.

Das Problem an der Sache aber dürfte schon gewesen sein, dass das höchstens die Meinung eines Polizisten widerspiegelt und nicht von Bedeutung ist. Hier hat ja vermutlich der Polizist als Privatmann gesprochen. Ich hätte gefragt, wie eine Anzeige aussehen würde, wenn ich meinen Nachbarn anzeige, weil der meine Postkarte gelesen hat.

Diamante hat geschrieben:und warum sollten denn Postkarten nicht dem Briefgeheimnis unterstehen?

Weil das Strafgesetzbuch nicht auflistet, was erlaubt ist, sondern was mit einer Strafe sanktioniert wird. Und da steht sogar für einen Laien wie mich ganz klar drin, dass man ein geschlossenes Schriftstück lesen muss (nach dem Öffnen oder mit technischen Hilfsmitteln ohne ein Öffnen), um die Chance zu haben, das Briefgeheimnis zu verletzen. Das ist dann bei einer Postkarte definitiv nicht der Fall. Keiner der im Gesetz aufgelisteten Tatbestände (die zu bestrafen wären) ist nämlich in dem Fall erfüllt!

Diamante hat geschrieben:Deswegen darf ein Briefträger nicht einfach hingehen und die Postkarten lesen.

Hier würde ich dann eben unterscheiden zwischen dem Strafgesetzbuch und dienstrechtlichen Anweisungen. Mag sein, dass der Postbote die Postkarte nicht lesen darf. Aber nur, weil es der Arbeitgeber untersagt! Im schlimmsten Fall verliert er dann seinen Job. Mehr aber passiert wohl nicht.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Das Strafgesetzbuch spricht eindeutig von verschlossenen Briefen und anderen Schriftstücken. Wenn eine Postkarte in einem verschlossenen Umschlag steckt, gilt auch da das Briefgeheimnis. Hier nachlesen

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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